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Intégration définitive des prestations complémentaires dans la Constitution

(00.465)Initiative parlementaireLiquidé
Svizzera15 dic 2000
Interventi(9)
Ordinato per Data dell'intervento, Decrescente
9 Risultati
  • testo del discorso
    Thérèse Meyer-Kaelin(Partito popolare democratico)
    Svizzera

    La commission propose à l'unanimité de classer l'initiative.

    [VS]

    Abgeschrieben - Classé

  • testo del discorso
    Max Binder(Unione democratica di centro)
    Svizzera

    Die Kommission beantragt einstimmig, die Frist um zwei Jahre, bis zum Frühjahr 2006, zu verlängern.

    [VS]

    Angenommen - Adopté

  • Intervento
    Intervento
    Svizzera

    Abstimmung - Vote

    Für Folgegeben .... 115 Stimmen

    Dagegen .... 65 Stimmen

  • testo del discorso
    Guido Zäch(Partito popolare democratico)
    Svizzera

    Ich möchte dem Sprecher der Minderheit, Herrn Rechsteiner, doch zu bedenken geben, dass die Argumente, die er gebracht hat, nicht ins Schwarze treffen. Das Bedarfsprinzip offen legen heisst noch nicht, dass man Almosenempfänger ist, sondern es geht darum, dass es hier kein Giesskannenprinzip geben kann. Die Ergänzungsleistungen sind ja, wie der Name sagt, eine Ergänzung zum gut fundierten Dreisäulenprinzip. Es wird immer wieder - trotz der gut ausgebauten ersten und zweiten Säule - Leute geben, die in Notsituationen sind und dringend Hilfe brauchen. Gerade mit dem Einbringen in die und dem Absichern dieser Ergänzungsleistung in der Verfassung geht es darum, den Rechtsanspruch zu betonen. Es ist sehr wichtig, dass wir hier nicht einen Abbau, sondern eine Sicherung dieser Ergänzungsleistung vornehmen und damit nicht die Grundlage des Dreisäulenprinzips gefährden, sondern sie sinnvoll ergänzen. Wir verankern die Ergänzungsleistungen in der Verfassung und sichern sie damit für die Zukunft ab. Wir lassen sie für Leute, die wirklich Hilfe brauchen, zu einem Rechtsanspruch werden.

  • testo del discorso
    Rudolf Rechsteiner(Partito Socialista)
    Svizzera

    Namens einer starken Minderheit der Kommission lehne ich diese Neuerung in der Bundesverfassung ab; wir können darin einen Angriff auf das bewährte Dreisäulensystem erkennen.

    Bei den Ergänzungsleistungen spielt nach wie vor das Bedarfsprinzip, das heisst, wenn Sie in den Genuss dieser Leistungen kommen wollen, müssen Sie Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse offen legen, und Sie müssen damit rechnen, dass ein rechter Teil des Vermögens bei den Leistungen angerechnet wird, das heisst, das Vermögen wird geschmälert, bevor eine solche Leistung fliesst. Nicht umsonst ist festzustellen, dass bei den alten Leuten das System der Ergänzungsleistungen nach wie vor sehr unbeliebt ist. Wenn jemand in ein Heim eintritt oder in eine Notlage kommt, geht er sehr ungern zu den Behörden und aufs Amt. Das ist das System des 19. Jahrhunderts, das wir im 20. Jahrhundert überwunden glaubten.

    Heute steht klar in der Bundesverfassung, dass die AHV die Existenz sichern soll. Es trifft völlig zu, wie das die Sprecher der Mehrheit gesagt haben, dass wir nicht ganz auf Ergänzungsleistungen verzichten können. In gewissen Notlagen sind sie richtig, ich nenne namentlich den Heimeintritt oder auch die Rückwanderung von Personen aus dem Ausland, die nur eine Teilrente der AHV haben. Wir sind der Meinung, dass es das Dreisäulensystem zu stärken gilt. Wir haben auch keine Differenz mit Frau Egerszegi, wenn wir feststellen, dass bei den kleinen Einkommen eine Verbesserung der Stellung in der zweiten Säule angesagt ist und damit indirekt zur Existenzsicherung beigetragen werden soll, indem die Leistungen in Zukunft stärker auf zwei Säulen verteilt werden. Wir stellen auch mit Bedauern fest, dass der Mischindex dazu führt, dass eine kalte Degression der AHV-Leistungen im Zeitablauf stattfindet, d. h., die AHV-Leistungen sind bei den Neurentnern im Vergleich zum Lohn stetig sinkend. Die Stellung der AHV wird heute bereits durch die Anpassung an Preise und Löhne ausgehöhlt, weil eben eine volle Anpassung an die Lohnentwicklung nicht stattfindet.

    Wenn nun eine solche Verfassungsabstimmung bevorsteht, müssen wir hier bereits ankünden, dass wir uns dem entschieden entgegenstellen werden. Eine Aufwertung der Ergänzungsleistungen führt zu einer Aufwertung des Bedarfsprinzips. Wir wollen aber, dass die Rechtsansprüche erhalten bleiben und dass alle Vorkehrungen getroffen werden, damit die Stellung der AHV, wie sie heute ist, nicht geschmälert wird.

    Wenn wir aber die Ergänzungsleistungen aus den Übergangsbestimmungen herausnehmen, erhalten sie plötzlich einen Stellenwert, der sie quasi zu einem neuen Versicherungswerk machen würde - aber eben zu einem Versicherungswerk ohne "Versicherung", ohne Rechtsansprüche, sondern zu einem Versicherungswerk nach dem System: Es bekommt nur, wer nachweist, dass er es braucht.

    In dem Sinne halten wir daran fest: Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung sind genau der richtige Ort für die Ergänzungsleistungen, weil wir langfristig auf ein System hinaus wollen, in dem alle Menschen in der Schweiz mit echten Versicherungen ausreichend abgesichert sind - vielleicht in ferner Zukunft auch einmal für das Risiko der Pflegebedürftigkeit in einem Heim. Auch dafür gibt es im Ausland Beispiele, dass man das versicherungstechnisch lösen kann, wenn man will. Allerdings halten wir solche Änderungen im Moment auch nicht für vordringlich, sondern möchten unsere Anstrengungen darauf ausrichten, die Finanzierung der AHV sicherzustellen und die AHV-Regelung in der Verfassung ungeschmälert fortbestehen zu lassen.

    Deshalb empfehle ich Ihnen, dieser Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

  • testo del discorso
    Guido Zäch(Partito popolare democratico)
    Svizzera

    Die Ergänzungsleistungen sind Mitte der Sechzigerjahre eingeführt worden, weil der Bundesrat und das Parlament schnell und einfach jene Kantone unterstützen wollten, die bereits ein System der Ergänzungleistungen für AHV- und IV-Rentenberechtigte kannten. 1964 beantragte der Bundesrat deshalb bei der 6. AHV-Revision die Einführung der Ergänzungsleistungen, da sonst seiner Ansicht nach ungefähr 200 000 Rentnerinnen und Rentnern eine existenzsichernde Grundlage fehle. Kein Kanton ist verpflichtet, Ergänzungsleistungen auszurichten, aber alle tun es. Eine Verfassungsgrundlage wurde erst 1972 durch den im heutigen Artikel 196 Ziffer 10 - Übergangsbestimmungen - enthaltenen Passus geschaffen, der die Ergänzungsleistungen erwähnt.

    Die Parlamentarische Initiative Egerszegi will nun Ergänzungsleistungen definitiv in der Bundesverfassung verankern und damit klarstellen, welche Rolle dieser bis anhin "dauerprovisorischen" Institution zukommt. Die Kommission beantragt mit 14 zu 7 Stimmen - wie bereits erwähnt -, dieser Initiative Folge zu geben.

    Dass die Ergänzungleistungen wichtig sind und dass sie auch in Zukunft nötig sein werden, darüber besteht kein Zweifel. Im Jahre 2000 haben über 200 000 Personen Ergänzungsleistungen im Umfang von rund 2,3 Milliarden Franken bezogen. 13 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner erhalten eine solche existenzsichernde Zusatzzahlung. Die Bedeutung, die dieses Instrument für die soziale Sicherheit hat, ist deshalb unbestritten.

    Gemäss dem Auftrag der Bundesverfassung in Artikel 112 haben die AHV und die IV existenzsichernde Renten auszuzahlen. Eine Minderheit der Kommission befürchtet deshalb, dass eine Verankerung der Ergänzungsleistungen in der Bundesverfassung zu einer Relativierung oder Streichung dieser Bestimmung führe.

    Die Diskussion in der Kommission hat gezeigt, dass diese Haltung auch auf ein bestimmtes Misstrauen zurückzuführen ist, dass mit diesem Vorstoss die existenzsichernde Rolle der AHV generell hinterfragt werde. Die Realität sieht anders aus. Der Einsatz der Ergänzungsleistungen als bewährtes [PAGE 256] Mittel zur Existenzsicherung in der ersten Säule hat, wenn man so will, in der Praxis bereits zu einer Relativierung geführt, gleichzeitig aber auch die Rolle der Ergänzungsleistungen längst vom Provisorium zu einem entscheidenden Instrument aufgewertet. Hinzu kommt, dass die finanziellen Perspektiven der AHV nicht dazu Anlass geben, eine 12. AHV-Revision auszuarbeiten, die für 100 Prozent der Rentnerinnen und Rentner existenzsichernd wäre. Durch eine allgemeine Anhebung der Renten würde man vor allem jene begünstigen, deren Existenz jetzt schon gesichert ist.

    Der Teufel liegt hier, wie so oft, im Detail. Natürlich ist die Frage zu beantworten, wie denn die Ergänzungsleistungen in der Verfassung verankert werden können. Der momentane Zustand mit dem juristisch zweifelhaften "Providurium" in den Übergangsbestimmungen ist nicht ehrlich und entspricht nicht der Praxis. Wenn Sie der Parlamentarischen Initiative Egerszegi Folge geben, geben Sie bloss den Anstoss, dass dieser Zustand geändert werden muss. Das ist unter Umständen auch möglich, ohne den heute bestehenden Verfassungsauftrag in Artikel 112 der Bundesverfassung ersatzlos zu streichen.

    Die Kommission beantragt Ihnen ein Ja zum Grundsatz, die Diskussion um die Umsetzung wird aber nicht zu vermeiden sein. Stimmen Sie diesem Vorstoss zu. Die Ergänzungsleistungen sind im eigentlichen Sinn des Wortes notwendig. Die verfassungsmässige Absicherung ist jetzt nötig.

  • testo del discorso
    Jean Fattebert(Unione democratica di centro)
    Svizzera

    La commission a noté que les prestations complémentaires sont un élément constitutif de la politique sociale. Il faut avoir à l'esprit que 37 pour cent - 37 pour cent et non pas 25, comme indiqué dans les documents que vous avez reçus - des bénéficiaires de l'assurance-invalidité et 12 pour cent des rentiers AVS sont au bénéfice de rentes complémentaires. L'AVS a pour vocation d'assurer les moyens minimums d'existence. Le deuxième pilier, dont toutes et tous ne bénéficient pas, est censé permettre de conserver le niveau de vie. Par contre, les personnes handicapées et en institution doivent pouvoir disposer d'un filet social. Ce filet doit être à la disposition des personnes qui en ont réellement besoin.

    L'initiative Egerszegi-Obrist propose de bétonner ce principe dans la constitution. C'est un signe et une garantie à l'intention de toutes les personnes modestes qui se font beaucoup de soucis quant au quotidien de leurs vieux jours. Certaines d'entre elles ont même le sentiment qu'elles ne toucheront pas l'AVS, parce que les caisses seront vides. C'est aussi une vitrine de notre volonté que de ne laisser personne dans une situation financière impossible. La constitution a aussi un rôle didactique.

    La commission reconnaît la qualité et la simplicité des prestations complémentaires et souligne le succès avec lequel elles ont démontré leur efficacité sur le plan de la politique sociale. C'est d'ailleurs pour ces motifs que ces allocations sont versées à toute personne, indépendamment de la raison pour laquelle celle-ci se trouve dans une situation financière critique, qu'elle ait commis une faute ou qu'elle en soit la victime. C'est un instrument flexible, adaptable en fonction des circonstances et de l'évolution de la société.

    Je vous rappelle, au nom de la majorité de la commission, qu'il s'agit d'une modification formelle. Comme leur nom l'indique, ces prestations garderont un caractère complémentaire et ne seront jamais une alternative aux prestations de l'assurance-vieillesse et survivants ou de l'assurance-invalidité.

    Une minorité de la commission - la gauche, à la surprise générale - s'oppose à cette initiative. En fait, la minorité craint que nous allions vers un affaiblissement du premier pilier.

    Par 14 voix contre 7, la commission vous propose de donner suite à l'initiative parlementaire.

  • Intervento
    Intervento
    Svizzera

    Antrag der Kommission

    Die Kommission beantragt mit 14 zu 7 Stimmen:

    Mehrheit

    Der Initiative Folge geben

    Minderheit

    (Rechsteiner-Basel, Baumann Stephanie, Dormond Marlyse, Fasel, Goll, Gross Jost, Sommaruga)

    Der Initiative keine Folge geben

    [VS]

    Proposition de la commission

    La commision propose, par 14 voix contre 7:

    Majorité

    Donner suite à l'initiative

    Minorité

    (Rechsteiner-Basel, Baumann Stephanie, Dormond Marlyse, Fasel, Goll, Gross Jost, Sommaruga)

    Ne pas donner suite à l'initiative

  • testo del discorso
    Christine Egerszegi-Obrist(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Seit 30 Jahren sind die Ergänzungsleistungen in der Bundesverfassung erwähnt - allerdings nur als Übergangslösung, bis die AHV existenzsichernd ist. Wenn wir ehrlich sind, wissen wir alle, dass dies nie der Fall sein kann, dass dies nie der Fall sein wird. Deshalb will ich mit meiner Parlamentarischen Initiative die [PAGE 255] Ergänzungsleistungen, die unverzichtbar sind, ins ordentliche Verfassungsrecht überführen. Damit will ich ihnen den Wert geben, der ihnen eigentlich zukommt.

    Die Ergänzungsleistungen sind zu einem sehr wichtigen Instrument der Sozialpolitik geworden. Im Jahre 2000 waren 202 700 Personen froh darüber, über diesen Weg einen Zustupf zu erhalten. Der Zustupf betrug in jenem Jahr über 2,3 Milliarden Franken. Im Durchschnitt sind dies für Leute, die zu Hause wohnen, 700 Franken pro Monat. Noch viel wichtiger sind diese Zustüpfe aber für jene Personen, die in einem Heim wohnen; da geht es leicht auf den doppelten Betrag der AHV-Rente. Die Ergänzungsleistungen helfen also dort, wo die AHV- und IV-Renten die minimalen Lebenskosten nicht decken. Sie sind in der Altersvorsorge sehr wichtig, aber noch viel wichtiger - das dürfen wir nie vergessen - sind sie für die Invaliden: Besonders jüngere Leute haben nicht die Möglichkeit einer zweiten Säule, die das Notwendige zum Leben ergänzt. Hier kommen dann zur ordentlichen IV-Rente die Ergänzungsleistungen in sehr viel höherem Mass zum Zug, hier sind sie absolut wichtig. Viele dieser Betroffenen wären sonst fürsorgebedürftig.

    Mit den Ergänzungsleistungen haben wir die Möglichkeit, Renten anzupassen. Besonders nach der letzten Revision, bei welcher wir den Betrag der Bruttomiete in die Berechnung der Ergänzungsleistungen aufgenommen haben, sind sie wirklich existenzsichernd geworden und in der Sozialpolitik nicht mehr wegzudenken. Finanziert werden sie von Bund und Kantonen und teilweise von den Gemeinden über Steuermittel.

    Der neue Finanzausgleich sieht denn auch vor, dass die Ergänzungsleistungen ins ordentliche Verfassungsrecht überführt werden. Es ist zwar erfreulich, dass der Bundesrat nach mehreren Anläufen endlich bereit ist, dies zu tun. Aber Sie wissen alle, dass das die Dringlichkeit dieses Vorstosses nicht mindert, weil der Widerstand gegen den neuen Finanzausgleich gross ist; er wird vor allem von den grossen Kantonen bestritten. Es ist möglich, dass es ein Referendum gibt, und es wird noch Jahre dauern, bis dieses Geschäft, wenn überhaupt, über die Bühne gegangen sein wird.

    Ich habe den Weg über eine Parlamentarische Initiative gewählt, und zwar aus der Erfahrung heraus, dass bereits vor zwölf Jahren die Motion Hänsenberger 90.714 überwiesen wurde - die gleiche Motion wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen -, passiert ist jedoch nichts. Im Rahmen der EL-Revision hat das Parlament den Auftrag überwiesen, die Ergänzungsleistungen endlich in der Verfassung zu verankern. Ich hätte wirklich gedacht, dass im Rahmen der AHV-Revision nun auch dieses Geschäft durchgezogen würde - passiert ist nichts. Deshalb habe ich den Weg über eine Parlamentarische Initiative wählen müssen, damit das Parlament diesen Schritt selbstständig tun kann und nicht von einem Bundesratsbeschluss abhängig ist.

    Mit einer Aufnahme der Ergänzungsleistungen ins ordentliche Verfassungsrecht sagen wir, dass das wirklich keine Almosen und keine Bedarfsleistungen sind und dass ein ordentlicher Rechtsanspruch besteht, wie das auch bei den ordentlichen AHV- und IV-Renten der Fall ist. Ergänzungsleistungen sind kein Ersatz für irgendwelche Sozialversicherungen, auch nicht für Leistungen der zweiten Säule, sie sind ein eigenständiges Bedarfsprinzip, auf das alle ein Recht haben, die mit den ordentlichen Renten nicht genügend abgesichert sind.

    Deshalb bitte ich Sie, dieser Initiative zugunsten der Betagten, der Gebrechlichen und der Invaliden in diesem Land nun Folge zu geben.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0