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Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen

(18.5284)InterpellationAbgeschlossen
Gran Consiglio Basilea Città (BS)10 set 2018 – 29 ott 2018
Cronologia(6)
Ordinato per Data dell'intervento, Decrescente
6 Risultati
  • TraktandiertAll'ordine del giorno
    Grosser Rat Basel-Stadt

    Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen

  • schriftlich erledigtLiquidato
    Parlament

    18/43/36G

  • TraktandiertAll'ordine del giorno
    Grosser Rat Basel-Stadt

    Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen

  • Schreiben des RRRisposto
    Regierung

    Schreiben des RR

  • TraktandiertAll'ordine del giorno
    Regierungsrat Basel-Stadt

    Interpellation Nr. 89 Raphael Fuhrer betreffend Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen

  • EingereichtPresentato

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0