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Sicherheits- und Rechtsrisiken durch die Vergabe der definitiven Konzessions-Erteilung für Starlink-Antennen auf Schweizer Boden

(26.1051)InterrogazioneDepositato
Svizzera1 ott 2026
Profilo
Tipo
Interrogazione
Stato
Depositato
Parlamento
Svizzera
Numero
26.1051
Inizio
1 ott 2026
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
20261051
Contributi(2)
Cronologia(1)
  • Depositato
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    Titolo segue
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat lehnt die Motion 26.3471 die "Keine Verlängerung der Versuchskonzession für Starlink-Antennen in der Schweiz" verlangt, ab. (Starlink des Billionärs Elon Musk kontrolliert zweidrittel der weltweiten Satelliten-Komminikation). Weder bestehe ein Sicherheitsrisiko durch beispielsweise Sabotage-Akte, noch sei dies mit dem Neutralitätsrecht inkompatibel, wie die Motionärin argumentiert. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen:

     

    1. Satelliten-Antennen sind zweifelllos Dual-Use Güter, da sie für die militärische Kommunikation gebraucht werden. So läuft die militärische Kommunikation der Ukraine über Starlink, vorher auch diejenige von Russland. Der Bundesrat antwortetete auf die neutralitätsrechtliche Bedenken: "Das Neutralitätsrecht sieht explizit keine Pflicht des neutralen Staates vor, die Übertragung von militärischen Daten über Netzwerkinfrastruktur auf seinem Gebiet zu unterbinden.". Die Haager Konvention von 1907 in der das Neutralitätsrecht kodiert ist sieht in Art 2 vor: "Es ist den Kriegführenden untersagt, Truppen oder Munitions‑ oder Verpflegungskolonnen durch das Gebiet einer neutralen Macht hindurchzuführen." Wieso sollte dieDurchfahrt von militärischen Gütern verboten sein, die Stationierung aber erlaubt? Ich bitte um eine präzise Erklärung. 

     

    2. Weiter verlangt das Neutralitätsrecht in Art. 3 Haager Abkommen "Es ist den Kriegführenden gleichermassen untersagt: a) auf dem Gebiete einer neutralen Macht eine funkentelegrafische Station einzurichten oder sonst irgendeine Anlage, die bestimmt ist, einen Verkehr mit den kriegführenden Land‑ oder Seestreitmächten zu vermitteln". Zwar ist Starlink eine Private Unternehmung, die eine Infrastruktur zur Verfügung stellt die kriegsführende Parteien nutzen. Aus der Perspektive von 1907 (wie eigentlich auch bis heute) war es unmöglich sich vorzustellen, dass Kriegsgüter/Kriegsinfrastruktur privat und nicht von Staaten selbst hergestellt und kontrolliert werden. Wie kommt der Bundesrat zur Ansicht, dass die Konzession kein neutralitätsrechtliches Problem darstellt.

     

    3. Ich bitte den Bundesrat diesmal fundiert zu erläutern, weshalb diese Infrastruktur kein besonderes und wahrscheinliches Ziel von Sabotageakten im Rahmen der massiv zunehmenden hybriden Kriegsführung sein sollte. Immerhin hat Starlink den Russen die Kommunikation abgeschaltet. 

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0