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Robotaxis: Wie garantiert der Bundesrat einen Nutzen für die Öffentlichkeit?

(26.1056)InterrogazioneDepositato
Svizzera2 ott 2026
Profilo
Tipo
Interrogazione
Stato
Depositato
Parlamento
Svizzera
Numero
26.1056
Inizio
2 ott 2026
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
20261056
Contributi(4)
Cronologia(1)
  • Depositato
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    Titolo segue
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    In einem Zeitungsartikel wurde über die Möglichkeit spekuliert, dass Waymo in der Schweiz Robotaxis fahren lassen will. Bundespräsident Guy Parmelin soll auf einer Probefahrt begeistert gewesen sein. Auch das Astra äusserte sich positiv, da das Interesse von Unternehmen, automatisierte Fahrzeuge in der Schweiz einzusetzen, zeige, dass die Schweiz als Innovationsstandort attraktiv sei 

    Eine Studie aus den USA vom Sam-Schwartz-Verkehrsforschungsprogramm wertete Waymo-Daten aus San Francisco aus und stellte fest, dass mit dem Einsatz von Robotaxis im Taxibereich die zurückgelegten Kilometer zunehmen, da es mehr Leerfahrten gibt. Diese nehmen weiter zu, je weniger die Fahrzeuge zwischen zwei Fahrten parkieren können. Der Einsatz von Robotaxis kann damit im Widerspruch zu städtischen Mobilitätszielen stehen oder die Fahrzeuge beanspruchen Strassenraum als Warteflächen. 

    Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Wie beurteilt der Bundesrat die Resultate dieser Studie hinsichtlich Mehrverkehr und zusätzlicher Leerfahrten? Welche Betriebsdaten führerloser Fahrzeuge müssen offengelegt werden und erhalten die Gemeinden Zugang?

    2. Neben dem Argument des Innovationsstandorts: Gibt es weitere Gründe um Robotaxis in dichtbesiedelten Gebieten zuzulassen? Welchen konkreten öffentlichen Nutzen erwartet der Bundesrat?

    3. Wie beurteilt der Bundesrat Robotaxis im Hinblick auf eine Konkurrenzierung des öffentlichen Verkehrs?

    4. Weshalb werden die Gemeinden als Eigentümerinnen der betroffenen Strassen bei der Genehmigung nur angehört? 

    5. Wie viele Voranfragen, Gesuche um Genehmigung eines Einsatzbereichs, Versuche und Ausnahmebewilligungen für führerlose Fahrzeuge wurden eingereicht oder bewilligt? Wie werden die betroffenen Gemeinden frühzeitig informiert, obwohl das ASTRA eine vertrauliche Behandlung von Voranfragen empfehlen?

    6. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Genehmigungsbehörden gestützt auf Art. 45 Abs. 2 VAF Auflagen verfügen können, insbesondere zur Flottengrösse, zur Begrenzung von Leerfahrten, zu Betriebszeiten sowie zu Halte- und Warteflächen? Können die Gemeinden für die Beanspruchung öffentlicher Flächen durch führerlose Fahrzeuge Gebühren erheben?

    7. Wie werden die zusätzlichen Aufgaben der Städte und Gemeinden bei Aufsicht (Art. 48 VAF), Polizei und Verkehrsmanagement finanziert?

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0