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Wohnungsbau in fluglärmbelasteten Gebieten

(26.4586)InterpellanzaDepositato
Svizzera2 ott 2026
Profilo
Tipo
Interpellanza
Stato
Depositato
Parlamento
Svizzera
Numero
26.4586
Inizio
2 ott 2026
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
20264586
Contributi(8)
Cronologia(1)
  • Depositato
Testi(2)
  • Titolo dell'oggettoTEXT
    Titolo segue
  • Eingereichter TextTEXT

    Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes (22.085) haben Bundesrat und Parlament die Voraussetzungen für das Bauen in lärmbelasteten Gebieten neu geregelt. Ziel war es, die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern und gleichzeitig den Interessen des Lärmschutzes Rechnung zu tragen.

    Die Anpassung von Artikel 22 Absatz 2 USG hat jedoch zur Folge, dass die ursprünglich vorgesehene Ausnahmeregelung für Fluglärm im Absatz 3 eine ungewollte neue Wirkung entfaltet. Anstatt klar definierte Ausnahmen zu ermöglichen, werden zusätzliche, pauschale Erleichterungen für Wohnbauten in fluglärmbelasteten Gebieten geschaffen, sofern Absatz 2 eingehalten wird.

    Diese Entwicklung steht im Spannungsverhältnis zum Lärmschutz, dem Flugbetrieb an den Landesflughäfen und der Siedlungsentwicklung nach innen. Flughäfen sind Infrastrukturen von nationaler Bedeutung und aufgrund ihrer Funktion standortgebunden. Kann in An- und Abflugkorridoren quasi bis zur Piste zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, erhöht sich die Zahl der vom Fluglärm betroffenen Personen.

    Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

    1. Wie beurteilt der Bundesrat die Vereinbarkeit der geltenden Regelung beim Fluglärm mit dem verfassungsrechtlich verankerten Gesundheitsschutz, wenn vermehrt Wohnraum in Gebieten mit hoher Fluglärmbelastung geschaffen wird?
    2. Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass durch zusätzliche Wohnnutzungen in den An- und Abflugkorridoren die Zahl der vom Fluglärm betroffenen Personen weiter ansteigt?
    3. Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie die vorherige Spezialregelung für Fluglärm wieder verankert werden kann, um einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Lärmschutz, Siedlungsentwicklung und Flughafenbetrieb sicherzustellen?

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0