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ZEFIX-Personensuche und Transparenzregister (TJPG) – Stand der Umsetzung

(26.4588)InterpellanzaDepositato
Svizzera2 ott 2026
Profilo
Tipo
Interpellanza
Stato
Depositato
Parlamento
Svizzera
Numero
26.4588
Inizio
2 ott 2026
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
20264588
Contributi(2)
Cronologia(1)
  • Depositato
Testi(2)
  • Titolo dell'oggettoTEXT
    Titolo segue
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Parlament hat in den vergangenen Jahren der Verwaltung verschiedene Register-Digitalisierungsaufträge erteilt. So wurden einerseits im März 2022 Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse («MgmK») beschlossen und dabei die Handelsregister-Verordnung mit Art. 14a Abs. 1bis ergänzt (HRegV). Aufgrund dieser Neuerung sollen zwecks Bekämpfung der Konkursreiterei und des Bestell- resp. Vorschussbetruges im Zentralen Firmenindex (ZEFIX) einzelne Personen abgefragt werden können. Anderseits wurde am 26.09.2025 mit dem Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG) die Einführung eines eidgenössischen Transparenzregisters beschlossen, mit welchem die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen abgebildet werden sollen. Auf den 01.01.2025 sind die «MgmK» in Kraft getreten, die Umsetzung der ZEFIX-Personensuche harrt jedoch noch immer ihrer Umsetzung, das TJPG wird am 01.10.2026 in Kraft gesetzt.

     

    Im diesem Zusammenhang stellen sich der Unterzeichneten die folgenden Fragen:

     

    1. Welches sind die Gründe, dass das EHRA mit der ZEFIX-Personensuche im Rückstand ist? Wie hat das EHRA vor, die kantonalen Handelsregister-Daten abzugleichen und ist vorgesehen, dass zusätzliche Identifikatoren (AHVN) oder Attribute (Geburtsdatum, Heimatort, …) zur Anwendung gelangen.
    2. Welches sind allfällige (vermögens-) rechtlichen Folgen, dass eine schweizweite ZEFIX-Personensuche noch nicht umgesetzt ist und der Bund somit seinen eigenen materiellgesetzlichen Vorgaben nicht nachkommt? 
    3. Was wären, analog Vorfrage 2) die Konsequenzen, wenn die vollumfängliche Funktionalität des TJPG per anfangs Oktober 2026 nicht gewährleistet werden könnte?
    4. Gegenwärtig steht das Bundesamt für Justiz hinsichtlich zahlreicher Digitalisierungsprojekte neben den erwähnten beiden ganz resp. teilweise in der Verantwortung (E-ID/Vertrauensinfrastruktur, BEKJ, Justitia 4.0, etc.). Damit stellt sich die Frage, ob und inwiefern das Bundesamt für Justiz mit ausreichend finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen ausgestattet ist? 

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0