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Arztwechsel einschränken zur Vermeidung unnötiger Wunschbehandlungen

(26.4442)InterpellanzaDepositato
Svizzera1 ott 2026
Profilo
Tipo
Interpellanza
Stato
Depositato
Parlamento
Svizzera
Numero
26.4442
Inizio
1 ott 2026
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
20264442
Contributi(2)
  • Jakob StarkAutoreUnione democratica di centro
  • StänderatConsiglio iniziale
Cronologia(1)
  • Depositato
Testi(3)
  • Titolo dell'oggettoTEXT
    Titolo segue
  • Eingereichter TextTEXT

    Erneut steigen die Krankenkassenprämien stark an. Sie sind eine Folge der stark steigenden Kosten unseres Gesundheitswesens. Diese Kosten sind auch eine Folge der vielen Anliegen und Wünsche der Patienten/-innen. Aus Arztkreisen ist zu hören, dass sich immer mehr Personen in den Sprechzimmern einfinden, die schon ganz genau wissen, was ihnen fehlt und welche Behandlung sie benötigen.

     

    Die Grundlage dafür bilden oft Informationen aus den Medien, insbesondere aus dem Internet und den sozialen Medien. Nun kann man niemandem verbieten, sich zu informieren. Aber in diesen Fällen klarer Vorstellungen einer Wunschbehandlung ist es für die behandelnden Haus- oder auch Fachärze/-innen oft schwierig, für eine andere Diagnose und eine andere als die gewünschte Behandlung die nötige Akzeptanz zu finden. 

     

    Die Folge in solchen Fällen ist oft, dass der Patient/die Patientin einfach solange den Hausarzt oder die Fachärztin wechselt, bis er/sie die gewünschte Behandlung erhält. Das aber ist nicht nur gesundheitspolitisch fragwürdig, sondern auch kostentreibend bezüglich Behandlungsart, Medikation und allgemeinem Zeitbedarf. 

     

    In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • BegründungTEXT

    1.  Könnte sich der Bundesrat eine gezielte Einschränkung der freien Arztwahl vorstellen, indem die Vergütung von Leistungen durch die Krankenversicherung unterbleibt, wenn die gleiche Person wegen des gleichen Themas innerhalb von beispielsweise einer Woche einen zweiten Hausarzt oder eine zweite Fachärztin aufsucht? Weshalb?

     

    2. Welche weiteren Massnahmen schlägt der Bundesrat vor, um die negativen Auswirkungen solcher Aktivitäten zur Erlangung von Wunschbehandlungen zu begrenzen und zu vermeiden?

     

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0