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Langzeitarchivierung digitaler Kulturgüter sicherstellen

(26.4477)MozioneDepositato
Svizzera1 ott 2026
Profilo
Tipo
Mozione
Stato
Depositato
Parlamento
Svizzera
Numero
26.4477
Inizio
1 ott 2026
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
20264477
Contributi(2)
  • Erich EttlinAutoreAlleanza del Centro
  • StänderatConsiglio iniziale
Cronologia(1)
  • Depositato
Testi(3)
  • Titolo dell'oggettoTEXT
    Titolo segue
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf bestehende Strukturen und in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden die Langzeitarchivierung digitaler und digitalisierter Kulturgüter sicherzustellen. Dazu legt er gemeinsame Standards und die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen fest und klärt den Finanzbedarf – ohne den Abschluss der Kulturbotschaft 2029–2032 abzuwarten.

  • BegründungTEXT

    Der Bundesrat will den Handlungsbedarf erst im Rahmen der Kulturbotschaft prüfen. Für die Bewahrung des digitalen Kulturerbes ist das zu zögerlich: Langzeitarchivierung bedeutet, digitale Daten über Jahrzehnte lesbar und nutzbar zu halten – nicht bloss abzuspeichern. Formate, Programme und Speichermedien veralten; ohne laufende Pflege werden Dateien innert weniger Jahre unlesbar. Ohne rechtzeitige Planung drohen unwiederbringliche Verluste – von Born-digital-Werken über 3D-Digitalisate bis zu Sammlungs- und Dokumentationsdaten. Bleibt die Archivierung ungesichert, sind zudem die bereits getätigten Investitionen in die Digitalisierung verloren. Andere Länder betreiben dafür längst gemeinsame nationale Infrastrukturen.

    Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben den Handlungsbedarf 2023 im Kulturerbekonzept gemeinsam als dringend bezeichnet; verbindlich umgesetzt wurde er nicht. Er dürfte die im Rahmen der Kulturbotschaft absehbaren Mittel übersteigen. Nötig ist deshalb eine rasche, verbindliche Auslegeordnung, die den tatsächlichen Bedarf ausweist und unabhängig davon in die Budgetplanung einfliessen kann.

    Die Motion verlangt keine neue Struktur, sondern gemeinsame Standards und die gemeinsame Nutzung bestehender Infrastrukturen, koordiniert mit Kantonen und Gemeinden und unter Wahrung ihrer Zuständigkeiten. Gemeinsame Lösungen sind günstiger als kleinteilige Einzellösungen; unter dem Strich entsteht ein Effizienzgewinn.

    Hinzu kommt die digitale Souveränität: Ohne eigene Lösungen liegt unser kulturelles Gedächtnis zunehmend auf Servern ausländischer Anbieter. Gemeinsame Standards und Infrastrukturen sichern die Kontrolle über die eigenen Daten.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0