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Warum hat der Bundesrat eine Erleichterung bei den Sanktionen für Importeure von Neufahrzeugen gewährt?

(26.1048)InterrogazioneDepositato
Svizzera1 ott 2026
Profilo
Tipo
Interrogazione
Stato
Depositato
Parlamento
Svizzera
Numero
26.1048
Inizio
1 ott 2026
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
20261048
Contributi(2)
Cronologia(1)
  • Depositato
Testi(2)
  • Titolo dell'oggettoTEXT
    Titolo segue
  • Eingereichter TextTEXT

    Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Fahrzeugimporteur sicherstellen, dass die durchschnittlichen CO₂-Emissionen der von ihm verkauften Neufahrzeuge unter dem Zielwert von 93,6 g/km liegen. Im Jahr 2025 betrugen die durchschnittlichen CO₂-Emissionen der Neuwagenflotte 101,6 g/km und lagen damit 8 g/km über dem Zielwert. Bei einer Überschreitung des Zielwerts sind pro Gramm und verkauftes Fahrzeug 95 Franken zu entrichten. Nach Angaben des Bundesamts für Energie hätten die Sanktionszahlungen rund 200 Millionen Franken betragen müssen. Tatsächlich beliefen sie sich jedoch auf nur 97,7 Millionen Franken. 

    Warum hat der Bundesrat den Importeuren von Neufahrzeugen im Jahr 2025 eine Erleichterung von mehr als 50 Prozent gewährt? Wie begründet er die Erleichterung? 

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0