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Vereinheitlichung des Führerausweisentzugs bei SVG-Widerhandlungen und Entlastung der kantonalen Administrativverfahren

(26.4344)MozioneDepositato
Svizzera30 set 2026
Profilo
Tipo
Mozione
Stato
Depositato
Parlamento
Svizzera
Numero
26.4344
Inizio
30 set 2026
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
20264344
Contributi(2)
  • Andreas GlarnerAutoreUnione democratica di centro
  • NationalratConsiglio iniziale
Cronologia(1)
  • Depositato
Testi(3)
  • Titolo dell'oggettoTEXT
    Titolo segue
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, das Strassenverkehrsgesetz (SVG) dahingehend zu revidieren, dass der Führerausweisentzug bei Widerhandlungen gegen das SVG künftig grundsätzlich durch das urteilende Gericht angeordnet wird und nicht zusätzlich durch kantonale Administrativbehörden erfolgt.

    Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen und umzusetzen:

     

    1. Leichte und mittelschwere Widerhandlungen sollen grundsätzlich ausschliesslich strafrechtlich durch Bussen oder Geldstrafen geahndet werden. 
    2. Ein Führerausweisentzug soll in der Regel erst bei schweren Widerhandlungen oder bei wiederholten mittelschweren Widerhandlungen angeordnet werden. 
    3. Die kantonalen Strassenverkehrsämter sollen künftig ausschliesslich für den Vollzug rechtskräftig angeordneter Entzüge zuständig sein. 
  • BegründungTEXT

    Das heutige System führt bei Widerhandlungen gegen das SVG häufig zu einer doppelten Belastung der betroffenen Personen. Nach einer strafrechtlichen Verurteilung durch ein Gericht erfolgt zusätzlich ein separates Administrativverfahren durch die kantonalen Administrativbehörden, welches wiederum Gebühren verursacht und oft zu einem zusätzlichen Führerausweisentzug führt.

     

    Dieses Nebeneinander von Strafverfahren und Administrativmassnahmen schafft Rechtsunsicherheit und führt schweizweit zu unterschiedlichen Beurteilungen vergleichbarer Fälle.

    Besonders problematisch ist diese Praxis für Berufsfahrer sowie für Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit zwingend auf den Führerausweis angewiesen sind. Bereits bei mittelschweren Widerhandlungen kann der Ausweisentzug existenzielle Folgen haben und zum Verlust des Arbeitsplatzes führen, obwohl die betroffene Person bereits strafrechtlich sanktioniert wurde.

     

    Die vorgeschlagene Neuregelung würde die Zuständigkeiten klar trennen, Doppelverfahren vermeiden, die Rechtseinheit stärken, den Verwaltungsaufwand der Kantone reduzieren, sowie die Verhältnismässigkeit der Sanktionen verbessern. Das Gericht soll als verurteilende Instanz sämtliche Sanktionen gesamthaft beurteilen und dabei sowohl die Busse als auch einen allfälligen Führerausweisentzug verhältnismässig aufeinander abstimmen können. Die Strassenverkehrsämter bleiben weiterhin für den Vollzug zuständig, insbesondere für die Einforderung der Ausweise und die administrative Umsetzung rechtskräftiger Entscheide.

     

    Der heutige Sicherungsentzug bei fehlender Fahreignung bleibt ausdrücklich unangetastet.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0