Aufteilung des Amts für Umwelt und Zuordnung zu den Ministerien
(KA 30521)- Tipo
- Kleine Anfragen
- Parlamento
- Liechtenstein
- Numero
- KA 30521
- Inizio
- 30 set 2026
- Fonte ufficiale
- Profilo ufficiale
- ID esterno
- 30521
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 02. Oktober 20262 ottobre 2026
zu Frage 1:
Weder vor noch nach dem Beschluss vom 7. Juli 2026 wurde eine Zuordnung der beiden neu geschaffenen Amtsstellen zu unterschiedlichen Ministerien geprüft. Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs ihrer Tätigkeits- und Aufgabenbereiche sowie der bestehenden Zuständigkeit für den jeweiligen Geschäftsbereich wurden beide Amtsstellen dem Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur zugeordnet.
zu Frage 2:
Eine Zuordnung zu verschiedenen Ministerien gewährleistet nicht automatisch eine unabhängigere oder bessere Abstimmung. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, eine sachgerechte Zusammenarbeit und transparente Entscheidungsverfahren.
zu Frage 3:
Die Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeiten und der Bedeutung des jeweiligen Geschäfts. Erfordert ein Geschäft einen Regierungsbeschluss wird es der Kollegialregierung zur Entscheidung unterbreitet.
zu Frage 4:
Theoretisch könnte die Kollegialregierung die Zuordnung von Amtsstellen zu den Ministerien während der laufenden Amtsperiode ändern. Hierzu wäre eine entsprechende Anpassung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung erforderlich.
Eine Überprüfung der Zuordnung der beiden Amtsstellen zu verschiedenen Ministerien ist derzeit allerdings nicht vorgesehen.
- Frage vom 30. September 202630 settembre 2026
Die Regierung hat am 7. Juli 2026 beschlossen, das bisherige Amt für Umwelt per 1. August 2026 in zwei eigenständige Einheiten aufzuteilen: Das Amt für Umweltschutz sowie das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft. Beide Ämter bleiben dem Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur zugeordnet. Begründet wurde dies mit der fachlichen Breite der Aufgaben und klaren Zuständigkeiten.
Die Trennung auf Amtsebene war ein wichtiger Schritt, um unterschiedliche Fachinteressen – etwa zwischen Schutz- und Nutzungsanliegen – besser zu klären. Eine Zuteilung an zwei verschiedene Ministerien wäre jedoch ebenso sinnvoll: Sie würde garantieren, dass Zielkonflikte nicht intern im selben Ressort verbleiben, sondern transparent auf Ebene der gesamten Regierungsbank verhandelt und gelöst werden.
Vor diesen Hintergrund bitte ich die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
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Hat die Regierung vor oder nach dem Beschluss vom 7. Juli 2026 geprüft, die beiden Amtsstellen zwei verschiedenen Ministerien zuzuordnen?
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Wie beurteilt die Regierung die Chance, durch eine Zuordnung an zwei verschiedene Ministerien eine unabhängige Abstimmung bei Zielkonflikten zu erreichen?
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Gelangen Geschäfte, bei denen die beiden Ämter im Interessenkonflikt sind, zur Entscheidung an die gesamte Kollegialregierung oder werden Entscheidungen intern im Ministerium getroffen?
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Kann die Kollegialregierung die Zuordnung der beiden Amtsstellen während der Amtsperiode 2025-2029 ändern beziehungsweise ist eine Überprüfung vorgesehen?
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Dati: OpenParlData · CC BY 4.0