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Wann erhalten gehörlose Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen?

(26.4318)InterpellanzaDepositato
Svizzera29 set 2026
Profilo
Tipo
Interpellanza
Stato
Depositato
Parlamento
Svizzera
Numero
26.4318
Inizio
29 set 2026
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
20264318
Contributi(2)
Cronologia(1)
  • Depositato
Testi(3)
  • Titolo dell'oggettoTEXT
    Titolo segue
  • Eingereichter TextTEXT

    Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten folgende Fragen zu beantworten. 

    1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um sicher zu stellen, dass die Tarifpartner ihre Verantwortung wahrnehmen und eine tragfähige Lösung erarbeitet wird?
    2. Wie wollen der Bundesrat und die Tarifpartner die Organisationen von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in die Diskussion und die Erarbeitung von Lösungen miteinbeziehen? 
    3. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, sollten die Tarifpartner keine ausreichende Lösung vorlegen? 
    4. Ist der Bundesrat bereit parallel zu den Arbeiten der Tarifpartner gesetzgeberische Massnahmen zu prüfen und vorzubereiten?
    5. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bis zur Einführung einer entsprechenden Kostenübernahme durch die Tarifpartner gehörlose und hörbehinderte Menschen nicht vom Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen ausgeschlossen sind?
  • BegründungTEXT

    Im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative 26.404 zur Anerkennung der Gebärdensprachen und des Berichts des EBGB vom 23. April 2026 gab der Bundesrat darüber Auskunft, wie er die Motion 25.3013 zur Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschleistungen im Gesundheitswesen umsetzen will. 
    Er verwies dabei auf die Tarifautonomie der Tarifpartner und auf die erste Aktualisierung des Gesamt-Tarifsystem (TARDOC und Ambulante Pauschalen). Demnach wird der Bundesrat 2027 ein erstes Mal prüfen, ob die Tarifpartner eine entsprechende Lösung für gehörlose und hörbehinderte Menschen geschaffen haben. Sollte dies nicht der Fall sein, sollen die Tarifpartner verpflichtet werden eine «Roadmap» vorzulegen, welche eine Berücksichtigung der Kosten für Gebärdensprachdolmetschleistungen bis 2029 vorsehen. Erst dann sollen gesetzgeberische Optionen in Betracht gezogen werden. 

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0