Wann erhalten gehörlose Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen?
(26.4318)- Tipo
- Interpellanza
- Stato
- Depositato
- Parlamento
- Svizzera
- Numero
- 26.4318
- Inizio
- 29 set 2026
- Fonte ufficiale
- Profilo ufficiale
- ID esterno
- 20264318
- Flavia WasserfallenPartito Socialista
- Ständerat
- Depositato
- Titolo dell'oggettoTitolo segue
- Eingereichter Text
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten folgende Fragen zu beantworten.
- Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um sicher zu stellen, dass die Tarifpartner ihre Verantwortung wahrnehmen und eine tragfähige Lösung erarbeitet wird?
- Wie wollen der Bundesrat und die Tarifpartner die Organisationen von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in die Diskussion und die Erarbeitung von Lösungen miteinbeziehen?
- Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, sollten die Tarifpartner keine ausreichende Lösung vorlegen?
- Ist der Bundesrat bereit parallel zu den Arbeiten der Tarifpartner gesetzgeberische Massnahmen zu prüfen und vorzubereiten?
- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bis zur Einführung einer entsprechenden Kostenübernahme durch die Tarifpartner gehörlose und hörbehinderte Menschen nicht vom Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen ausgeschlossen sind?
- Begründung
Im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative 26.404 zur Anerkennung der Gebärdensprachen und des Berichts des EBGB vom 23. April 2026 gab der Bundesrat darüber Auskunft, wie er die Motion 25.3013 zur Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschleistungen im Gesundheitswesen umsetzen will.
Er verwies dabei auf die Tarifautonomie der Tarifpartner und auf die erste Aktualisierung des Gesamt-Tarifsystem (TARDOC und Ambulante Pauschalen). Demnach wird der Bundesrat 2027 ein erstes Mal prüfen, ob die Tarifpartner eine entsprechende Lösung für gehörlose und hörbehinderte Menschen geschaffen haben. Sollte dies nicht der Fall sein, sollen die Tarifpartner verpflichtet werden eine «Roadmap» vorzulegen, welche eine Berücksichtigung der Kosten für Gebärdensprachdolmetschleistungen bis 2029 vorsehen. Erst dann sollen gesetzgeberische Optionen in Betracht gezogen werden.
Dati: OpenParlData · CC BY 4.0