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Könnte sich die Einführung von Indikationscodes für Arzneimittel der Spezialitätenliste nachteilig auf die Patientinnen und Patienten auswirken?

(26.1040)InterrogazioneDepositato
Svizzera24 set 2026
Profilo
Tipo
Interrogazione
Stato
Depositato
Parlamento
Svizzera
Numero
26.1040
Inizio
24 set 2026
Riferimenti e fonte
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Profilo ufficiale
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20261040
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  • Depositato
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  • Eingereichter TextTEXT

    Im Februar 2026 hat das Bundesamt für Gesundheit in einem Rundschreiben mitgeteilt, dass die Ärztinnen und Ärzte für Arzneimittel der Spezialitätenliste neu einen Indikationscode übermitteln müssen. Die Übermittlung des Indikationscodes wurde per 1. Juli 2026 eingeführt und ist ab dem 1. Januar 2027 verbindlich. 

     

    Für besonders betroffene Einrichtungen wie die Universitätsspitäler ist die Einführung der Indicationscodes mit grossen Herausforderungen verbunden. 

    Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten: 

     

    - Wird die obligatorische Übermittlung des Indicationscodes den administrativen Aufwand für die Ärztinnen und Ärzte verringern? 

    - Wer trägt ab dem 1. Januar 2027 das Risiko, wenn der Indikationscode fehlt? Wird das Arzneimittel von der Apotheke nicht abgegeben? Falls doch: Kann die Versicherung die Kosten den Patientinnen und Patienten in Rechnung stellen? Oder den Ärztinnen und Ärzten? Kurz: Wer trägt die Kosten, wenn der Indicationscode fehlt? 

    - Bereits heute weisen Rückmeldungen aus der Praxis darauf hin, dass gewisse Apotheken Arzneimittel ohne eindeutigen Code nicht abgeben, obwohl der Code noch nicht zwingend angegeben werden muss. Diese Situation ist für die Patientinnen und Patienten nicht tragbar. Sollten die Apotheken nicht genauer informiert werden, was sie in solchen Fällen tun sollen beziehungsweise müssen? 

    - Nach unserem Kenntnisstand werden die Universitätsspitäler innerhalb der gesetzten Frist keine Praxistests durchführen können. Anders gesagt: Die Einführungsfrist ist so kurz, dass es bei den Informatiksystemen sicherlich viele Bugs geben wird. Wäre es unter diesen Umständen denkbar, die verbindliche Einführung des Indicationscodes für diese Einrichtungen um drei bis sechs Monate zu verschieben, so dass sich die absehbaren Probleme nicht nachteilig auf die Patientinnen und Patienten auswirken? 

     

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Dati: OpenParlData · CC BY 4.0