Landesrichtplan
(KA 30443)- Tipo
- Kleine Anfragen
- Parlamento
- Liechtenstein
- Numero
- KA 30443
- Inizio
- 2 set 2026
- Fonte ufficiale
- Profilo ufficiale
- ID esterno
- 30443
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 04. September 20264 settembre 2026
zu Frage 1:
Die Regierung hat das gemeinsame Schreiben der Vorsteherkonferenz und die darin formulierten Anliegen sowie die geäusserte Kritik zur Kenntnis genommen. Die Regierung misst der Stellungnahme der Gemeinden im Rahmen der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse grosse Bedeutung bei. Die Vorsteherkonferenz hat in ihrem Schreiben auch zum Ausdruck gebracht, dass jede Gemeinde zusätzlich eine individuelle Stellungnahme einreichen wird. Die Vernehmlassungsfrist endete vor 4 Tagen, am 31. August 2026 und darum konnte sich die Regierung noch kein Bild der Eingaben machen. Diese Sichtung erfolgt in den nächsten Monaten. Auf Basis dieser Ergebnisse wird der Landesrichtplan unter Einbezug der Gemeinden überarbeitet.
zu Frage 2:
Die Beschlussfassung über den Landesrichtplan obliegt der Regierung. Eine formelle Befassung des Landtags vor der Genehmigung des Landesrichtplans ist daher nicht vorgesehen. Unabhängig davon informiert die Regierung den Landtag im Rahmen ihrer allgemeinen Informations- und Rechenschaftspflichten über wichtige raumplanerische Vorhaben und Entwicklungen.
- Frage vom 02. September 20262 settembre 2026
Die elf Gemeindevorsteher Liechtensteins haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an die Regierung sehr kritisch zur aktuellen Vernehmlassung des Landesrichtplans geäussert.
Dieses Schreiben der Vorsteherkonferenz wurde auch allen Landtagsabgeordneten zugestellt.
Bezugnehmend auf dieses Schreiben habe ich folgende Fragen an die Regierung:
-
Wie hat die Regierung auf dieses Schreiben der Gemeinden und die darin geäusserte Kritik zu den Inhalten und zur Vorgehensweise rund um die Erarbeitung des neuen Landesrichtplanes reagiert und wie reagiert sie?
-
Wie gedenkt die Regierung den Landtag in die Genehmigung des neuen Landesrichtplans einzubinden? Schliesslich war ein zentraler Kritikpunkt der elf Gemeindevorsteher, dass bei einem so weitreichenden Dokument der Landtag vor der Genehmigung durch die Regierung zu konsultieren sei.
-
Dati: OpenParlData · CC BY 4.0