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Marktgebühren

(M 224)MotionBeantwortet
Nidau (BE)12 set 2024
Profilo
Tipo
Motion
Stato
Beantwortet
Parlamento
Nidau (BE)
Numero
M 224
Inizio
12 set 2024
Attivo
No
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
M 224
Contributi(20)
Cronologia(3)
  • Behandlung im StadtratTrattato in Parlamento
    Stadtrat Nidau
  • Beschluss GemeinderatRisposto
    Gemeinderat Nidau
  • EingereichtPresentato
Documenti(1)
Testi(3)
  • AntragHTML

    Die Stadt Nidau verzichtet auf die Marktgebühren für die Zeit in der der Wochenmarkt nicht am Standort Mittelstrasse stattfinden kann.

  • Antwort des GemeinderatesHTML

    1. Allgemeines

    Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Gemeinderat.


    2. Inhaltliche Beantwortung

    Der Gemeinderat teilt die Ansicht des Motionärs, dass der Nidauer Wochenmarkt eine lange Tradition hat und ein wertvolles Element der Attraktivität der Stadt Nidau ist. Mit Beschluss vom 4. Februar 2025 hat der Gemeinderat gestützt auf Artikel 9 des Gebührenreglements der Stadt Nidau beschlossen, auf die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes für den Wochenmarkt während der Bauphase, in der der Wochenmarkt nicht am Standort Mittelstrasse stattfinden kann, zu erlassen. Dies betrifft das Jahr 2024 bis ca. Herbst 2025. Zudem sieht das Nutzungskonzept für den neuen Stadtplatz vor, als Anschubfinanzierung die Gebühren für eine Pilotphase von der Einweihung in der zweiten Jahreshälfte 2025 bis Ende 2027 zu erlassen. Um die Gleichbehandlung zu gewährleisten und um für alle Akteure möglichst attraktive Rahmenbedingungen für die Belebung des Stedtli zu bieten, hat der Gemeinderat für die gleiche Zeitspanne die Gebühren für die Trottoirwirtschaften und -nutzungen erlassen.

    Der Erlass der Gebühren resp. die Schaffung von vorteilhaften Rahmenbedingungen für die Attraktivierung und Belebung des Stedtli steht in einem Zielkonflikt zu den grundsätzlichen Anstrengungen im Zusammenhang mit der Finanzstrategie, der politisch abzuwägen ist. In einer Gesamtsicht erschien dem Gemeinderat der Einnahmeverzicht für die Jahre 2024 bis 2027 von (ausgehend vom Status quo) insgesamt rund 17 000 Franken vertretbar.

    Stadtratsbeschluss

    Einstimmige Annahme als Richtlinienmotion

  • BegründungHTML

    Der Wochenmarkt hat eine lange Tradition und ist ein wichtiges Element der Attraktivität der Stadt Nidau. Für einen Wochenmarkt ist sowohl die örtliche als auch zeitliche Konstanz eine Voraussetzung.

    Durch die Erneuerung der Mittelstrasse findet der Wochenmarkt zwischenzeitlich auf dem Bibliotheksplatz statt. Der weniger attraktive Standort verursacht den Marktfahrer:innen einen markanten Umsatzrückgang. Zusätzlich wurde der Markt aufgrund verschiedener Anlässe mehrmals abgesagt.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0