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Permettere a tutti i Cantoni di eseguire gli allontanamenti al fine di uniformare l’applicazione del diritto federale

(25.4521)MozioneFine delle discussioni della Commissione del Consiglio nazionale
Svizzera15 dic 2025
Interventi(4)
Ordinato per Data dell'intervento, Decrescente
4 Risultati
  • Votazione
    Intervento
    Svizzera
  • testo del discorso
    Beat Jans(Partito Socialista)
    Svizzera

    Die gesetzliche Grundlage ist klar: Die Kantone sind verpflichtet, Wegweisungen und Landesverweisungen zu vollziehen. Im Rahmen der Amtshilfe besteht gemäss dem Ausländer- und Integrationsgesetz schon heute die Möglichkeit, dass ein anderer Kanton den Vollzug übernimmt. Gewisse Kantone machen davon Gebrauch. Die Abgeltung dieser Amtshilfe liegt in der Kompetenz der Kantone.

    Um die Kantone zum Vollzug zu bewegen, verfügen wir bereits heute über ein gutes, austariertes Anreizsystem. Einerseits haben die Kantone ein finanzielles Eigeninteresse an einem effizienten Vollzug, denn jede vollzogene Wegweisung oder Landesverweisung reduziert die Kosten, die sie im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der betroffenen Personen zu tragen haben. Andererseits kann der Bund finanzielle Sanktionen ergreifen, wenn die Kantone ihre Vollzugsaufgaben im Asylbereich nicht oder nur ungenügend erfüllen. In diesen Fällen beschliesst das SEM einen Subventionsstopp - und das macht es auch regelmässig.

    Im Wegweisungsvollzug sind also genügend systemische Anreize vorhanden, um die einheitliche Umsetzung des Bundesrechtes zu fördern. Es braucht weder eine flexible Zuständigkeitsregelung, die es in Form der kantonalen Amtshilfe schon gibt, noch eine zusätzliche finanzielle Entschädigung durch den Bund, wie sie die Motion verlangt. Es ist weder nachhaltig noch gerechtfertigt, den Kantonen für die Erfüllung einer klaren gesetzlichen Pflicht über die bestehenden Pauschalen hinaus zusätzliche Mittel auszurichten. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes erscheint dies auch nicht opportun.

    Der Bund drückt auch keine Stopptaste, nirgends. Der Bundesrat unterstützt das Bestreben des Motionärs, den Wegweisungsvollzug weiter zu optimieren und effizienter zu machen. Diese Motion stellt aber aus Sicht des Bundes keine gangbare, brauchbare Lösung dar. Konkrete Massnahmen werden derzeit im Rahmen der Umsetzung der Motion Salzmann 23.3082, "Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern", geprüft. Das entsprechende Konzept des Bundesrates liegt bis Ende Jahr vor.

    Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. [PAGE 153]

  • testo del discorso
    Damian Müller(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Wir sprechen hier nicht über Theorie, wir sprechen über rechtskräftige Entscheide zu Wegweisungen und Landesverweisungen, die nach einem ordentlichen Verfahren gefällt wurden. Es sind Entscheide, die gelten sollten, und trotzdem werden sie in der Schweiz unterschiedlich vollzogen. Es gibt Kantone mit hohen Vollzugsquoten, und es gibt Kantone mit Quoten unter 50 Prozent, teilweise sogar unter 30 Prozent. Das ist aus meiner Sicht kein Detail, das ist ein strukturelles Problem.

    Der Bundesrat sagt, die gesetzlichen Grundlagen seien vorhanden, die Kantone seien zuständig, es gebe bereits Anreize, man könne Beiträge kürzen oder auch zurückfordern. Wenn das alles genügt, warum bestehen dann seit Jahren diese Unterschiede? Offensichtlich wirken die bestehenden Instrumente nicht überall gleich, und genau hier liegt der Kern meiner Motion. Es geht nicht um eine Zentralisierung, sondern um Rechtsgleichheit. Bundesrecht darf nicht vom Wohnkanton abhängen, ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid muss in Zürich, im Tessin oder eben auch in der Romandie gleich ernst genommen werden, sonst untergraben wir die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates.

    Der Bundesrat warnt vor angeblich komplexen Situationen, vor möglichen Kantonswechseln. Ich halte dieses Argument für konstruiert. Rechtskräftige Entscheide verschwinden nicht, nur weil jemand die Kantonsgrenze überschreitet. Zuständigkeiten lassen sich regeln; was sich nicht regeln lässt, ist fehlender Vollzugswille.

    Meine Motion will zwei Aufgaben klar regeln. Erstens soll jeder Kanton einen vollziehbaren Entscheid auch dann umsetzen können, wenn der ursprünglich zuständige Kanton untätig bleibt - nicht als Strafe, sondern als Sicherheitsnetz für den Rechtsstaat. Zweitens soll ein klares Anreizsystem geschaffen werden. Wer vollzieht, soll die Kosten nicht allein tragen; wer trotz Zuständigkeit nicht vollzieht, soll nicht zusätzlich profitieren. Das ist kein Belohnungssystem, das ist eine Frage der Fairness.

    Ich möchte klarstellen: Kantone, die ihre Wegweisungen ordnungsgemäss vollziehen, sollen keine zusätzlichen Entschädigungen erhalten; sie erhalten dafür bereits eine Pauschale des Bundes. In meinem Vorstoss geht es um einen anderen Fall: Wenn ein Kanton eine Wegweisung nicht vollzieht und ein anderer Kanton diese Aufgabe übernimmt, obwohl ihm der Fall nicht zugewiesen ist, soll der vollziehende Kanton eine Entschädigung erhalten. Konkret: Er sollte mindestens jene Bundespauschale erhalten, die eigentlich dem zuständigen Kanton zugestanden hätte. Eine besondere Entschädigung fordere ich also ausschliesslich für Kantone, die Wegweisungen in Fällen übernehmen, für die sie ursprünglich nicht zuständig waren.

    Der Bund hat gemäss Verfassung die Pflicht, die Umsetzung des Bundesrechtes zu überwachen. Diese Pflicht endet nicht mit dem Hinweis auf föderale Zuständigkeiten. Föderalismus,[NB]das wissen wir, bedeutet Verantwortung, nicht Beliebigkeit.

    Wenn wir rechtskräftige Wegweisungen aussprechen, dann müssen sie auch vollzogen werden, sonst verlieren unsere Entscheide an Autorität, und das Vertrauen in das Migrationssystem erodiert weiter. Es geht um Einheit im Vollzug, es geht um Glaubwürdigkeit, es geht um Rechtsgleichheit.

    Erlauben Sie mir noch eine letzte Bemerkung: Unser Kollege Daniel Fässler reichte am 23.[NB]September 2024 die Motion 24.3937, "Wegweisungsverfügungen sind rascher und konsequenter zu vollziehen", ein. Der Bundesrat beantragte damals, die Motion abzulehnen, doch beide Kammern dieses Parlamentes nahmen die Motion klar an. Damit ist der Auftrag eigentlich eindeutig. Er geht in eine ähnliche Richtung wie meine Motion.

    Heute hören wir aber - das werden Sie auch festgestellt haben, wenn Sie die Stellungnahmen des Bundesrates zu den Motionen unserer Kolleginnen und Kollegen genau gelesen haben -, dass immer wieder gesagt wird: "Im Rahmen der Asylstrategie 2027 wird geprüft [...]." Ich sage klar: Das genügt nicht - wir erwarten Umsetzungen. Wenn das Parlament entscheidet, dann ist das kein Diskussionsvorschlag, der im Raum steht, sondern ein Auftrag. Sonst entsteht bei klaren Beschlüssen der Eindruck, dass wir einfach auf die Pausetaste drücken. Eine Pausetaste, Herr Bundesrat, das wissen Sie so gut wie ich, ist im Sport und insbesondere im Fussball manchmal sehr sinnvoll. Bei der Umsetzung von Parlamentsentscheiden ist sie aber nicht sinnvoll. Dort erwarten wir Fortschritte, und zwar jetzt. Wenn wir nach einem klaren Auftrag zuerst einmal pausieren, dann untergraben wir die Glaubwürdigkeit unserer Institutionen.

    Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen.

  • testo del discorso
    Stefan Engler(Alleanza del Centro)
    Svizzera

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0