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Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG) (Änderung)

(2023.STA.438)GesetzAnnahme
Gran Consiglio Berna (BE)1 giu 2026 – 2 giu 2026
Interventi(68)
Ordinato per Data dell'intervento, Decrescente
68 Risultati
  • Intervento
    Anne Speiser-Niess(Unione democratica di centro)
    Gran Consiglio
    Präsidentin. Das ist ein einstimmiger Beschluss mit 150 Ja-Stimmen.
  • Intervento
    Anne Speiser-Niess(Unione democratica di centro)
    Gran Consiglio
    Präsidentin. Dann hätten jetzt die Fraktionssprechenden die Möglichkeit, sich zu melden. – Das scheint nicht gewünscht zu sein. Dann frage ich noch den Staatsschreiber. – Keine Meldung.

    Dann gehen wir gleich zur Abstimmung über die verschiedenen Artikel des OrG über. Ich werde die Artikel fortlaufend erwähnen und fragen, ob sie bestritten sind.


    Detailberatung / Délibération par article

    I.

    Art. 2b (neu) / Art. 2b (nouveau)
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    Titel 2.2.3 / Titre 2.2.3
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    Art. 37 (Änderungen und Aufhebungen) / Art. 37 (modifications et abrogations)
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    Art. 37a (neu) / Art. 37a (nouveau)
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    Art. 37b (neu) / Art. 37b (nouveau)
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    Art. 37c (neu) / Art. 37c (nouveau)
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    Art. 37d (neu) / Art. 37d (nouveau)
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    Art. 37e (neu) / Art. 37e (nouveau)
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    Art. T2-1 (neu) / Art. T2-1 (nouveau)
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    II.

    1. Änderung des Erlasses 107.1, Gesetz über die Information und die Medienförderung vom 02.11.1993 (IMG), Stand 01.01.2024
    1. Modification de l’acte législatif 107.1 intitulé Loi sur l’information et l’aide aux médias du 02.11.1993 (LIAM), état au 01.01.2024
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    2. Änderung des Erlasses 108.1, Archivierungsgesetz vom 31.03.2009 (ArchG), Stand 01.02.2025
    2. Modification de l’acte législatif 108.1 intitulé Loi sur l’archivage du 31.03.2009 (LArch), état au 01.02.2025
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    3. Änderung des Erlasses 212.223, Gesetz über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht vom 17.03.2014 (BBSAG), Stand 01.08.2016
    3. Modification de l’acte législatif 212.223 intitulé Loi sur l’Autorité bernoise de surveillance des institutions de prévoyance et des fondations du 17.03.2014 (LABSPF), état au 01.08.2016
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    4. Änderung des Erlasses 215.124.1, Gesetz über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht vom 21.06.1995 (BPG), Stand 01.04.2021
    4. Modification de l’acte législatif 215.124.1 intitulé Loi sur le droit foncier rural et le bail à ferme agricole du 21.06.1995 (LDFB), état au 01.04.2021
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    5. Änderung des Erlasses 832.71, Gesetz über die Familienzulagen vom 11.06.2008 (KFamZG), Stand 01.11.2020
    5. Modification de l’acte législatif 832.71 intitulé Loi cantonale sur les allocations familiales du 11.06.2008 (LCAFam), état au 01.11.2020
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    III. (Keine Aufhebung anderer Erlasse) / (Aucune abrogation d’autres actes)

    IV. (Inkrafttreten) / (Entrée en vigueur)
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    Titel und Ingress / Titre et préambule
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite


    Präsidentin. Dann frage ich Sie noch einmal an: Wird noch das Wort zu diesem Geschäft gewünscht? – Wenn das nicht der Fall ist, kommen wir zur Schlussabstimmung über diese Gesetzesänderung in der 2. Lesung.

    Ich lade Sie ein: Wer die Gesetzesänderung in der 2. Lesung annimmt, stimmt Ja, wer das nicht will, stimmt Nein.

  • Intervento
    Roland Lüthi(Partito Verde Liberale)
    Gran Consiglio
    Roland Lüthi, Moosseedorf (GLP), SAK-Sprecher. Ich kann es kurz machen. Es geht hier um die 2. Lesung. In der 1. Lesung gab es keine Rückweisungen. Die SAK hat das Geschäft behandelt, hatte aber auch keinen Anlass, irgendwelche Änderungen vorzunehmen, und es liegen auch keine Anträge vor. In diesem Sinne muss ich feststellen, dass es eigentlich auch keinen Diskussionsbedarf gibt.

    Ich möchte die Gelegenheit aber wahrnehmen, allen noch einmal zu danken, die geholfen haben, diese Gesetzesänderung auszuarbeiten, damit die Thematik Fachkommissionen neu geregelt werden kann.

    Ich beantrage Ihnen im Namen der SAK die Annahme dieses Gesetzes, so wie es vorliegt, ohne Änderung.

  • Intervento
    Anne Speiser-Niess(Unione democratica di centro)
    Gran Consiglio
    2. Lesung / 2de lecture

    Präsidentin. Dann verlassen wir auch die Justizverwaltungsleitung und gehen zu den Geschäften der Staatskanzlei über. An dieser Stelle begrüsse ich ganz herzlich Staatsschreiber Christoph Auer in unserer Mitte. Herzlich willkommen.

    Wir gehen zu Traktandum Nummer 56. Das ist das Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung, das Organisationsgesetz (OrG). Das ist eine Änderung, die unter der Obhut der SAK läuft. Es geht um die 2. Lesung. Ich übergebe gerne das Wort an den Kommissionssprecher, Roland Lüthi.

  • Intervento
    Edith Siegenthaler(Partito Socialista)
    Gran Consiglio
    Präsidentin. Sie haben diesen Änderungen in der 1. Lesung zugestimmt.
  • Intervento
    Edith Siegenthaler(Partito Socialista)
    Gran Consiglio
    Präsidentin. Sie sind dem Antrag SAK-Mehrheit und Regierungsrat gefolgt. Hier gibt es kein weiteres Ausmehren, weil die SAK-Mehrheit den Abs. 5 nicht will. – Wir gehen weiter.

    Art. 37c (neu) / Art. 37c (nouveau)
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    Art. 37d (neu) / Art. 37d (nouveau)
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    Art. 37e (neu) / Art. 37e (nouveau)
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    Art. T2-1 (neu) Abs. 1 / Art. T2-1 (nouveau), al. 1
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    Art. T2-1 (neu) Abs. 2 (Eventualantrag SAK und Regierungsrat) / Art. T2-1 (nouveau), al. 2 (proposition subsidiaire CIRE et Conseil-exécutif)
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    II.

    1. Änderung des Erlasses 107.1, Gesetz über die Information und die Medienförderung vom 02.11.1993 (IMG), Stand 01.01.2024
    1. Modification de l’acte législatif 107.1 intitulé Loi sur l’information et l’aide aux médias du 02.11.1993 (LIAM), état au 01.01.2024
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    2. Änderung des Erlasses 108.1, Archivierungsgesetz vom 31.03.2009 (ArchG), Stand 01.02.2025
    2. Modification de l’acte législatif 108.1 intitulé Loi sur l’archivage du 31.03.2009 (LArch), état au 01.02.2025
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    3. Änderung des Erlasses 212.223, Gesetz über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht vom 17.03.2014 (BBSAG), Stand 01.08.2016
    3. Modification de l’acte législatif 212.223 intitulé Loi sur l’Autorité bernoise de surveillance des institutions de prévoyance et des fondations du 17.03.2014 (LABSPF), état au 01.08.2016
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    4. Änderung des Erlasses 215.124.1, Gesetz über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht vom 21.06.1995 (BPG), Stand 01.04.2021
    4. Modification de l’acte législatif 215.124.1 intitulé Loi sur le droit foncier rural et le bail à ferme agricole du 21.06.1995 (LDFB), état au 01.04.2021
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    5. Änderung des Erlasses 832.71, Gesetz über die Familienzulagen vom 11.06.2008 (KFamZG), Stand 01.11.2020
    5. Modification de l’acte législatif 832.71 intitulé Loi cantonale sur les allocations familiales du 11.06.2008 (LCAFam), état au 01.11.2020
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    III. (Keine Aufhebung anderer Erlasse) / (Aucune abrogation d’autres actes)

    IV. (Inkrafttreten) / (Entrée en vigueur)
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    Titel und Ingress / Titre et préambule
    Stillschweigende Annahme / Adoption tacite

    Präsidentin. Dann kommen wir zur Gesamtabstimmung über diese 1. Lesung: Wer die Gesetzesänderungen in der 1. Lesung so, wie wir sie jetzt beschlossen haben, annimmt, stimmt Ja, wer sie ablehnt, stimmt Nein.

  • Intervento
    Edith Siegenthaler(Partito Socialista)
    Gran Consiglio
    Präsidentin. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar über den Antrag zu Art. 37b (neu) Abs. 5 der SAK-Minderheit, den wir dem Antrag der SAK-Mehrheit und des Regierungsrates gegenüberstellen: Wer den Antrag der SAK-Minderheit annimmt, stimmt Ja, wer dem Antrag der SAK-Mehrheit und des Regierungsrates folgt, stimmt Nein.
  • Intervento
    Intervento
    Gran Consiglio
    Christoph Auer, Staatsschreiber. Ja, aus Sicht des Regierungsrates wäre eine Beschränkung der Anzahl Kommissionsmitglieder auf 15 nicht sachgerecht. Es gibt nicht viele Kommissionen, die mehr Mitglieder haben, aber bspw. die OLK, die halt in vier Regionalgruppen aufgeteilt ist, die den ganzen Kanton abdecken muss – es gibt eine andere Regionalgruppe für den Berner Jura und das Seeland als für das Oberland; zusammen ist das eine Kommission, und diese hat natürlich viel mehr als 15 Mitglieder. Auch die Volkswirtschaftskommission, welche die ganze Wirtschaft des gesamten Kantons mit allen Regionen abdecken muss und je nachdem, was ansteht, halt entsprechendes Know-how haben muss, hat vielleicht mehr als 15 Mitglieder.

    Also, eine Beschränkung auf 15 Mitglieder ist aus Sicht des Regierungsrates weder notwendig noch sachgerecht. Auch hier gilt wieder: Mit dem «in der Regel» würde man dann wahrscheinlich die wenigen Kommissionen, die mehr Mitglieder haben, trotzdem so lassen, und dann hätte man nachher auch nicht viel gewonnen. Also: Bleiben Sie beim jetzigen Zustand, stimmen Sie mit der Mehrheit, sodass diesbezüglich künftig keine künstliche Beschränkung gesetzlich vorgesehen ist.

  • Intervento
    Edith Siegenthaler(Partito Socialista)
    Gran Consiglio
    Präsidentin. Gibt es Fraktionen, die sich dazu äussern möchten? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Einzelsprechende? – Dann würde ich dem Staatsschreiber das Wort geben: Christoph Auer.
  • Intervento
    Gran Consiglio
    Christoph Grupp, Biel/Bienne (GRÜNE), Sprecher SAK-Mehrheit. Es ist da ein bisschen eine Verwirrung entstanden, aber ich erläutere gerne noch kurz die Mehrheitsmeinung. Ich nehme an, dass der Staatsschreiber dies auch noch entsprechend untermauern wird.

    Die Mehrheit war in der Kommissionsdebatte der Meinung, dass es halt doch verschiedenste Kommissionen – nicht nur im Schulbereich – gibt, bei denen eine grössere Anzahl Mitglieder durchaus sinnvoll ist und in denen man manchmal wirklich auch verschiedene Lager vertreten haben muss. Es gibt wirklich auch Kommissionen, in denen Meinungsbildungen stattfinden, in denen man z. B. verschiedene Verbände, verschiedene Organisationsvertretungen, Fachmeinungen, die amtliche Seite vertreten hat, und darum kann es durchaus sinnvoll sein, dass es mehr als 15 Mitglieder sind. Das soll nicht heissen, dass es 20 oder 30 sein müssen, obwohl es das auch gibt. Aber dann muss man sich tatsächlich irgendwo bei einer Obergrenze überlegen, wie sinnvoll das noch ist. Aber wir waren in der Mehrheit der Meinung, dass 15 eine Einschränkung ist, die zu rigide ist, und darum bitte ich Sie, dem nicht zu folgen und dies abzulehnen. Merci.

  • Intervento
    Edith Siegenthaler(Partito Socialista)
    Gran Consiglio
    Präsidentin. Dann hat jetzt noch die SAK-Mehrheit das Wort. Mir ist gemeldet worden, das sei Grossrat Christoph Grupp.
  • Intervento
    Roland Lüthi(Partito Verde Liberale)
    Gran Consiglio
    Roland Lüthi, Moosseedorf (GLP), Sprecher SAK-Minderheit. Ich trage nun wieder den anderen Hut. – Genau: Maximalgrösse. In der Vernehmlassung haben mehrere Parteien verlangt, dass die Grösse von Kommissionen beschränkt werden soll.

    Warum steht jetzt im Vorschlag 15 Mitglieder? Das ist genau die Zahl, die auf Bundesebene für die Fachkommissionen vorgeschrieben ist, und wir sind der Meinung, dass das eine richtige Grösse ist. Die Regelung beim Bund hat sich bewährt. Bei 15 Mitgliedern ist noch eine Diskussion möglich. Fachkommissionen mit 36 Mitgliedern – das gibt es – sind keine Fachkommissionen mehr, denn man kann ja nicht mehr zusammen diskutieren. Auf Neudeutsch wäre das ein Sounding Board oder irgend so eine Organisation. Ich meine, solche Zusammenkünfte, bei denen man mit allen möglichen Interessenvertretern mögliche Gesetzesvorlagen oder Initiativen diskutiert, wären ja dann immer noch möglich, aber dort braucht es nicht die Form einer Fachkommission, die gewählt wird und zusammentritt, mit Sekretariaten und, und, und. Solche Sachen sind ja immer noch ausserhalb des Schemas Fachkommission möglich.

    Wir haben eine Ausnahme vorgesehen, und zwar für die Prüfungskommissionen. Dort ist einfach das Problem: Die meisten Prüfungskommissionen haben 2 bis 3 Expertinnen, Experten pro Prüfungsfach, und wenn jetzt halt die Prüfung 9 Fächer umfasst, dann gibt das allein für die Experten irgendwie 27 Mitglieder, und dann gibt es meistens noch eine Präsidentin und einen Vizepräsidenten, welche die ganzen Prüfungen organisieren. Dort ist es klar: Dort braucht es so viele Leute, wie es braucht.

    Darum möchte ich Ihnen beliebt machen: Wir möchten gerne eine Begrenzung auf 15 Mitglieder, damit in einer Fachkommission noch geredet, diskutiert werden kann und gute Ergebnisse erzielt werden können. Merci.

  • Intervento
    Edith Siegenthaler(Partito Socialista)
    Gran Consiglio
    Präsidentin. Sie haben mit der SAK-Minderheit und dem Regierungsrat gestimmt und den Abs. 4 abgelehnt.

    Wir gehen weiter zu Art. 37b (neu) Abs. 5. Dazu gebe ich zuerst der SAK-Minderheit das Wort: Grossrätin Claudine Esseiva. – Wir sind bei Art. 37b (neu) Abs. 5; dort ist Grossrätin Claudine Esseiva als Sprecherin für die Minderheit eingetragen. (Grossrätin Esseiva und Grossrat Lüthi sagen, dass dies nicht korrekt sei. / La députée Esseiva et le député Lüthi indiquent que ce n’est pas correct.) Das stimmt nicht? – Es stimmt offenbar nicht. Grossrat Roland Lüthi spricht für die Minderheit der SAK. Er hat das Wort.

  • Intervento
    Edith Siegenthaler(Partito Socialista)
    Gran Consiglio
    Präsidentin. Gut, dann kommen wir zur Abstimmung über Art. 37b (neu) Abs. 4. Wir stellen den Mehrheitsantrag dem Minderheitsantrag gegenüber: Wer den Antrag der SAK-Mehrheit annimmt, stimmt Ja, wer den Antrag der SAK-Minderheit und des Regierungsrates annimmt, stimmt Nein.
  • Intervento
    Intervento
    Gran Consiglio
    Christoph Auer, Staatsschreiber. Der Regierungsrat schliesst sich auch hier der Minderheit an. Ich kann eigentlich auf das verweisen, was die Minderheitssprecherin und der Fraktionssprecher der SVP gesagt haben: Es gibt Fachkommissionen, bei denen wir sehr froh sind, dass wir Spezialisten gewinnen konnten, bspw. in einem bestimmten Bereich der Ethikkommission, und sehr froh sind, wenn diese dabeibleiben, und bei denen man sich ins eigene Bein schiessen würde, wenn man so jemanden nach 12 Jahren aus der Kommission werfen würde.

    Und dann ist auch das ein bisschen richtig, was meine Vorrednerin gesagt hat: dass diese Gesetzgebung ja dann mit «in der Regel» trotzdem sehr offen ist. Dann würde man wahrscheinlich in diesem Fall einfach sagen: «Ja, gut, das ist jetzt ein Ausnahmefall», und am Schluss hat man ein Gesetz gemacht, das etwas vorgibt, das so in der Realität nicht praxistauglich ist und dann auch nicht so ist, wie sich das Parlament das vorstellt.

    Darum ist es besser, der Minderheit zu folgen und die Flexibilität zu behalten, in Einzelfällen halt länger als 12 Jahre in einer Kommission zu sein.

  • Intervento
    Edith Siegenthaler(Partito Socialista)
    Gran Consiglio
    Präsidentin. Es gibt keine weiteren Fraktionssprechenden mehr. Gibt es noch Einzelsprechende? – Das ist nicht der Fall. Dann würde ich dem Staatsschreiber das Wort geben: Christoph Auer.
  • Intervento
    Melanie Beutler-Hohenberger(Partito Evangelico)
    Gran Consiglio
    Melanie Beutler-Hohenberger, Gwatt (EVP), Fraktionssprecherin. Ja, die EVP-Fraktion sieht das ein bisschen anders als mein Vorredner.

    Wir sind für eine Amtszeitbeschränkung von Fachkommissionsmitgliedern. Ich erinnere an die Diskussion zu Traktandum 3 von heute Morgen, als es um die Zugehörigkeit zu den Kommissionen des Grossen Rates gegangen ist: Da hatten wir auch eine Diskussion betreffend wer wie lange wo sein darf. Wir als EVP denken, 12 Jahre ist eine faire Zeit, da bringt man viel Mehrwert für den Kanton. Aber es ist auch irgendeinmal gut, wenn neue Personen kommen, und wir sind, wie ich in meinem vorherigen Votum gesagt habe, überzeugt, dass es im Kanton genug gute neue Personen gibt.

    Zudem muss ich noch etwas sagen, das vielleicht ein bisschen eine Eigenkritik ist. Wenn Sie das lesen: «in der Regel eine Amtszeitbeschränkung», und vorher haben wir gesagt: «in begründeten Ausnahmefällen». Und in Art. 37b Abs. 2 steht: «wenn möglich», wobei es um die Zusammensetzung der Geschlechter geht. Es ist ein bisschen eine «gummige» Sache, wenn ich es mal so sagen darf. Ob dies gutes Legiferieren oder schlechtes Legiferieren ist, bewerte ich jetzt nicht, aber ich glaube, die Angst muss nicht im Raum stehen, dass nach 12 Jahren irgendwie die Welt einer solchen Fachkommission untergeht, weil einfach etwas nicht mehr weitergeht. Wenn es sich um substanziell spezifisches Fachwissen eines Experten in der ganzen Schweiz handelt, dann wäre ja das «in der Regel» erfüllt, dann dürfte dieser weiterfahren. Aber die anderen darf man durchaus nach 12 Jahren ersetzen.

  • Intervento
    Edith Siegenthaler(Partito Socialista)
    Gran Consiglio
  • Intervento
    Hans Schori(Unione democratica di centro)
    Gran Consiglio
    Hans Schori, Wiler bei Seedorf (SVP), Fraktionssprecher. Ja, wir von der SVP schliessen uns hier der Minderheit an, denn hier geht es um eine Fachkommission – eine Fachkommission, die das beste Wissen, weil man es nicht hat, einkoppeln will. Und wenn jetzt halt im dümmsten Fall der Gescheiteste in diesem Fach mehr als 12 Jahre in einer Fachkommission ist, dann gibt es doch keinen Grund, ihn auszuschliessen, um ihn durch irgendjemanden zu ersetzen.

    Wir sind ja in der SVP Vorbilder mit unseren Amtszeitbeschränkungen; darum muss Tinu Schlup nach 16 Jahren austreten. Aber hier ist es der falsche Moment. Deshalb stimmt die SVP geschlossen mit der Minderheit. Merci.

  • Intervento
    Edith Siegenthaler(Partito Socialista)
    Gran Consiglio

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