Vai al contenuto principale

Neophyten im Aushub beim SZU II

(KA 29299)Kleine Anfragen
Liechtenstein1 ott 2025
Profilo
Tipo
Kleine Anfragen
Parlamento
Liechtenstein
Numero
KA 29299
Inizio
1 ott 2025
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
29299
Cronologia(2)
  • BeantwortetRisposto
  • EingereichtPresentato
Testi(2)
  • Antwort vom 03. Oktober 2025HTML
    3 ottobre 2025

    zu Frage 1:
    Bei jedem Bauvorhaben ist durch die Bauherrschaft ein Entsorgungskonzept zu erstellen. Dieses enthält Angaben über sämtliches Material einschliesslich des Aushubs, das von der Baustelle weggeführt wird. Ist der Aushub neophytenbelastet, muss dieser sachgerecht entsorgt werden. Für Auflandungen ist neophytenbelastetes Material nicht zugelassen.

    zu Frage 2:
    Beim Projekt SZU II hat das Amt für Umwelt die Aufgabe, den korrekten Umgang mit dem neophytenbelasteten Aushub zu kontrollieren.

    zu Frage 3:
    Die definitive Menge des Aushubmaterials, welches neophytenbelastet ist und entsprechend entsorgt werden muss, ist derzeit nicht abschliessend bezifferbar. 7`000 m3 des Aushubmaterials wurde als belastet identifiziert. Dieses wurde in der Deponie Eschen neophytengerecht entsorgt. Weiteres Aushubmaterial im Umfang von 18´500 m3 steht während den nächsten drei Jahren unter Beobachtung. Sollte bis in drei Jahren kein Neophytenbefall auftreten, kann von unbelastetem Aushub ausgegangen werden.

    Die bereits angefallenen Mehrkosten belaufen sich auf CHF 1.4 Mio. Darin enthalten sind u.a. Kosten für Aushub und Zwischenlagerung inkl. hygienischer Massnahmen, Transport und neophytengerechtes Entsorgen, Erstellung des Zwischenlagers in der Deponie, aber auch für Unterbrüche und Umorganisation auf der Baustelle. Je nachdem, ob bei dem unter Beobachtung stehenden Aushubmaterial Neophyten auftreten oder nicht, fallen schlimmstenfalls weitere Kosten in Höhe von CHF 1.9 Mio. an.

    zu Frage 4:
    Der Aushub beim SZU II wurde in Kubikmeter ausgeschrieben. Dabei wurde die Menge des neophytenbelasteten Aushubs ursprünglich als vernachlässigbar eingestuft und daher nicht separat budgetiert. Im Verlaufe des Prozesses zeigte sich, dass das Ausmass der Belastung durch Erdmandelgras erheblich grösser ist. So gelten Stand heute 7`000 m3 Aushub als neophytenbelastet. Bei weiteren 18´500 m3 Aushub ist eine solche Belastung nicht auszuschliessen.

    zu Frage 5: 
    Die Verantwortung liegt beim Land Liechtenstein als Bodeneigentümerin. 

    Die entsprechenden Rechtsgrundlagen befinden sich im Organismengesetz und in der Freisetzungsverordnung sowie im Umweltschutzgesetz und in der Abfallverordnung.

     

  • Frage vom 01. Oktober 2025HTML
    1 ottobre 2025

    Im 100-Tage-Interview des Ministers für Infrastruktur und Bildung, Daniel Oehry, wurde betont, dass Transparenz, klare Verfahren und Kostensicherheit bei öffentlichen Bauprojekten höchste Priorität haben. Der Fall des Schulzentrums Unterland II zeigt jedoch erhebliche Unsicherheiten. Beim Aushub wurde das Erdmandelgras, ein Neophyt, festgestellt, dessen Entsorgung gesondert erfolgen muss. Dies führte zu Zusatzkosten von mindestens CHF 1,4 Mio., im schlimmsten Fall sogar bis zu CHF 3,3 Mio. Unklar bleibt, weshalb die Ausschreibung nicht auf dieses Risiko vorbereitet war, ob nach Quadratmetern oder Kubikmetern ausgeschrieben wurde, wie gross die tatsächlichen Mengen im Vergleich dazu ausfallen und wie künftig mit Katasterflächen mit Neophytenbefall umgegangen werden soll. Ebenso entscheidend ist die Frage, wer rechtlich für diese Kosten haftet, der Bauherr oder der Unternehmer.

    1. Nach welchem Verfahren wird bei öffentlichen Bauten mit belastetem Aushub im Hinblick auf Bewilligung, Auflandung, Hinterfüllung, Deponierung und Katastereinträge bei Neophytenbefall vorgegangen?

    2. Welche Aufgaben hatte das Amt für Umwelt beim Projekt SZU II in Bezug auf den mit Neophyten belasteten Aushub?

    3. Wie setzen sich die bisherigen und möglichen Mehrkosten beim SZU II im Detail zusammen, insbesondere für Transport, Lagerung, Beobachtungsphase, eventuelle Vernichtung und sonstige Positionen?

    4. Wurde die Ausschreibung beim SZU II nach Quadratmetern oder Kubikmetern vorgenommen, wie hoch waren die ausgeschriebenen Mengen und wie unterschieden sich diese von den tatsächlich angefallenen Mengen?

    5. Wer trägt die Verantwortung für die entstandenen Mehrkosten, der Bauherr oder der Unternehmer und auf welcher Rechts- oder Vertragsgrundlage basiert diese Haftung?

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0