Führerschein ab dem 70. Lebensjahr
(KA 12467)- Tipo
- Kleine Anfragen
- Parlamento
- Liechtenstein
- Numero
- KA 12467
- Inizio
- 4 dic 2013
- Fonte ufficiale
- Profilo ufficiale
- ID esterno
- 12467
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 06. Dezember 20136 dicembre 2013
Die Fahrleistungen und Reaktionszeiten von Fahrzeuglenkern können mit zunehmendem Alter abnehmen und in der Folge werden auch bestimmte Verkehrssituationen tendenziell vermieden, wie z.B. Fahren bei Dunkelheit oder während der Stosszeiten. Dennoch nimmt die motorisierte Verkehrsteilnahme von älteren Menschen durch den demographischen Wandel der Gesellschaft zu.
In verschiedenen Studien wird nachgewiesen, dass ältere Verkehrsteilnehmer im Strassenverkehr einem vergleichsweise höherem Risiko ausgesetzt sind. Mit 36% Verschuldensquote weisen Personen im Alter zwischen 40 und 59 Jahren bei Unfällen mit Getöteten den tiefsten Wert aus. Mit zunehmendem Alter steigt dieser Prozentsatz dann stetig an und beträgt bei über 70 jährigen 56% bzw. bei über 80 jährigen Fahrzeugführern 77%.
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU sieht in ihren Schlussfolgerungen zum Bericht „ Senioren als motorisierte Verkehrsteilnehmer „auf Grund der eher geringen Zahl an Strassenverkehrsopfern keine vordringliche Notwendigkeit, das jetzige System der zweijährlichen ärztlichen Kontrolluntersuchung zu verschärfen. Allerdings steht für die BFU eine Lockerung der medizinischen Kontrolluntersuchungen ebenfalls ausser Frage.
Die Pflicht, sich einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für verschiedene Gruppen von Fahrzeuglenkern. So müssen sich zum Beispiel Fahrzeugführer von Lastwagen und Bussen oder Fahrzeugführer von Taxis alle 5 Jahre und ab dem 50. Altersjahr alle 3 Jahre einer medizinischen Kontrolle unterziehen. Für ausnahmslos alle Fahrzeugführer besteht ab dem 70. Altersjahr die Pflicht sich alle 2 Jahre einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung zu unterziehen.
Die Fahrzeugführer können in Liechtenstein selbständig zwischen neun zuständigen Ärzten auswählen, die für die medizinische Kontrolluntersuchung zugelassen sind, wobei der untersuchende Arzt nicht der Hausarzt des Fahrzeugführers sein darf. Die Kosten von CHF 120 sind jeweils dem Arzt direkt zu entrichten. Der Arzt meldet die Ergebnisse der Untersuchung der Motorfahrzeugkontrolle. Diese sendet anschliessend dem Fahrzeugführer den neuen Führerschein, plus Rechnung von CHF 20, automatisch zu.
Das System der vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung hat sich in Liechtenstein seit vielen Jahren bewährt.
- Frage vom 04. Dezember 20134 dicembre 2013
Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 70. Lebensjahr stehen unter Generalverdacht, im Strassenverkehr ein erhöhtes Gefahrenpotenzial zu sein. Alle zwei Jahre müssen sie unter zeitlichem und finanziellem Aufwand einen neuen Führerschein einlösen. Viele von ihnen empfinden dies zu Recht diskriminierend. Die Praxis widerspricht auch den gesellschaftlichen Entwicklungen. Die alten Leute oder die Menschen sollen immer länger arbeiten, wir diskutieren über höheres Pensionsalter, die Menschen werden immer fitter, und auch die Unfallstatistik der Schweiz lässt diesen Verdacht oder diesen Generalverdacht nicht zu.
- Denken Sie daran, diese Praxis zu ändern und ein Verfahren zu finden, das auf die Befindlichkeit unserer Seniorinnen und Senioren Rücksicht nimmt und ihre Geldtasche und ihre Zeit schont, und das wirkliche Gefahrenpotenzial ausfindig macht?
Dati: OpenParlData · CC BY 4.0