Vai al contenuto principale

Anpassung kantonaler Richtplan 22/1: Anträge der Gemeinden im Rahmen der Ortsplanungsrevisionen (u.a. Umfahrung Unterägeri und Zentrumstunnel Zug) sowie archäologische Fundstaetten, Weiler, Waelder mit besonderer Erholungsfunktion, Naturgefahren, kommunale Naherholungsgebiete und Kies- & Deponieplanung.

(V 2022-03-19)Vernehmlassungabgeschlossen
Consiglio cantonale Zugo (ZG)19 mar 2022
Profilo
Tipo
Vernehmlassung
Stato
abgeschlossen
Numero
V 2022-03-19
Inizio
19 mar 2022
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
baf67a13-8a3a-4ec2-b6f7-0878b81b0163
Contributi(1)
  • BaudirektionDipartimento responsabile
Cronologia(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Testi(1)
  • LeadTEXT
    19 marzo 2022
    Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Die Gemeinden stellen verschiedene Anträge im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevisionen (in den Kapiteln Siedlungsbegrenzungslinien, Vorranggebiete Arbeitsnutzung und Kantonsstrassen). Insbesondere die Anträge der Stadt Zug zum Zentrumstunnel und Unterägeri zur Umfahrung sind von grosser Tragweite. Bei den archäologischen Fundstätten sollen die UNESCO-​Fundstätten eine grössere Beachtung finden. Das Kapitel zu den Weilern wurde überprüft: in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundes fallen einige bisherige Richtplaneinträge weg. Das Amt für Wald und Wild hat die Wälder mit besonderer Erholungsfunktion neu beurteilt und lässt die Ergebnisse in den Richtplaneintrag einfliessen. Damit in Zusammenhang steht die Überarbeitung der kommunalen Erholungsgebiete. Im Kapitel Naturgefahren stehen Anpassungen an die geltenden Bundesstandards an. Nach dem Bundesgerichtsurteil zum Kiesabbaugebiet Hatwil wird die kantonale Kies- und Deponieplanung entsprechend justiert. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf der Baudirektion zu äussern.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0