Adeguare in base alle esigenze attuali la flotta di servizio per gli ufficiali di professione e per i sottufficiali di professione
(25.3894)- Votazione
- testo del discorsoMartin Pfister(Alleanza del Centro)Svizzera
Es gibt ganz wenige Offiziere, die berechtigt sind, eigene Chauffeure zu haben; dazu gehört zum Beispiel der Chef der Armee. Sonst gibt es heute fast keine Chauffeure mehr. Es ist einfach so, dass die Offiziere, die mit der Truppe arbeiten, in der Lage sein müssen, jeden Ort in der Schweiz zu jeder Tages- und Nachtzeit zu erreichen. Deshalb ist es auch notwendig, dass sie über die entsprechenden Fortbewegungsmittel verfügen. Selbstverständlich könnten die Offiziere, die das nicht brauchen, auch darauf verzichten.
- testo del discorsoDavid Roth(Partito Socialista)Svizzera
Herr Bundesrat, ich habe eine Frage. Wir sehen ja bei jeder Nationalratspräsidiumsfeier, dass die Offiziere alle mit ihren eigenen Autos - ich weiss nicht, ob sogar mit den eigenen Chauffeuren - anreisen. Ist das wirklich jener Teil, den Sie für die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz als notwendig erachten? Oder wäre es für die Offiziere allenfalls zumutbar, wie die Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit dem Zug anzureisen?
- testo del discorsoMartin Pfister(Alleanza del Centro)Svizzera
Herr Nationalrat Candan bestreitet, dass das Berufspersonal des Militärs einen erhöhten Mobilitätsbedarf hat. Aber es ist doch darauf hinzuweisen - auch wenn Sie das bestreiten -, dass das militärische Berufspersonal die Milizangehörigen der Armee jederzeit in der gesamten Schweiz begleiten und ausbilden muss. Zum anderen muss es für Einsätze der Armee flexibel und standortunabhängig einsetzbar sein. Folglich muss das militärische Berufspersonal die verschiedenen, teils sehr abgelegenen Ausbildungs- und Einsatzorte zu jeder Tages- und Nachtzeit selbstständig erreichen können. Dies kann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Carsharing nicht sichergestellt werden.
Der Bundesrat erachtet die aktuellen personalrechtlichen Bestimmungen für das militärische Berufspersonal als zeitgemäss, gerechtfertigt und auch notwendig. Mit diesen kann den Bedürfnissen der Armee entsprochen werden. Ausserdem hätten Einschränkungen der Mobilität des militärischen Berufspersonals auch einen negativen Einfluss auf die Verteidigungsfähigkeit zur Folge. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb Ablehnung des Postulates.
- testo del discorsoHasan Candan(Partito Socialista)Svizzera
Diese Einschränkungen sind mir nicht bekannt. Mir ist nur bekannt, dass es für die Regierungsräte und Regierungsrätinnen in der Schweiz - es sind 154 -, nur 58 Autos gibt, und dass nicht einmal jeder Bundesrat und jede Bundesrätin ein eigenes Auto hat; und sie müssen wirklich viel und zu jeder Zeit herumreisen. Da, glaube ich, ist es nicht mehr angebracht, dass im Militär jede Person ein eigenes Auto besitzt.
- testo del discorsoMichael Götte(Unione democratica di centro)Svizzera
Herr Kollege Candan, ich bin sehr überrascht, dass Sie sich plötzlich für Sparmassnahmen beim Staatspersonal einsetzen. Meine Frage ist aber: Ist Ihnen bewusst, wie viele Einschränkungen und Beschränkungen es bei diesem Thema in den letzten zehn Jahren gegeben hat oder bereits gibt?
- testo del discorsoHasan Candan(Partito Socialista)Svizzera
Hätten Sie es gewusst? Gemäss Verordnung des VBS steht jedem Berufsoffizier und Berufsunteroffizier sowie jeder Berufsoffizierin und Berufsunteroffizierin ein eigenes Auto zu. Im Durchschnitt sind es 1800 Personen, die auf eine Flotte in der durchschnittlichen Grösse von 1700 Dienstfahrzeugen zurückgreifen können. Der Wert der gesamten Dienstfahrzeugflotte beläuft sich auf rund 24 Millionen Franken. Die Kosten für die Beschaffung von neuen Dienstfahrzeugen betragen jährlich durchschnittlich 12 Millionen Franken, die Unterhaltskosten der Dienstfahrzeugflotte rund 2,5 Millionen Franken. Die Dienstfahrzeuge können auch privat genutzt werden, bei Bezahlung einer monatlichen Pauschale von 250 bis 320 Franken. Der Bund übernimmt das Haftpflicht- und Kasko-Risiko auch für Privatfahrten. Sie können es nachrechnen: Auf die Lebensdauer der Autos ist das eine Mitfinanzierung des Fahrzeugs durch den Bund von knapp 50 Prozent, und der jährliche persönliche Beitrag, welcher für ein Dienstfahrzeug bezahlt werden muss, ist tiefer als der für ein Erst- oder Zweitklass-GA.
Ich bin der Meinung - und vielleicht sind es auch Sie, wir werden es dann sehen -, dass dieser Fahrzeugbestand aus heutiger Sicht zu hoch ist. Es ist nicht zwingend notwendig, dass jede Person ein eigenes Fahrzeug besitzt und führt. Aus diesem Grund fordere ich vom Bundesrat, dass er den Fahrzeugbestand überprüft. Gerne gebe ich auch einen Zielwert an: Anzustreben ist eine Halbierung der Fahrzeugflotte.
Der Bundesrat wehrt sich gegen die Überprüfung mit der Begründung, dass die Berufsmilitärs einen erhöhten Mobilitätsbedarf haben und die verschiedenen Ausbildungs- und Einsatzorte zu jeder Zeit erreichen müssen. Der Bundesrat möchte deshalb an den vom übrigen Personal abweichenden personalrechtlichen Bestimmungen für das militärische Berufspersonal festhalten.
Aufgrund der Antwort des Bundesrates habe ich mir überlegt, welche anderen Personen ebenfalls einen erhöhten Mobilitätsbedarf haben und verschiedene Orte zu jeder Zeit erreichen müssen. Dazu gehören sicher auch die kantonalen Regierungsräte und Regierungsrätinnen. Und wie es der Zufall will, machte der "Blick" letztes Jahr eine Umfrage bei den Kantonsregierungen, den sogenannten "grossen Staatskarossenreport". Okay, über den Namen können wir streiten, aber es sind interessante Fakten darin zu lesen. So besitzen die 154 kantonalen Regierungsräte und Regierungsrätinnen insgesamt 58 Staatsfahrzeuge. Das ist eine Fahrzeugquote von knapp 40 Prozent. Die Unterschiede sind gross, wie es in der föderalistischen Schweiz nicht anders zu erwarten gewesen wäre. In wenigen Kantonen besitzen alle Regierungsratsmitglieder ein eigenes Dienstauto; ich verzichte auf die Nennung. Die Hälfte der Kantone hat ein oder zwei Fahrzeuge im Einsatz. Oft findet sich ein grosser Van darunter, der gleich das ganze Gremium transportieren kann. Vielerorts nutzen die Regierungsräte aber den öffentlichen Verkehr oder das eigene Privatauto, um zu Terminen zu gelangen.
Die Regierungen gehen sparsam mit den Fahrzeugen um. Dies zeigt das teils hohe Durchschnittsalter der Fahrzeuge. Wir haben es noch im Kopf: sechseinhalb Jahre ist das Durchschnittsalter beim Militär. Demgegenüber sind zum Beispiel die drei Solothurner Autos zwischen neun und elf Jahre alt, und das Auto der Urner Regierung wurde sogar vor 2010 gekauft. Im Kanton Luzern haben die beiden Luzerner Regierungsräte Finanzdirektor Reto Wyss sowie Justiz- und Sicherheitsdirektorin Ylfete Fanaj den Staatswagen im letzten Jahr nur sechsmal angefordert. Sie begründen dies damit, lieber den ÖV zu nutzen. Und auch bei unserer Landesregierung besitzen nicht einmal alle Mitglieder ein eigenes Dienstfahrzeug. Hätten Sie das gewusst? Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter - ich muss ihr wirklich mal einen Kranz winden - verzichtet auf ein Dienstfahrzeug. Geschätzter Herr Bundesrat, Sie beweisen es selbst: Das Argument des erhöhten Mobilitätsbedürfnisses und der erhöhten Erreichbarkeit hält einfach nicht stand. Ich bin einverstanden, dass Personen des Berufsmilitärs Zugang zu einem Fahrzeug haben müssen, aber nicht in dem heutigen Ausmass. Das ist aus ökologischer und ökonomischer Sicht schlicht nicht mehr adäquat und zeitgemäss. Die Regelung "Jeder Person ein eigenes Fahrzeug" ist ein alter Zopf und gehört abgeschnitten.
Ich danke Ihnen, wenn Sie das Postulat unterstützen.
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