Verordnung über die Ombudsstelle; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren
(V 33124)Landrat Uri (UR)19 ago 2016
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- Lead19 agosto 2016Mit dem vorliegenden Erlassentwurf werden die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung einer Ombudsstelle geschaffen: es werden deren Organisation und Zuständigkeit normiert auf Verord-nungsstufe. Die Verordnung regelt Zweck und Aufgaben der Ombudsstelle, deren Überprüfungs-befugnis und Wirkungsbereich, das Verfahren, sowie die Wahl der Ombudsfrau oder des Om-budsmanns sowie deren Rechtsstellung und Organisationsform.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober 2016. Eingaben sind zu richten an ds.la@ur.ch
Dati: OpenParlData · CC BY 4.0