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Auflage Reglement über den Schutz der Gewässer im Gebiet Uri Süd (Urserntal)

(V 20422)VernehmlassungErledigt
Landrat Uri (UR)21 mar 2014
Profilo
Tipo
Vernehmlassung
Stato
Erledigt
Numero
V 20422
Inizio
21 mar 2014
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
20422
Cronologia(2)
  • FristTermine
    Regierung
  • EingereichtPresentato
Testi(1)
  • LeadHTML
    21 marzo 2014
    Der Regierungsrat hat die Justizdirektion ermächtigt, das Reglement über den Schutz der Gewässer im Gebiet Uri Süd (Urserntal) während 30 Tagen vom 21. März bis am 21. April 2014 öffentlich aufzulegen. Während der Einsprachefrist kann das vorgesehene Schutzreglement auf den Gemeindekanzleien von Andermatt, Hospental und Realp sowie bei der Justizdirektion Uri, Abteilung Natur- und Heimatschutz, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf, eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich an den Regierungsrat zu richten.

    Das kantonale Schutz- und Nutzungskonzept (SNEE) sieht im Bereich der Wasserkraft grundsätzlich vor, Gewässer mit einem hohen energiewirtschaftlichen Potenzial zu nutzen. Im Gebiet Uri Süd zählt dazu insbesondere der Unterlauf der Witenwasserenreuss im Abschnitt Schweig bis Geren. Im Gegenzug sollen Gewässer mit einem hohen landschaftlichen oder ökologischen Wert ungenutzt bleiben, so etwa das Gewässersystem im Landschaftsschutzgebiet Witenwasserental oder die Unteralpreuss. Das Reglement schützt die nicht nutzbaren Gewässer längerfristig.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0