Doppia imposizione. Convenzione con il Perù
(12.090)- testo del discorso
- testo del discorso
- testo del discorsoEveline Widmer-Schlumpf(Partito borghese democratico)Svizzera
Ich schliesse mich Herrn Ständerat Graber an; ich denke, dass sich eine weitere Diskussion nicht lohnt, wir machen nichts anderes als die Anpassungen an Artikel 26 des OECD-Musterabkommens.
[VS]
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
[VS]
[VS]
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
[PAGE 627]
- testo del discorsoKonrad Graber(Partito popolare democratico)Svizzera
Es geht unter anderem um die Anpassung von fünf bereits bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen. Um die Beratung dieser Abkommen zu vereinfachen, hat uns die Verwaltung in der Kommission eine Übersicht übergeben, die die einzelnen Bestimmungen auch im Quervergleich darstellt. Sämtliche Abkommen wurden im Nationalrat in der Frühjahrssession 2013 mit sehr grossem Mehr angenommen. In der Kommission wurden noch verschiedene Fragen gestellt und beantwortet. Da es sich dabei auch um weiter gehende Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzplatz handelte, verzichte ich hier auf eine detaillierte Darstellung. Auf alle Fälle wurde vonseiten des Bundesrates bestätigt, dass wir mit den Doppelbesteuerungsabkommen nicht über den OECD-Standard hinausgehen. Im Moment verfügen wir insgesamt über 40 Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard, 10 sind in Diskussion. Damit wären dann zirka 50 Doppelbesteuerungsabkommen von 86 bestehenden nach OECD-Standard verabschiedet.
Allen Abkommen wurde in der Gesamtabstimmung in der Kommission zugestimmt, und zwar mit folgenden Verhältnissen: Irland mit 12 Ja zu 0 Nein bei 0 Enthaltungen; Portugal mit 12 Ja zu 0 Nein bei 0 Enthaltungen; Bulgarien mit 11 Ja zu 0 Nein bei 1 Enthaltung; Slowenien mit 11 Ja zu 0 Nein bei 1 Enthaltung; Tschechien mit 11 Ja zu 0 Nein bei 1 Enthaltung; Turkmenistan mit 10 Ja zu 0 Nein bei 2 Enthaltungen; Peru mit 11 Ja zu 0 Nein bei 1 Enthaltung. Das erinnert an Fussballergebnisse.
Ich ersuche Sie, der Kommission zu folgen und allen Doppelbesteuerungsabkommen zuzustimmen.
- testo del discorso
- testo del discorso
- testo del discorsoPhilipp Müller(PLR.I Liberali Radicali)Svizzera
Ich möchte Sie noch darauf aufmerksam machen, dass die WAK am 21. Januar ein Postulat eingereicht hat, das sich auf den Bericht des Bundesrates vom 4. April 2012 über Vor- und Nachteile von Informationsabkommen mit Entwicklungsländern bezieht. Die WAK hat mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen [PAGE 51] beschlossen, dass dieser Bericht noch mit weiteren Fragen und natürlich den Antworten dazu ergänzt werden soll.
Sie empfiehlt Ihnen, dieses Postulat 13.3008 anzunehmen.
- testo del discorsoEveline Widmer-Schlumpf(Partito borghese democratico)Svizzera
Es ist bei diesen drei Abkommen - und bei anderen Abkommen, die wir abgeschlossen haben - auch eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bzw. anderer Länder. Es sind Länder, die mit anderen Staaten ähnliche Abkommen zu den gleichen Sätzen abschliessen. Das ist für uns aus Wettbewerbsgründen und aus wirtschaftlichen Gründen von Vorteil. Es ist im Übrigen auch im Sinne dieser Länder. Sie können damit Investitionen fördern. Gerade auch Länder, die Kohäsionszahlungen erhalten, sind darauf angewiesen, die Wirtschaft mit Investitionen zu fördern, die vom Ausland kommen. Damit haben sie auch die Möglichkeit, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. In sich ist das ein kohärentes System und durchaus auch im Interesse der Schweiz.
- testo del discorsoLouis Schelbert(I Verdi)Svizzera
Bei dreien dieser Doppelbesteuerungsabkommen handelt es sich um Abkommen mit Ländern, mit denen sehr tiefe Steuern vereinbart worden sind. Mir ist nicht klar, weshalb die Schweiz auf der einen Seite darauf eintritt, so tiefe Steuern zu vereinbaren, aber auf der anderen Seite bereit ist, Kohäsionszahlungen in Millionenhöhe an diese Länder zu leisten.
- testo del discorsoEveline Widmer-Schlumpf(Partito borghese democratico)Svizzera
Wir haben hier einmal mehr Doppelbesteuerungsabkommen zu behandeln, und zwar fünf ergänzte und zwei neue. Diese passen eigentlich alle in das Schema, über das wir schon diskutiert haben, und sie stützen sich auf den Beschluss des Bundesrates vom März 2009, als wir uns entschieden haben, den OECD-Standard im Bereich des Informationsaustauschs - es geht um Informationsaustausch - zu übernehmen, als wir eben unseren Vorbehalt zurückgezogen haben. Wir haben seither verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, haben bestehende Abkommen revidiert, immer bezüglich dieser Informationsaustauschklausel. Bis heute haben wir 40 Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Bestimmung über den Informationsaustausch nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens abgeschlossen; 30 davon sind in Kraft.
Daneben haben wir auch die Diskussion über die TIEA, diese Abkommen, die nicht über den Informationsaustausch in Steuersachen hinausgehen, also nicht noch andere Fragen behandeln, wie beispielsweise die Doppelbesteuerung bei Dividenden usw. Der Bundesrat hat in seinem Bericht den Doppelbesteuerungsabkommen klar den Vorrang vor diesen TIEA gegeben, bei denen wir mit Staaten und Jurisdiktionen Verträge über den Austausch von Informationen im Steuerbereich abschliessen können, bei denen wir aber nicht weiter gehen. Wir sagen aber nicht, dass es eine Einschränkung in Bezug auf die TIEA gibt. Wir sagen, dass wir aus entwicklungspolitischen, auch aus steuerpolitischen Überlegungen - Stichwort "Integrität des Finanzplatzes" - durchaus standardmässige und konforme Amtshilfebestimmungen auch mit diesen TIEA vereinbaren können und wollen.
Wir haben im Übrigen jetzt, im Januar dieses Jahres, drei solche Abkommen - mit Jersey, mit Isle of Man und mit Guernsey - in London paraphiert. Das sind solche Abkommen, die sich wirklich nur auf den Austausch von Informationen im Steuerbereich beziehen und nicht eigentliche Doppelbesteuerungsabkommen sind.
Der Standard für solche Amtshilfeersuchen hat sich immer wieder geändert oder wird dauernd angepasst, und das Global Forum prüft im Rahmen seiner Peer Reviews die Einhaltung massgebender Amtshilfestandards in den angeschlossenen Staaten und Jurisdiktionen; das sind heute 118. Es möchte dafür sorgen, dass es bei diesem steuerlichen Informationsaustausch ein "level playing field" gibt.
Wir haben die erste Phase im Mai 2011 bestanden. Damals wurde darauf hingewiesen, dass wir drei Anforderungen noch nicht erfüllt haben: die Ausnahmeregelung bezüglich der Notifikation, die Identifikation bei Inhaberaktien und die genügende Zahl von Abkommen. Die Situation bei der dritten Anforderung ändert immer wieder. Wir haben 30 Abkommen, die in Kraft sind, und 40, die unterzeichnet sind. Ob die Anforderung erfüllt sein wird, wenn diese 40 Abkommen im Laufe dieses Jahres dann hoffentlich in Kraft sind, werden wir sehen. Jedenfalls wird der Bericht des Peer Review II im April 2013 vorliegen.
Der Bundesrat hat sich ja, um diese Anforderungen an Amtshilfeersuchen erfüllen zu können, im Februar 2011 entschieden, die Änderungen aufzunehmen, in denen wir festgehalten haben, wie man Steuerpflichtige identifiziert, wie man Informationsinhaber identifiziert, nicht mehr nur mit Name und Adresse. Wir haben uns zusammen mit Ihnen entschieden, in diesem Bereich den OECD-Standard zu übernehmen, und haben das in Form von Änderungsprotokollen, Verständigungsvereinbarungen oder Briefwechseln umgesetzt. Man kann sagen, dass heute mit wenigen Ausnahmen alle Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit einer Bestimmung über den Informationsaustausch nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens dem internationalen Standard entsprechen.
Zu den Gruppenersuchen: Es ist darauf hingewiesen worden, dass wir diese Diskussion geführt haben. Wieweit sind Gruppenersuchen möglich? Wieweit sind sie zulässig? Wo ist die Abgrenzung zur "fishing expedition"? Es ist ganz klar definiert, dass auch ein Gruppenersuchen eine genauer definierte Gruppe von Steuerpflichtigen betreffen muss und dass man davon ausgehen können muss, dass die Steuerpflichtigen ihre Steuerpflichten im ersuchenden Staat nicht erfüllt haben. Auch die Personen, die in der Gruppe betroffen sind, müssen also genau identifiziert werden.
Die OECD hat den Standard von Gruppenersuchen am 18. Juli 2012 veröffentlicht. Gruppenersuchen sind für uns auch verbindlich. Wir haben im Steueramtshilfegesetz festgelegt, dass wir Gruppenersuchen ab dem 1. Februar 2013, ab Inkrafttreten dieses Gesetzes, anerkennen wollen. Anders gesagt: Sachverhalte, die Gruppen betreffen, werden ab dem 1. Februar 2013 anerkannt und entsprechend in Amtshilfeersuchen behandelt.
Das Steueramtshilfegesetz - das geht an die Adresse von Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer - hat Geltung für alle Doppelbesteuerungsabkommen mit Ergänzungen und Anpassungen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. Es gilt nicht grundsätzlich für alle Steuerabkommen.
Zu den Amtshilfebestimmungen in den sieben vorliegenden neuen oder revidierten Doppelbesteuerungsabkommen: All diese Doppelbesteuerungsabkommen verfügen über Amtshilfebestimmungen, die in Übereinstimmung mit Artikel 26 des OECD-Musterabkommens stehen. Wir haben die entsprechenden Anpassungen vorgenommen. Wir haben in diesen sieben Abkommen aber noch mehr gemacht, nämlich Verbesserungen in anderen Abkommensbereichen erzielt. In die Abkommen mit Turkmenistan und Peru haben wir neue Elemente wie die Senkung von Quellensteuersätzen auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, eine Schiedsklausel und die Beseitigung von Diskriminierungen aufgenommen. Wir sind in diesen Doppelbesteuerungsabkommen weiter gegangen, als nur den Informationsaustausch in Steuersachen zu regeln.
Ich bitte Sie, diesen sieben Abkommen zuzustimmen.
- testo del discorsoRuedi Noser(PLR.I Liberali Radicali)Svizzera
Der Bundesrat hat entschieden, allen Staaten, die ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfeklausel gemäss OECD wünschen, auch ein solches anzubieten. Bislang sind 40 Doppelbesteuerungsabkommen mit einem Artikel zur Amtshilfe gemäss OECD-Musterabkommen unterzeichnet worden. Davon sind meines Wissens 28 in Kraft. Alle sieben vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen erfüllen diesen Standard. Gruppenanfragen sind möglich, es braucht aber weiterhin eine Identifikation der betroffenen Personen. Sogenannte "fishing expeditions" sind damit nicht möglich.
Die FDP unterstützt diese Strategie. Die FDP wünscht, dass der Bundesrat mit den OECD-Staaten, die das wünschen, diese Abkommen auch wirklich abschliesst, inklusive Gruppenanfrage. Wir schaffen damit vermutlich die Voraussetzung, die Peer Review zu bestehen. Diese Strategie ist auch zielführend, wenn man den automatischen Informationsaustausch verhindern will. Auch das möchten wir.
Ich möchte aber noch auf etwas hinweisen, weil wir bei Doppelbesteuerungsabkommen immer nur vom Finanzplatz [PAGE 50] sprechen: Doppelbesteuerungsabkommen schliessen wir nicht primär für den Finanzplatz ab, sondern in erster Linie für den Werkplatz. Sie ermöglichen nämlich unserer Exportindustrie, Geschäfte im Ausland zu tätigen, ohne dass sie doppelt besteuert wird; ich denke an Quellensteuern, Zinsen, Dividenden, Lizenzen und deren Rückforderung oder zum Beispiel an Schiedsgerichtsverfahren, wenn es um solche geht. Das sind ganz wichtige Abkommen für die Arbeitsplätze hier in der Schweiz, für unseren Werkplatz.
Im Interesse des Werkplatzes Schweiz bitte ich Sie, alle sieben Abkommen zu genehmigen.
- testo del discorsoHansjörg Walter(Unione democratica di centro)Svizzera
Wir haben die Aktualisierung von sechs Doppelbesteuerungsabkommen zu beurteilen und die Beurteilung eines neuen Abkommens mit Turkmenistan vorzunehmen. Wir haben es gehört, es geht darum, dass bei der Anpassung an Artikel 26 des OECD-Musterabkommens die Standards eingehalten werden.
Der Anpassungsbedarf ist unterschiedlich, wie wir feststellen, wenn wir diese Doppelbesteuerungsabkommen vergleichen; im Wesentlichen ist der Grund darin zu suchen, dass diese Abkommen verschiedene Alter aufweisen. Wir stellen fest, dass wir unterschiedliche Steueransätze haben. Den einen gehen sie zu weit und sind sie zu hoch. Hier müssen wir doch feststellen, dass es um eine Aushandlung geht. Es gibt verschiedene Interessen zu vertreten. Diese Staaten haben auch unterschiedliche Steuerpolitiken und unterschiedliche Wirtschaftspolitiken, die sie verfolgen. Wir haben daher nicht zu beurteilen, ob diese Steueransätze fair sind oder nicht. Für uns ist es wichtig, dass sie festgelegt sind, dass sie eingehalten werden und dass für die Wirtschaft Rechtssicherheit besteht. Das ist ja auch der Grund dieser Doppelbesteuerungsabkommen. Peru z. B. hat im Vergleich sehr hohe Ansätze, auch für unser Empfinden sind sie hoch. Immerhin gibt es dort die Meistbegünstigungsklausel. Wenn mit einem anderen Staat tiefere Ansätze ausgehandelt werden, bedeutet das, dass die Schweiz diese auch übernehmen kann; das finden wir positiv.
Neu ist Turkmenistan dabei. Es geht hier vor allem um den Einstieg von Firmen, welche im Energieversorgungsbereich tätig sind, auch Schweizer Firmen. Turkmenistan hat ein grosses Interesse, dieses Abkommen mit der Schweiz abzuschliessen. In diesem Abkommen ist keine Missbrauchsbestimmung, keine Schiedsklausel enthalten; es wird sich zeigen, wie sich das bewährt, wenn es allenfalls Schwierigkeiten geben sollte.
Wie erwähnt, sind diese Doppelbesteuerungsabkommen für die Wirtschaft wichtig, damit in diesen Steuerangelegenheiten klare Verhältnisse herrschen.
Die SVP-Fraktion ist über diese Doppelbesteuerungsabkommen generell unterschiedlicher Auffassung; ein Teil wird sich der Stimme enthalten. Der Grund liegt vor allem darin, dass das Diktat der OECD als zu erheblich empfunden wird. Der Rest ist von der Beurteilung her eher auf der wirtschaftlichen Seite, welche klar einsieht, dass Doppelbesteuerungsabkommen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit von sehr grosser Bedeutung sind.
- testo del discorsoHansjörg Hassler(Partito borghese democratico)Svizzera
Bei den heute zur Diskussion stehenden Doppelbesteuerungsabkommen handelt es sich um Abkommen mit Staaten, mit denen die Schweiz noch nicht sehr intensive wirtschaftliche Beziehungen pflegt. Aber es sind Staaten, die in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht an Bedeutung gewinnen werden. Darum ist es wichtig, dass unser Land die Voraussetzungen schafft, damit mit diesen Ländern in Zukunft die wirtschaftlichen Beziehungen erleichtert und intensiviert werden können. Dazu dienen unter anderem auch Doppelbesteuerungsabkommen, die ja verhindern sollen, dass eine doppelte Besteuerung vorgenommen wird.
Die heute zu beurteilenden Abkommen basieren weitgehend auf den geltenden OECD-Standards und damit auf dem OECD-Musterabkommen. Aus Sicht der BDP-Fraktion ist das richtig. Wir haben immer gefordert, dass sich die Schweiz bei der Amtshilfe an den OECD-Standards orientieren und diese konsequent anwenden soll. Das ist bei diesen Abkommen der Fall. Die Bestimmungen zum Informationsaustausch lassen damit den Informationsaustausch für konkrete Anfragen zu. Dies ist auch der Fall, wenn diese auf eine genau definierte Gruppe von Steuerpflichtigen abzielen, bei denen aufgrund zahlreicher Indizien davon ausgegangen werden muss, dass sie ihren Steuerpflichten im ersuchenden Staat nicht nachgekommen sind.
Doppelbesteuerungsabkommen sind ein wichtiges Mittel der Steuerpolitik. Gute Abkommen erleichtern die Tätigkeit unserer Exportwirtschaft, fördern Investitionen in der Schweiz und tragen damit zum Wohlstand in der Schweiz und im Partnerland bei.
Die BDP-Fraktion befürwortet und unterstützt die Politik des Bundesrates, mit für uns wichtigen Partnerstaaten neue Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen oder bestehende an die neuen Verhältnisse anzupassen. Wir werden daher allen Doppelbesteuerungsabkommen zustimmen.
- testo del discorsoSusanne Leutenegger Oberholzer(Partito Socialista)Svizzera
Die SP hat die Beachtung der Amtshilfeklausel nach Artikel 26 des Musterabkommens der OECD seit je gefordert. Wir wollen ganz klar, dass die Schweiz bei der Amtshilfe keinen Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug macht. Wir wollen Gruppenanfragen ermöglichen. Wir wollen, dass die Identifikation von Personen auch ohne Namensnennung möglich ist, d. h. nur über bestimmte Verhaltensweisen.
Wir begrüssen deshalb ausdrücklich auch die Übernahme der neuen OECD-Praxis vom 18. Juni 2012 zu den Gruppenanfragen. Diese werden mit dem neuen Amtshilfegesetz, das auf den 1. Februar dieses Jahres in Kraft gesetzt wurde, zugelassen. Wir begrüssen es auch, dass Doppelbesteuerungsabkommen mit möglichst vielen Ländern revidiert werden, damit dieser Standard möglichst generell zur Anwendung kommt, zumindest mit jenen Ländern, mit denen wir ein Doppelbesteuerungsabkommen haben. Wir haben [PAGE 49] seinerzeit beim Amtshilfegesetz beantragt, dass das generell gelten soll. Sie haben das mehrheitlich leider abgelehnt. Nötig wäre das insbesondere auch gegenüber den Entwicklungsländern. Diese Forderung ist Gegenstand der Motion, die im Anschluss an diese Doppelbesteuerungsabkommen traktandiert ist.
Eine möglichst grosse Zahl an angepassten Doppelbesteuerungsabkommen ist auch Voraussetzung dafür, dass die Schweiz in die zweite Peer-Review-Phase der OECD kommt. Diese Voraussetzung wird offenbar inzwischen relativiert. Ich wäre froh, wenn Sie, Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, uns jetzt im Rahmen der Beratung dieser Doppelbesteuerungsabkommen darüber aufklären würden, welches nun die Voraussetzungen sind, damit die Schweiz in die zweite Peer-Review-Phase kommt. Ich ersuche Sie auch um Auskunft, wie viele Doppelbesteuerungsabkommen nun dem neuen Amtshilfegesetz entsprechen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns darüber Aufschluss geben könnten, wie sich das Amtshilfegesetz, das soeben in Kraft getreten ist, zu den älteren Doppelbesteuerungsabkommen verhält, also zu den Abkommen, die diesem Standard noch nicht genügen.
Die Einhaltung des OECD-Standards gemäss Artikel 26 ist für die SP aber nicht das einzige Kriterium, um die Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens zu beurteilen. Ebenso wichtig ist für uns die materielle Gerechtigkeit, und massgebend dafür sind natürlich die Sätze. Hier stellen wir fest, dass die EU-Staaten Bulgarien, Tschechien und Slowenien eine Tiefsteuerpolitik verfolgen. Wir wollen das Steuerdumping nicht unterstützen. Wir werden uns im Fall von Tschechien, Slowenien und Bulgarien deshalb der Stimme enthalten. Hingegen werden wir die Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland, Portugal, Turkmenistan und Peru zustimmen. Interessant ist es ja, dass im Falle von Peru gezeigt werden kann, dass höhere Sätze durchaus durchsetzbar sind, wenn sich ein Land wehren kann und auch wehrt. Aber es stellt einen Riesenaufwand für einen Staat dar, damit er diese Sätze auch wirklich durchsetzen kann.
Zum Schluss möchte ich nochmals Folgendes festhalten: Es ist auch für die SP klar, und es ist ihr erklärtes Ziel, dass wir nicht bei der Amtshilfe nach dem neuen Amtshilfegesetz stehen bleiben, dass diese Doppelbesteuerungsabkommen auch nicht der Weisheit letzter Schluss sind. Es sind nur Zwischenlösungen. Es ist völlig klar, dass die internationale Staatengemeinschaft zum automatischen Informationsaustausch übergehen wird. Je rascher die Schweiz ihre Strategie darauf ausrichtet, desto erfolgreicher werden wir auch mit unserem Finanzmarkt sein.
- testo del discorsoThomas Maier(Partito Verde Liberale)Svizzera
Wir behandeln heute sieben weitere geänderte oder neue Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Staaten. Diese sieben Doppelbesteuerungsabkommen wurden grundsätzlich auf den gleichen Stand gebracht wie die diversen Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern, die wir in den letzten Monaten bereits verabschiedet haben.
Grundsätzlich gab es in der Kommission über die konkreten Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr viel zu diskutieren. Die von der einen Seite vorgebrachte Kritik an den sehr tiefen Steuersätzen in Entwicklungsländern teilen wir Grünliberalen nicht. Selbstverständlich setzen wir uns in diesem Zusammenhang für unsere ureigenen wirtschaftlichen Interessen ein. Genauso arbeiten andere, grössere und mächtigere Staaten - ich nehme als Beispiel die USA, England oder Deutschland - uns gegenüber ja auch. Sie machen uns auch nicht einfach irgendwelche wirtschaftlichen Geschenke, nur weil wir so nette Schweizerinnen und Schweizer sind.
Auch dass wir besser sogenannte TIEA schliessen würden, können wir nicht nachvollziehen: Sie gehen viel weiter - bis zur Aufhebung von Geschäfts- und Steuergeheimnissen im jeweils anderen Land, was sicherlich nicht in unserem Interesse ist. Die Sätze erachten wir im Übrigen alles in allem als fair. Peru, ein Land, das sich wehrte und höhere Sätze aushandelte, war damit erfolgreich, weil die Schweiz in Peru grosse wirtschaftliche Interessen hat.
Interessant waren in der Kommission die Antworten betreffend die Praxis der nach Meinung des Bundesrates zugelassenen Gruppenanfragen, die ab 1. Februar dieses Jahres gemäss OECD-Standard gestellt werden können. Ich möchte mich an dieser Stelle für die Beantwortung meiner Fragen bedanken und bin gespannt auf die ganz konkrete Umsetzung. Gemäss den Informationen müssen vorhandene Verdachtsmomente klar dargelegt werden. Gruppenanfragen umschreiben die Gruppe und die spezifischen Umstände, die zum Ersuchen geführt haben, und sie legen dar, warum sich Steuerpflichtige nicht steuerkonform verhalten haben sollen. Sofern kein aktiver Beitrag eines Dritten vorliegt, muss der ersuchende Staat auch beweisen, warum keine "fishing expedition" vorliegt.
Ich kann hinter diesen Umschreibungen stehen und bitte den Bundesrat, sie entsprechend umzusetzen. Ich bin gespannt auf die ersten konkreten Beispiele aus der Praxis und werde bei Gelegenheit und zu gegebener Zeit sicher noch einmal nachfragen, wie die Umsetzung läuft.
In Bezug auf die vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen beantragen wir Ihnen, alle Doppelbesteuerungsabkommen zu genehmigen und im Anschluss auch dem Postulat 13.3008, "Entwicklungspolitische Implikationen von DBA und TIEA", zuzustimmen.
- testo del discorsoMarkus Ritter(Alleanza del Centro)Svizzera
Die CVP/EVP-Fraktion bittet Sie, den sieben Doppelbesteuerungsabkommen, die wir heute traktandiert haben, zuzustimmen. Sämtliche Abkommen entsprechen dem Standard der OECD und entsprechen damit auch unserer Gesamtstrategie für die Doppelbesteuerungsabkommen.
Die CVP/EVP-Fraktion erachtet die vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen als zweckmässig und den Interessen der Schweiz entsprechend. Bei den Verhandlungen wurden die länderspezifischen Bedürfnisse so in die Abkommen integriert, dass diese mit unseren Ansprüchen in Einklang gebracht werden konnten.
Gute Doppelbesteuerungsabkommen sind ein wichtiges Mittel unserer Steuerpolitik. Sie erleichtern die Tätigkeit unserer Exportwirtschaft und fördern Investitionen in der Schweiz. Zudem tragen sie zum Wohlstand in der Schweiz, aber auch in den Partnerländern bei. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise begrüssen die vorliegenden Abkommen.
Die CVP/EVP-Fraktion wird auf sämtliche sieben Doppelbesteuerungsabkommen eintreten und allen zustimmen.
- testo del discorsoLouis Schelbert(I Verdi)Svizzera
Die Fraktion der Grünen beantragt, auf die sieben traktandierten Doppelbesteuerungsabkommen einzutreten. [PAGE 48]
Die erneuerten Doppelbesteuerungsabkommen entsprechen bezüglich Informationsaustausch dem Standard, wie er von der OECD heute verlangt wird. Das heisst, die neuen Doppelbesteuerungsabkommen unterscheiden nicht mehr zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung; Kunden und Banken müssen identifizierbar sein, aber ein Name ist nicht mehr zwingend. Schliesslich ermöglichen die Abkommen auch Gruppenanfragen. Sie erfüllen damit die Bedingungen für die gegenseitig erleichterte Amtshilfe im grenzüberschreitenden Bankenverkehr. Wir Grünen werten dies als Fortschritt. Seit Jahren setzen wir uns für ein Bankgeheimnis ein, das Steuerhinterzieher nicht schützt. Leider gelten nun aber diese Neuerungen nicht für alle Länder, Entwicklungsländer und die Steuerbehörden in der Schweiz werden nach wie vor kürzer gehalten. Das halten wir Grünen für problematisch. Die Weissgeldstrategie muss für den Finanzplatz auch heissen, den genannten Ländern gegenüber gleiches Recht anzuwenden, und dies gilt selbstverständlich auch landesintern. Es liegt nahe, dass dies namentlich im Ausland schrittweise erfolgen müsste.
In der Kommission stellten wir deshalb den Antrag, dass die Schweiz mit all jenen Entwicklungsländern, die mit dem Seco und/oder mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit zusammenarbeiten, Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen oder über ein sogenanntes Tax Information Exchange Agreement (TIEA) führen soll. Leider hatte der Antrag keine Chance, obwohl der Bundesrat dies in einem Bericht selber nahelegt. Immerhin verlangt nun ein Kommissionspostulat mehr Aufklärung in dieser Sache. Wir Grünen empfehlen, dieses Postulat anzunehmen.
Insgesamt gilt es, die internationalen Entwicklungen im Auge zu behalten. In unserer Wahrnehmung läuft es auf einen automatischen Informationsaustausch der Steuerbehörden hinaus. In eine ähnliche Richtung tendiert auch das nächste Abkommen, das im Parlament behandelt wird, nämlich der Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca), der alle US-amerikanischen Steuerpflichtigen überall auf der Welt, auch in der Schweiz, der Besteuerung zuführen will. Auf jeden Fall müssen sich die Schweizer Behörden und die involvierten Branchen gut überlegen, wie sie einen solchen Austausch gestalten wollen. Wie sonst sollen Gegenforderungen wie der Marktzugang in der EU erfüllt werden? Den Kopf in den Sand zu stecken führt jedenfalls nicht weiter.
Was die sieben Abkommen angeht, über die heute zu beschliessen ist, haben wir mit dreien davon eine gewisse Mühe, nämlich mit den Abkommen mit Bulgarien, Slowenien und Tschechien. Mit diesen Ländern wurden zum Teil Dumping-Steuern vereinbart. Sicher liegt die Verantwortung dafür nicht nur bei der Schweiz, betreiben diese Länder doch selbst eine Tiefzins-Steuerpolitik. Das könnte einen kaltlassen, wenn nicht gleichzeitig Schweizer Kohäsionszahlungen in Millionenhöhe in diese Länder fliessen würden. Wir Grünen bitten deshalb den Bundesrat, dieser Problematik bei künftigen Verhandlungen mehr Bedeutung zuzumessen. Unsere Fraktion hat beschlossen, sich bei diesen Doppelbesteuerungsabkommen der Stimme zu enthalten. Den Abkommen mit Irland, Portugal, Turkmenistan und Peru dagegen stimmen wir Grünen zu.
- testo del discorsoChristophe Darbellay(Alleanza del Centro)Svizzera
Nous traitons aujourd'hui sept conventions de double imposition qui ont été traitées et adoptées par votre commission en séance préparatoire: il s'agit des conventions avec l'Irlande, le Portugal, la Bulgarie, la Slovénie, la Tchéquie, le Turkménistan et le Pérou. Toutes ces conventions de double imposition ont été adoptées à une très large majorité et sans la moindre opposition, parfois avec l'abstention d'une minorité plus ou moins importante. Celle-ci regrette que, dans le cadre de ces négociations, la Suisse ait tendance à faire plus de concessions à des Etats signataires forts qu'à des pays en voie de développement. D'autres membres de la commission affichent une réserve de fond face aux nouveaux standards en matière d'échange de renseignements à la demande, sans oser remettre en cause la nécessité de disposer de nombreuses conventions de double imposition. On vient de rappeler ici l'importance de cet instrument pour nos entreprises exportatrices ainsi que pour la protection des investissements suisses à l'étranger, respectivement des investissements étrangers en Suisse.
Les conventions de double imposition favorisent le développement du commerce international. Depuis plusieurs décennies, la Suisse a développé un très large réseau de conventions de double imposition, avec, à la clé, des retombées très importantes et positives pour l'économie de notre pays et pour l'emploi.
L'adaptation de conventions de double imposition existantes - comme c'est le cas ici avec l'Irlande, le Portugal, la Slovénie et la Tchéquie - respectivement l'adoption de nouvelles conventions - c'est le cas avec le Turkménistan et le Pérou - font partie de la suite de la concession historique du 13 mars 2009, date à partir de laquelle le Conseil fédéral a retiré la réserve de la Suisse à l'égard de l'échange de renseignements figurant à l'article 26 du Modèle de convention fiscale de l'OCDE. A partir de cette date, la Suisse a décidé d'appliquer le Modèle de l'OCDE en matière de conventions de double imposition et de procéder à l'échange d'informations à la demande, également dans les cas de soustractions fiscales. A partir de cette date, la discussion sur les conventions de double imposition a pris une toute nouvelle tournure, tendant parfois à faire oublier l'essentiel de la mission incontournable des conventions de double imposition pour notre économie et pour l'emploi. Entre-temps, la Suisse a conclu ou renégocié une quarantaine de conventions de double imposition.
Dernier événement en date, le Modèle de convention de double imposition de l'OCDE a connu une évolution majeure en juillet 2012. C'est à ce moment-là que l'OCDE a décidé d'accepter une modification sur les demandes groupées: la pêche aux renseignements demeure exclue; par contre, des demandes groupées sont possibles dans la mesure où le groupe de contribuables concernés répond à des critères d'identification précis. Cette pratique est ancrée dorénavant dans la loi sur l'assistance administrative en matière fiscale qui est en vigueur. L'ensemble des conventions de double imposition qui vous sont soumises ont fait l'objet d'une consultation des cantons et des milieux économiques, qui les ont tous approuvées. Nous avons traité ces conventions de double imposition et je vous donne le résultat du vote pour chacune:
- Irlande: 17 voix contre 0 et 6 abstentions;
- Portugal: 16 voix contre 0 et 4 abstentions;
- Bulgarie: 12 voix contre 0 et 10 abstentions;
- Slovénie: 12 voix contre 0 et 10 abstentions;
- Tchéquie: 12 voix contre 0 et 10 abstentions;
- Turkménistan: 17 voix contre 0 et 5 abstentions;
- Pérou: 12 voix contre 0 et 10 abstentions.
En outre votre commission a également accepté, par 13 voix contre 10 et 2 abstentions, un postulat demandant au Conseil fédéral de compléter son rapport sur l'aide au développement, en traitant notamment le chapitre 2 relatif à la coopération suisse au développement: dans ce chapitre, ce que la majorité attend, c'est que le Conseil fédéral fasse toute la lumière sur les conséquences de la conclusion de conventions de double imposition, respectivement de la conclusion d'accords sur l'échange de renseignements en matière fiscale sur la politique d'aide au développement de la Suisse, c'est-à-dire que le Conseil fédéral analyse les conséquences concrètes que ces conventions ont pour les pays en question.
Je vous demande de suivre la majorité de la commission.
- testo del discorsoPhilipp Müller(PLR.I Liberali Radicali)Svizzera
Am 22. Januar dieses Jahres wurden in der WAK-NR die Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal, Bulgarien, Slowenien, Tschechien, Turkmenistan und Peru beraten. Bereits am 12. November 2012 hatte die WAK-NR das Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland beraten. Alle sieben Doppelbesteuerungsabkommen wurden mit der Vereinbarung einer Bestimmung über den Informationsaustausch gemäss Artikel 26 [PAGE 47] des OECD-Musterabkommens ergänzt oder neu ausgehandelt. Zur Erinnerung: Es ist die Strategie des Bundesrates, künftig in alle neuen und zu revidierenden Doppelbesteuerungsabkommen Amtshilfeklauseln aufzunehmen. Bislang sind 40 Doppelbesteuerungsabkommen mit einem Artikel zum Informationsaustausch gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens unterzeichnet worden; 28 dieser 40 Abkommen sind bereits in Kraft. Der Nationalrat behandelt die heutigen sieben Abkommen als Erstrat.
Zum Abkommen mit Irland: Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland wurde mit einer Amtshilfeklausel nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ergänzt. Das ursprüngliche Doppelbesteuerungsabkommen stammt aus dem Jahre 1966. Es ist zudem 1980 revidiert worden. Die Kommission bittet Sie mit 17 Stimmen ohne Gegenstimme, aber bei 6 Enthaltungen zuzustimmen.
Weiter hat Ihre Kommission an dieser Sitzung eingehend darüber diskutiert, wie Gruppenanfragen gestützt auf die revidierten bzw. neuausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommen gehandhabt werden können. Der Standard der OECD wurde bekanntlich im Sommer 2012 erweitert. Neu sind konkrete Anfragen auch zugelassen, wenn diese auf eine genau definierte Gruppe von Steuerpflichtigen abzielen, bei denen also aufgrund zahlreicher Indizien davon ausgegangen werden muss, dass sie ihren Steuerpflichten im ersuchenden Staat nicht nachgekommen sind. Die Schweiz beantwortet solche Gruppenanfragen seit dem Inkrafttreten des Steueramtshilfegesetzes, also seit dem 1. Februar 2013.
Gemäss Interpretation des Bundesrates entsprechen die revidierten bzw. neuausgehandelten Abkommen dem erweiterten Standard. Er vertritt die Auffassung, dass dort, wo im Doppelbesteuerungsabkommen nicht ausdrücklich steht, dass es um Einzelanfragen geht, für Gruppenanfragen eine ausreichende Grundlage existiert - dies zusammen mit dem Steueramtshilfegesetz.
Das aber ist in der Kommission infrage gestellt worden. Einzelne Kommissionsmitglieder gingen davon aus, dass ein Gericht entscheiden muss, ob die Grundlage für Gruppenanfragen in den Doppelbesteuerungsabkommen dieser Art genügend ist. Der Kommission wurde erläutert, dass in Abgrenzung zu "fishing expeditions" eine eindeutige Identifikation der betroffenen Person möglich sein muss. Das Gruppenersuchen muss so gestellt sein, dass aufgrund eines spezifischen Vorgehens einer Anzahl von Personen ein bestimmtes Verhaltensmuster erkennbar ist. Fragen wurden in der Kommission zudem zum Stand des Peer-Review-Prozesses des Global Forum gestellt.
Beim Zeitplan für die Aushandlung weiterer Doppelbesteuerungsabkommen und bei der Frage der Notifikation eines Amtshilfegesuches geht es darum, dass die Schweiz die zweite Phase der Peer Review noch zu bestehen hat.
Noch kurz zu den Abkommen mit Portugal, Bulgarien, Slowenien, Tschechien, Turkmenistan und Peru. Auch in diesen sechs Doppelbesteuerungsabkommen ist der Informationsaustausch gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens geregelt worden. Die Kommission hat sämtlichen Abkommen zugestimmt und bittet Sie, dies ebenfalls zu tun. Der Ordnung halber gebe ich Ihnen noch die Stimmenverhältnisse bekannt: Beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal waren es 16 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, bei jenem mit Turkmenistan 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, bei jenen mit Bulgarien, Slowenien, Tschechien und Peru 12 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen.
- testo del discorso
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