Entfernung von Wahlplakaten auf privatem Grund
(24.5455)- InterventoBalz Herter(Alleanza del Centro)Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio
Balz Herter (Mitte-EVP): Die Interpellantin ist mit der Antwort zufrieden. Die Interpellation ist erledigt.
- InterventoAnina Ineichen(I Verdi)Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio
Anina Ineichen (GAB): Ich bin mit der Antwort grundsätzlich zufrieden, nicht aber mit dem vorgefallenen Sachverhalt. Es wäre bedenklich gewesen, wenn es Mitarbeitende vom Kanton gewesen wären, es ist aber auch bedenklich, sollten es Personen sein, die sich als Mitarbeitende des Kantons ausgegeben haben. Das schwächt das Vertrauen in den Kanton. Fakt ist, hier wurden Plakate an einer prominenten Stelle entfernt und aufgrund der Aussage dieser Personen, die doch recht glaubhaft sich als Mitarbeitende ausgegeben haben, wurden die Plakate auch nicht mehr aufgehängt. Das ist sehr unschön und auch bedauerlich, aber ich nehme den Hinweis mit der Anzeige auf und werde ihn so weitermelden.
- InterventoBalz Herter(Alleanza del Centro)Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio
Balz Herter (Mitte-EVP): Die Interpellantin hat nun Gelegenheit zu beantworten, ob sie mit der Antwort zufrieden ist.
- InterventoEsther Keller(Partito Verde Liberale)Mitglied des RegierungsratesGran Consiglio
RR Esther Keller, Vorsteherin BVD: Wir beantworten die Interpellation wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4. Das Bau- und Planungsgesetz mit Verordnung und Ausführungsbestimmungen regelt das Anbringen von Reklamen auf privatem Grund. Die Grundlagen finden sich unverändert auf der Webseite des Bau- und Gastgewerbeinspektorats. Die Regelungen des NöRG betreffen das Anbringen von Wahlplakaten an privaten Gartensäulen in keiner Weise.
Zu den Fragen 5 bis 7. Gemäss einer internen Abklärung bei den in Frage kommenden Abteilungen ist niemandem bekannt, dass Mitarbeitende des Kantons am Gartenzaun einer Liegenschaft in Kleinbasel Wahlplakate entfernt haben sollen. Auch in der Vergangenheit wurden bei Wahlen keine Plakate auf Privatgrund durch den Kanton entfernt und entsorgt. Dazu besteht auch keine rechtliche Grundlage.
Zu Frage 8. Aus Sicht des Regierungsrats handelt es sich beim zitierten Fall um einen strafrechtlichen Tatbestand, den die Geschädigten bei der Polizei melden sollten.
- InterventoBalz Herter(Alleanza del Centro)Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio
Balz Herter (Mitte-EVP): Der Regierungsrat wird die Interpellation mündlich beantworten. Möchte die Interpellantin begründen? Sie verzichtet. Somit geht das Wort an Regierungsrätin Esther Keller.
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