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Budget 2008

(59739)Bericht und Antrag
Parlamento della Comunità Olten (SO)21 nov 2007
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Titolo completo
Budget 2008/Genehmigung
Stato
Bericht und Antrag
Numero
59739
Inizio
21 nov 2007
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59739
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  • BeschreibungHTML
    21 novembre 2007
    Budget 2008/Genehmigung

    Das vorliegende Budget liegt grundsätzlich im Rahmen der Finanzplanergebnisse, die vom Gemeindeparlament an der letzten Sitzung zur Kenntnis genommen wurden. Es beinhaltet auch die Mindererträge aus der bevorstehenden Steuergesetzrevision sowie die Mehraufwendungen für die vorgesehene Besoldungsrevision per 1. Juli 2008. Dennoch kann eine weitere Herabsetzung der Steuersätze für Natürliche und Juristische Personen auf neu 103 % beantragt werden. Daneben ist eine Reduktion der Grundgebühr für die Abfallbeseitigung von 45 auf neu 42 Franken pro Wohneinheit per 1. Januar 2008 vom Stadtrat bereits beschlossen worden. Dank der guten Finanzlage entlastet Olten die Steuerzahlenden ein weiteres Mal.


    Sehr geehrte Frau Präsidentin
    Sehr geehrte Damen und Herren

    Der Stadtrat unterbreitet Ihnen den Voranschlag für das Jahr 2008, basierend auf den Budgetrichtlinien sowie dem Investitions- und Finanzplan, mit dem Antrag auf Zustimmung.


    1. Ausgangslage
    Wie im Finanzplan vorgesehen, sind die Auswirkungen der bevorstehenden Steuergesetzrevision für die erste Phase 2008 im Steuerertrag in Abzug gebracht worden. Danach wird der Steuerausfall für Einkommens- und Vermögenssteuer auf 2,2 Millionen Franken und der Minderertrag aus Gewinn- und Kapitalsteuer auf 1,5 Millionen Franken geschätzt. Dies entspricht aufgrund der Planzahlen einer Steuerfussreduktion von ca. 6 % für die Natürlichen Personen (NP) bzw. 4,5 % für die Juristischen Personen (JP). Trotz einem hohen Investitionsvolumen können die Steuerfüsse dank der guten Finanzlage dennoch um weitere 3 Steuerpunkte für NP auf 103 % und 5 Steuerpunkte für JP auf ebenfalls 103 % gesenkt werden. Es darf festgestellt werden, dass seit dem Jahre 2000 die Steuersätze um 11 Steuerpunkte (NP) bzw. 21 Steuerpunkte (JP) gesenkt worden sind. Unter Berücksichtigung der seither weiteren Entlastungen durch beschlossene und bevorstehende Steuergesetzrevisionen liegt die Entlastung für die Steuerzahlenden sogar wesentlich höher.

    Im vorliegenden Budget sind auch die Mehrkosten für die vom Gemeindeparlament am 27.9.2007 beschlossene Besoldungsrevision für ein halbes Jahr enthalten.


    2. Veränderungen im Budget / Vergleichbarkeit und Darstellungsform
    Mit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sowie des Sozialgesetzes des Kantons Solothurn (SozG) per 1. Januar 2008 erschwert der neue Mittelfluss den Vorjahresvergleich einzelner Konti und Sacharten. Die nachfolgende Darstellung zeigt die einzelnen Abweichungen auf. Danach werden einzelne Aufgaben neu vom Kanton übernommen und über den neuen Verteilschlüssel Ergänzungsleistungen (EL) gemäss neuem Sozialgesetz abgerechnet. Das neue Sozialgesetz löst auch das bisherige Gesetz über die Aufgabenreform „soziale Sicherheit“ (GASS) ab. Nach diesem Gesetz ist die Aufgabe der ambulanten Dienstleistungen (SPITEX) an die Einwohnergemeinden übertragen worden. Beim höheren Spitex-Beitrag handelt es sich deshalb um eine gebundene Ausgabe (§ 141 Gemeindegesetz). Die Gesamtkosten für die bisherigen Leistungsfelder bleiben in etwa gleich hoch.

    Voranschlag Abweichung
    2008 2007

    Konti bisherige GASS-Bereiche
    500.361.01 1 Ergänzungsleistungen (EL) 3'230'000 2'023'000 1'207'000
    580.351.01 2 Verwaltungskosten 136'000 238'000 -102'000
    580.362.01 3 VEL Verein Ehe- u. Lebensber. 22'100 22'100 -
    580.361.01 4 Alimentenbevorschussung 399'500 340'000 59'500
    450.361.01 5 Sucht 272'000 272'000 -
    582 netto 6 Sozialhilfe 3'774'000 5'355'000 -1'581'000
    Summe 7'833'600 8'250'100 -416'500

    Neu: gemäss Sozialgesetz
    400.365.03 7 Beitrag an Spitex Olten 970'000 550'000 420'000


    Begründung: 1 zus. Kosten für Heimfinanzierung über EL (NFA-Auswirkungen)
    Pflegekostenbeiträge aus Sozialhilfe neu über EL-Verteiler (SozG)
    und neu:
    1 + 2 VK für Sozialhilfe, Alimentenbevorschussung und Prämienverbilligung neu im EL-Verteiler
    3 unverändert
    4 durchschnittlicher Inkassoerfolg rund 35 %
    5 4 Mio. für alle Gemeinden gemeinsam, unverändert
    6 stagnierende bzw. abflachende Zunahme der Sozialhilfeaufwendungen
    Wegfall Kantonalisierung Massnahmenvollzug und Pflegekostenbeiträge
    7 Aufgabe an die Einwohnergemeinden übertragen / SozG bzw. NFA


    Weitere Verschiebungen im vorliegenden Budget sind entstanden durch:

    · den Zusammenzug Musikschule und Jugendmusik in eine neue Funktion (neue Funktion 217, bisher 218 und 304),
    · die Neuzuordnung der Besoldungen für Schulleitungen (Aufteilung Konto 219.302.02 auf die einzelnen Schulstufen).


    3. Wesentliche Veränderungen und Einflüsse auf das Budgetergebnis
    Mit der Inkraftsetzung NFA zieht sich die Invalidenversicherung (IV) per 1.1.2008 aus der bisherigen Finanzierung der Sonderschulen und verschiedener Therapien zurück. Der Kanton übernimmt grundsätzlich die entsprechenden Mehrkosten und stützt sich dabei auf die geplante Teilrevision des Volksschulgesetzes. Das Defizit der Betriebsrechnung 228 „HPS Heilpädagogische Sonderschule“ wird neu vollständig vom Kanton übernommen, ebenso für den Bereich 201 „Sprachheilklassen“. Bisher leistete die IV hiefür Schulgelder und Betriebsbeiträge. Mit den Schulgeldern der Gemeinden resultierte ein Mehrertrag, der nach der Neuausrichtung dem Kantonsbeitrag an die Sonderschulen anzurechnen ist.

    Mit der Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (ÖV-Gesetz) wurde unter anderem auch der Kostenteiler zwischen Gemeinden und Kanton von bisher 45 % zu 55 % auf je 50 % neu geregelt. Dies ist eine teilweise Kompensation der Mehrbelastung aus dem Mittelschulgesetz (Aufgabenreform). Zudem wurde der Faktor für den Schwellenwert von 2,0 auf 1,5 reduziert. Mit der beschlossenen Gesetzesänderung liegt der städtische Beitrag an den Kanton um Fr. 390'000 unter dem Vorjahresbudget.
    Im Budget sind aber auch Mehraufwendungen enthalten. Die Auslagen für die „EURO 08“ sind in den folgenden Konti:
    012.365.00 Beitrag für Public-Anlass in der Stadt Fr. 200’000
    110.318.02 Beitrag für zusätzliche Verkehrsdienstleistungen Fr. 90'000.

    Der Beitrag an den Finanzausgleich ist um 260'200 auf 1'420'400 Franken höher als im Vorjahresbudget. Mit 19 % am Gesamtbetrag aller beitragszahlenden Gemeinden leistet Olten einen beachtlichen Anteil in diesen Ausgleichstopf.

    Da der Schulfestbetrieb nur alle zwei Jahre stattfindet, ist die Belastung der entsprechenden Funktion 298 um rund Fr. 210'000 unter dem Budget 2007.


    4. Ergebnisse auf einen Blick

    A Ergebnis der Laufenden Rechnung
    Bei einem Aufwand von Fr. 115'295’100 (ohne interne Verrechnungen von Fr 11'427’200) und einem Ertrag von Fr. 118'572’300 wird ein Mehr-Ertrag von Fr. 3'277’200 ausgewiesen. Das Resultat liegt um rund 677’200 Franken über dem Finanzplanwert.


    B Ergebnis der Investitions-Rechnung
    Bei Brutto-Ausgaben von rund 23.3 Millionen Franken und Investitionseinnahmen von 2,9 Millionen Franken betragen die Netto-Investitionen 20,4 Millionen Franken. Der Investitionsanteil misst den Anteil der Bruttoinvestitionen an den konsolidierten Ausgaben und beträgt 19,2 %. Diese Zahl deutet auf eine grosse Investitionstätigkeit hin.


    C Gestufter Erfolgsausweis (in Tausend Franken)

    Gestufter Erfolgsausweis Budget Finanzplan Abweichung

    3 Betrieblicher Aufwand vor Abschreib. 102'422 104'400 -1'978
    30 Personalaufwand 49'827 49'900 -73
    31 Sachaufwand 17'441 17'500 - 59
    35 Entschädigungen Gemeinwesen 4'309 4'200 109
    36 Beiträge 29'675 30'900 -1'225
    38 Einlagen in Spezialfinanzierungen 1'170 1'900 -730

    4 Betrieblicher Ertrag vor Steuern 38'613 39'550 -937
    41 Regalien und Konzessionen 147 150 -3
    43 Entgelte 20'726 20'700 26
    45 Rückerstattungen 6'084 6'900 -816
    46 Beiträge für eigene Rechnungen 11’646 11'600 46
    48 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen 10 200 -190

    Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -63'809 -64'850 1’041
    vor Abschreibungen und Steuern

    Ergebnis aus Finanzierung -8'726 -8'350 -376
    32 Passivzinsen (Finanzaufwand) -3'459 -3'300 -159
    33 Abschreibungen (Finanzaufwand) -9'413 -9'300 -113
    42 Vermögenserträge (Finanzertrag) 4'146 4'250 -104

    Operatives Ergebnis vor Steuern -72'535 -73'200 665

    40 Steuerertrag 75'812 75'800 12

    Operatives Ergebnis nach Steuern 3'277 2'600 677

    Begründung der relevanten Abweichungen
    Änderungen der Finanzflüsse und zusätzl. Abschreibungen anstatt Einlagen Spez.finanz.


    D Inhalt des Voranschlages
    Das städtische Budget umfasst 115 Dienststellen (Funktionen) für 6 Direktionen und 1'244 Aufwand- und Ertragskonti sowie 101 Konti in der Investitionsrechnung.


    5. Abstimmung mit Zielsetzungen

    Mit den Budgetrichtlinien wurden folgende Ziele gesetzt:

    · Die Laufende Rechnung ist ausgeglichen zu gestalten.
    · Der Selbstfinanzierungsgrad aller Investitionen muss mindestens 80 %
    betragen.
    · Die ordentlichen Abschreibungen für das Verwaltungsvermögen sind mit
    mindestens 12 % zu budgetieren.
    · Der Steuersatz für Natürliche Personen ist auf 104 Steuerpunkte, derjenige für Juristische Personen auf 103 Steuerpunkte festzusetzen. Die Auswirkungen einer allfälligen Steuergesetzrevision bleiben vorbehalten.
    · Das Wachstum im beeinflussbaren Finanzaufwand hat sich grundsätzlich im Rahmen der Jahresteuerung zu bewegen. Davon ausgenommen sind die reglementarischen und bewilligten Folgekosten von Beschlüssen des Gemeindeparlamentes oder des Stadtrates. Grössere Abweichungen sind transparent zu begründen und zu belegen.

    Das Ziel eines Selbstfinanzierungsgrades von 80 % wurde mit dem Finanzplan aufgrund des erhöhten Investitionsbedarfs auf 62 % reduziert. Der Zielwert von 80 % darf aber in der Planperiode nicht unterschreiten werden. Dies entspricht dem Finanzleitbild.

    Dank der guten finanziellen Ausgangslage und dem geschätzten hohen Steueraufkommen aus Gewinn- und Kapitalsteuern sind die Ziele im vorliegenden Budget erreicht worden. Dies ist aber auch eine Wirkung der klaren Budgetvorgaben, die eingehalten werden mussten.


    6. Investitionsprogramm und -bedarf
    Das Gemeindeparlament hat am 27. September 2007 vom Investitionsplan für das Jahr 2008 Kenntnis genommen. Die Ausgaben für diverse Objekte sind überdurchschnittlich hoch ausgefallen. Die Notwendigkeit der Investition bzw. der Kreditbedarf ist im Anhang zur Investitionsrechnung pro Objekt begründet.

    Nebst dem Bedarf für den stetigen Werterhalt im Hoch- und Tiefbau und den priorisierten Projekten


    · Neubau Werkhof
    · Verkehrsprojekt Entlastung Region Olten (ERO) inkl. flankierende Massnahmen (Strassenanpassungen und Kanalisationen)
    · Standortbeitrag für den Neubau der Fachhochschule in Olten (folgt ab 2010)
    · Sportstättenplanung

    sind unter anderem folgende grössere Projekte im Voranschlag enthalten:

    - Umgestaltung Bahnhofplatz Ost
    - Verkehrskonzept Innenstadt
    - Attraktivierung Aareraum
    - Neugestaltung Munzingerplatz und Neubau Museen
    - Erschliessung Gebiet Kleinholz für Ein- und Mehrfamilienhäuser


    Die Bruttoinvestitionen teilen sich auf folgende Aufgabenbereiche auf:



    oder kann folgenden Kriterien zugeordnet werden:

    Werterhalt und ausserordentliche Investitionen 52 %
    Entwicklungsinvestitionen 32 %
    Investitionsbeiträge an den Kanton 16 %
    Desinvestitionen (Landverkäufe) - 10 %
    Investitionen mit Spezialfinanzierungen 10 %

    Rund 4 Millionen Franken oder ein Fünftel der Gesamtsumme fallen auf das ERO-Projekt (Entlastung Region Olten) an. Eingeschlossen sind die Kosten für die flankierenden Massnahmen.

    Die Investitionen für den sog. Werterhalt können vollständig aus eigenen Mitteln aus der Laufenden Rechnung finanziert werden und die restlichen Projekte weitgehend durch vorhandenes Eigenkapital gedeckt werden. Das Nettovermögen sinkt dadurch auf rund 140 Franken pro Kopf (Rechnung 2006 = 580).

    7. Begründungen zu den Funktionen
    Die Nettobelastungen der Hauptfunktionen haben sich gegenüber dem Vorjahresbudget bzw. im 10 Jahresvergleich wie folgt entwickelt:



    Der Zuwachs der Allg. Verwaltung ist weitgehend auf die höheren Refinanzierungskosten für die Überbrückungsrenten an die Lehrkräfte und auf die höheren Unterhaltsarbeiten Stadthaus zurückzuführen. Die Öffentliche Sicherheit weist höhere Aufwendungen in den Bereichen Stadtpolizei und Feuerwehr auf. Im Bildungsbereich wirkt sich einerseits der Wegfall bzw. die Reduktion des Betriebsbeitrages für die Funktion Sprachheilklassen aus und andererseits wird der Aufwand der Jugendmusik neu unter Bildung verbucht. Die entsprechende Entlastung ist in der Funktion „Kultur“ sichtbar. Die Veränderungen der Mittelflüsse NFA bewirken auch Verschiebungen zwischen den Funktionen Gesundheit und Soziale Wohlfahrt. Der höhere Finanzausgleichsbeitrag von rund 260'000 Franken lässt den Finanzaufwand ansteigen. Der Minderaufwand für den Kapitaldienst wird mit dem höheren Abschreibungsbedarf kompensiert.


    Die starke Zunahme im Bildungsbereich ist unter anderem auf die ICT-Bildungsoffensive, Schulleitungsreform, Schulgelder gemäss revidiertem Mittelschulgesetz und auf die stark erhöhten Schulkostenbeiträge für die Sonderschulung zurückzuführen. Die Zunahme im Sozialbereich sind die Folgen von höheren Fallzahlen und stets wachsenden Kosten in den übrigen Sozialbereichen (Ergänzungsleistungen etc.).


    8. Begründungen zu den einzelnen Sacharten

    Personalaufwand (Sachart 30)
    Auch der gesamte Personalaufwand liegt um rund 73’000 Franken unter dem Planwert und steigt gegenüber dem Vorjahresbudget um 2,4 % an. Für das Verwaltungs- und Betriebspersonal hat das Gemeindeparlament einer Vorlage zur Besoldungsrevision am 27. September 2007 zugestimmt. Die Volksabstimmung folgt im Monat November 2007. Die Mehraufwendungen für die Neuregelung ab 1. Juli 2008 sind eingerechnet.

    Die Besoldungsregelung für die Lehrkräfte richtet sich nach dem kantonalen Gesamtarbeitsvertrag. Der Regierungsrat hat mit den Personalverbänden eine generelle Lohnanpassung von 2,0 % ausgehandelt. Zusätzlich zu budgetieren sind die Lohnanstiege für den Erfahrungszuschlag (altersabhängige Stufenanstiege). Der Regierungsbeschluss ist für die Gemeinden verbindlich und die Ausgaben hiefür deshalb gebunden.

    Der Besoldungsaufwand (ohne Sozialleistungen) teilt sich in folgende zwei Kategorien auf:


    Für rund die Hälfte des städtischen Personals erfolgt die jährliche Lohnanpassung durch den Regierungsrat aufgrund des Gesamtarbeitsvertrages. Danach werden die Lohnverhandlungen jährlich zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt.

    Sachaufwand (Sachart 31)
    Der Sachaufwand verändert sich gegenüber dem Vorjahresbudget um rund 1,16 Millionen Franken. Im Wesentlichen handelt es sich um Mehraufwendungen für baulichen und übrigen Unterhalt, Dienstleistungen Dritter sowie um höhere Energiekosten.

    Passivzinsen (Sachart 32)
    Obschon der Selbstfinanzierungsgrad nur bei 62,5 % liegt, kann ausgehend vom aktuellen Finanzstatus davon ausgegangen werden, dass der Investitionsbedarf ganz oder weitgehend aus vorhandenen Mitteln finanziert werden kann. Entgegen den Voraussagen ist das Zinsniveau für Refinanzierungen zudem immer noch günstig. Aufgrund der guten Rechnungsergebnisse konnten die Schulden rascher abgebaut werden. Dies wirkt sich positiv auf das Budget 2008 aus.

    Abschreibungen (Sachart 33)
    Auch die Rechnungslegung der öffentlichen Hand befindet sich im Umbruch. Das von der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren erarbeitete Handbuch HRM2 (Harmonisiertes Rechnungswesen 2) ist in der Vernehmlassung und ist zusammen mit der Reform des Rechnungsmodells des Bundes abgestimmt. Das Ziel der Reform ist ein neuer Rechnungsaufbau in Anlehnung an die Privatwirtschaft mit Erfolgsrechnung, Bilanz, Geldflussrechnung und Anhang. Die Rechnung der Stadt Olten erfüllt bereits jetzt schon die meisten Vorgaben. Im neuen Modell ist unter anderem auch die Abschreibungsmethode neu definiert. Die Abschreibungssätze sollen auf die Nutzungsdauer abgestimmt werden, die sich an die Sätze der Eidg. Steuerverwaltung anlehnen.

    Mit dieser neuen Abschreibungsart wird der Bedarf erhöht und übertrifft so die heute noch gültigen gesetzlichen Minimalabschreibungen von 8 % des Verwaltungsvermögens deutlich. In der Sachart 33 sind ebenso die Steuerabschreibungen und die Wertberichtigungen des Finanzvermögens enthalten.

    Entschädigungen (Sacharten 35 und 36)
    Grössere Beträge in diesen Sacharten sind nachfolgend aufgeführt (in Tausend Franken):




    Entschädigungen an Gemeinwesen (Sachart 35) 4’309

    Betriebskostenanteil Kläranlage und .Abwasserfonds 1’658
    Schulgelder für die Sonderschule inkl. HPS 1’202
    Beitrag an Steueramt SO für Steuerveranlagung 950
    Standortbeitrag für die Fachhochschule 313
    Beitrag Kanton für Verwaltung Ergänzungsleistungen 136

    Eigene Beiträge (Sachart 36) 29’676

    - davon an Kanton, unter anderem 9’073
    Gemeindebeitrag an die Ergänzungsleistungen 3’230
    Gemeindebeitrag an den öffentlichen Verkehr 1’710
    Finanzausgleich 1’420
    Schulgelder an Kanton (Mittelschulgesetz) 1’261
    Alimentenbevorschussung 400
    Beitrag gemäss Suchthilfegesetz 272
    Bezugsprovisionen Quellensteuern 146
    Beiträge an Sozialwerkstätten 140
    Beitrag für Beschäftigungsprogramme für Arbeitslose 105

    - davon an Gemeinden, unter anderem 358
    Familienfürsorge, Mütter-/Väterberatung 175
    Beitrag Suchthilfe Olten (Allkoholikertreff) 100

    - davon an gemeinwirtschaftliche Unternehmen, u.a. 1’473
    Stadttheater Olten AG, netto 600
    Sportpark Olten AG für Eissportbetrieb (wie Vorjahr) 390
    Beiträge für Kinder in Heimen 306

    - davon an private Institutionen, unter anderem 14’670
    Spitex-Verein Olten 970
    Beitrag an obligat. Heilkostenversicherung 800
    Kinderkrippen 700
    Verein offene Kinderarbeit (Robi-Spielplatz) 207
    Public-Anlass “EURO 08” 200
    JugendKulturHaus Färbi, Betriebsbeitrag 165
    Verein Olten Tourismus 120
    Dispositionskredit SR, ordentlich 145

    Einlagen in Spezialfinanzierungen (Sachart 38)
    Vorfinanzierung Beitrag an das Verkehrsprojekt 1’000
    Zweckbindung von 10 % der Parkuhrengebühren 141

    Interne Verrechnungen (Sacharten 39 und 49)
    Interne Verrechnungen sind Belastungen und Gutschriften zwischen verschiedenen Aufgabenbereichen (Funktionen). Dabei werden insbesondere Personal- und Sachaufwendungen, Zinsen wie auch Erträge zwischen den einzelnen Funktionen verrechnet mit dem Ziel, die betriebswirtschaftliche Aufgabenerfüllung je Aufgabenbereich beurteilen zu können.

    Steuerertrag (Sachart 40),
    Für die Budgetierung wird einerseits das Steuerjahr 2005 mit einem recht hohen Veranlagungsstand als Basis angenommen und anderseits auf die Angaben der kantonalen Steuerverwaltung sowie auf die Prognosen zum Wirtschaftswachstum abgestützt. Bei den natürlichen Personen ist eine leichte Zuwanderung der Einwohnerzahl festzustellen.
    Im Vergleich zum Vorjahresbudget wird das Steueraufkommen aus Gewinn- und Kapitalsteuern der Juristischen Personen aufgrund der aktuellen Veranlagungsdaten, den Wirtschaftsaussichten und den Rückfragen höher veranschlagt.

    Die möglichen Auswirkungen aus der bevorstehenden Steuergesetzrevision von total 3,7 Millionen Franken sowie die beantragten Steuerfussreduktionen auf 103 % für die Natürlichen und Juristischen Personen im Betrage von total rund 3 Millionen Franken sind im Budget berücksichtigt.

    Im nachfolgenden Diagramm sind die Steuersenkungen nicht enthalten.






    ohne Steuersatzänderungen hätte sich der Ertrag wie folgt entwickelt:

    Dank der markanten Steigerung der Steuern von Juristischen Personen liegen die Steuerfüsse im unteren Bereich der Spanne für Steuersätze. Das kantonale Mittel (einfaches Mittel) für NP liegt im Jahr 2007 bei 116,3 % und für JP 113,3 %.


    Festlegung der Steuerfüsse
    § 144 Gemeindegesetz besagt folgendes:

    1 Im Voranschlag ist der Steuerfuss für das nächste Jahr festzusetzen.
    2 Der Steuerfuss ist so zu bemessen, dass der voraussichtliche Steuerertrag mit dem übrigen Ertrag mittelfristig den Aufwand der laufenden Rechnung einschliesslich der notwendigen Abschreibungen finanziert.

    Aufgrund der Budgetzahlen und Prognosen für die Entwicklung des Steueraufkommens ist auch im nächsten Jahr - auch unter Berücksichtigung der Mindererträge aus der bevorstehenden Steuergesetzrevision – eine Steuersenkung möglich. Sollten sich die Planzahlen wider Erwarten wesentlich verändern, müssten die Steuerfüsse wieder überprüft werden. Die Festlegung der Steuerfüsse ist abhängig von den mittelfristigen Planergebnissen und nicht vom Resultat eines Budgetjahres.

    Um die finanziellen Auswirkungen der Steuerentlastungen abzufedern, hat die vom Kantonsrat beschlossene Steuergesetzrevision eine zeitliche Staffelung für die Jahre 2008 bzw. 2012 vorgesehen. Gemäss Angaben des Steueramtes SO sind folgende Mindererträge zu erwarten:

    3,7 Mio. Franken ab dem Jahr 2008 bzw.
    5,7 Mio. Franken ab dem Jahr 2012
    Diese Beträge entsprechen einem Wert von 5 bis 8 Steuerpunkten.

    Vermögenserträge (Sachart 42)
    Mit dem weiteren Abbau der Kontokorrentschuld der Städtischen Betriebe (sbo) reduziert sich auch der Vermögensertrag entsprechend.



    Entgelte (Sachart 43)
    Der Mehrertrag gegenüber dem Vorjahreswert ist hauptsächlich mit den höheren Rückerstattungen für die Prämienverbilligung der Krankenversicherungen begründet. Um diesen Betrag von Fr. 100'000 sind auch die entsprechenden Aufwendungen in der Funktion 520 angestiegen.

    Rückerstattungen von Gemeinwesen (Sachart 45)
    Die Budgetzahlen vom Vorjahr für Schulgeldbeiträge Sonderschule HPS waren zu hoch bemessen. Mit den übrigen Schulgeldbeiträgen der Gemeinden reduziert sich dieser Einnahmeposten um rund 750'000. Diesem Betrag stehen auch Minderaufwendungen gegenüber.

    Beiträge für eigene Rechnung (Sachart 46)
    In dieser Sachart wirkt sich der Rückzug der Beiträge der Invalidenversicherung (IV) zufolge der Neuausrichtung NFA aus. Die bisher geleisteten Beiträge der IV werden grundsätzlich vom Kanton übernommen, weil der Kanton vom NFA Mehreinnahmen erwarten darf.

    Entnahmen aus Vor- und Spezialfinanzierungen (Sachart 48)
    Entnahme aus der Spezialfinanzierung zur Deckung der Mehraufwendungen Kantine Gheid.


    9. Ergebnisse der Rechnungen mit Spezialfinanzierungen

    141 Feuerwehr
    Die Betriebsrechnung der Feuerwehr veranschlagt einen Mehraufwand von Fr. 443'100, der durch allgemeine Steuern abgedeckt werden muss. Der Betrag liegt um Fr. 132'500 über dem Vorjahreswert und wird unter anderem mit höheren Kosten für Uniformen, baulicher Unterhalt und übriger Unterhalt begründet.

    161 Zivilschutz-Ausbildungszentrum Gheid und Kantine
    Der Regierungsrat SO hat entschieden, dass die Ausbildung ab 2009 nach Balsthal-Klus verlegt wird. Aus diesem Grunde hat der Stadtrat nach einer neuen Nutzungsmöglichkeit Ausschau gehalten. Konkrete Gespräche mit der Securitas AG deuten darauf hin, dass eine Vermietung an diese Firma möglich wird. Da das Domizil der Regionaldirektion Olten von der Linienführung der Entlastung Region Olten (ERO) betroffen ist, muss sich die Securitas in Olten oder der Region neu ausrichten. Die Securitas hat ihr Interesse am Standort Gheid angemeldet und wäre bereit, einen längerfristigen Mietvertrag abzuschliessen. Zudem würde sie die notwendigen Investitionen selber finanzieren und das ohne Einschränkung, d.h. ohne Heimfallentschädigung bei Vertragsablauf. Ebenso würde sie die Heiz- und Nebenkosten direkt begleichen.

    201 und 228 Sonderschulbereich (Sprachheilklassen und Heilpädag. Sonderschule)
    Wie unter Ziffer 3 bereits erwähnt, werden die IV-Beiträge mit der NFA-Inkraftsetzung grundsätzlich vom Kanton übernommen. Der Ausgleich der Betriebsrechnungen erfolgt also mit einem Staatsbeitrag gemäss Volksschulgesetz.

    711 Abwasserentsorgung
    Im Bereich Abwasserentsorgung ist bei voller Selbstfinanzierung eine weitere zusätzliche Abschreibung von Fr. 234'000 vorgesehen. Dies ist hauptsächlich auf den Minderaufwand von Fr. 213'300 für den Beitrag an die Kläranlage und den Abwasserfonds zurückzuführen.

    Die Wiederbeschaffungswerte für die gemeindeeigenen Kanalisationen und Spezialbauwerke wurden vom Amt für Umwelt Kanton Solothurn auf 86,1 Millionen Franken berechnet. Der abzuschreibende Buchwert beträgt demgegenüber nur noch rund 6 Millionen Franken.


    721 Abfallbeseitigung
    Nach der Reduktion der Grundgebühren rechnet der Voranschlag mit einem Betriebsüberschuss und einer Einlage in die Spezialfinanzierung von Fr. 24'900. Während die Gebühren für den Kehricht und das Sperrgut die Kosten voll abdecken, sind die Gebühren für Grüngut, Häckseldienst und Kompostierung nicht kostendeckend.


    783 Konfiskatsammelstelle
    Für die regionale Sammelstelle musste ein neuer Standort gesucht werden, nachdem die Liegenschaft des ehemaligen Schlachthofes an ein hiesiges Unternehmen verkauft wurde. Ein provisorischer Standort konnte auf dem Gelände der Altola gefunden werden. Der Mehraufwand ist durch die Neuregelung mit höheren Personalkosten und der Miete von Container begründet. Die Kosten werden auf die beteiligten Gemeinden aufgeteilt.


    10. Interpretation und Anmerkungen zu relevanten Kennzahlen

    Selbstfinanzierungsgrad
    allgemein
    unter 70 % grosse Neuverschuldung
    70 – 100 % verantwortbare Neuverschuldung

    Richtwerke nach Konjunkturlage
    Hochkonjunktur über 100 Prozent
    Normalfall 80 – 100 Prozent
    Krise 50 – 80 Prozent

    Der Selbstfinanzierungsgrad eines Jahres ist nur bedingt aussagefähig, da er vom Investitionsvolumen stark abhängig ist und deshalb von Jahr zu Jahr grossen Schwankungen unterworfen sein kann. Die Beurteilung über eine längere Planperiode hat die grössere Aussagekraft. Zudem muss die Nutzungsdauer einer grösseren Investition in die Finanzüberlegungen miteinbezogen werden.

    Nettoschuld pro Einwohner
    bis 1'000 Fr. geringe Verschuldung
    1'000 – 3'000 Fr. mittlere Verschuldung

    Diese Kennzahl ist zwar eine vergleichbare Grösse. Die Aussagekraft ist dennoch beschränkt, da es eher auf die Finanzkraft der Einwohner ankommt. Zudem ist die vorhandene Infrastruktur nicht ohne weiteres vergleichbar, da das Verwaltungsvermögen in den öffentlichen Haushalten zufolge unterschiedlichen Abschreibungen nicht einheitlich bewertet ist. Nach dem schweizerischen Finanzrecht kann Verwaltungsvermögen nicht realisiert werden, solange es für die öffentliche Aufgabenerfüllung benötigt wird. Deshalb kann bei solchen stillen Reserven nicht zurückgegriffen werden. Mit der nachhaltigen Abschreibungspolitik der letzten Jahre hat die Stadt Olten doch namhafte „stille Reserven“ im Verwaltungsvermögen. Diese sind im Liegenschaftenverzeichnis und im Anhang zur Jahresrechnung ersichtlich.

    Die gute Ausgangslage ist auch im letzten Risiko-Check-Up von neutraler Seite - Fedafin AG, eine von der Eidgenössischen Bankenkommission EBK anerkannte Ratingagentur – so festgestellt worden. Das Zitat dazu “Dank einer strikt an der langfristigen Nachhaltigkeit orientierten Finanzpolitik präsentiert sich die Stadt gegenüber dem Städtemedian in einem stabil positiven Trend. Die finanzielle Ausgangslage für die zukünftige Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienstleistungen ist im Vergleich zu einer repräsentativen Schweizer Stadt inzwischen überdurchschnittlich.“ Diese Aussage basierte auf der Jahresrechnung 2005. Nach dem Rekordüberschuss im Jahre 2006 hat sich die Situation noch wesentlich verbessert.
    11. Zusammenfassung
    Getreu dem Finanzleitbild und den Budgetvorgaben wurde auf die Zielerreichung hin gearbeitet. Ein öffentliches Gemeinwesen muss auch bei guter Finanzlage haushälterisch mit den fremden Mitteln umgehen können. Auch wenn der Grossteil des Aufwandes fremdbestimmt ist und/oder durch Gesetze, Reglemente oder Beschlüsse weitgehend gebunden ist, muss der Entwicklung dieser Seite grosse Aufmerksamkeit geschenkt werden. Nicht alle Budgeteingaben können und sollen einfach übernommen werden. Bemühungen für einen effizienten Finanzhaushalt sind auch in guten Jahren nötig. Dies ist eine Voraussetzung für eine nachhaltige Finanzpolitik.

    Mit einer weitergehenden Steuerentlastung ist zuzuwarten, da die Auswirkungen der bevorstehenden Steuergesetzrevision noch zu ungenau sind und das hohe Investitionsvolumen gemäss Finanzplan nicht zu unterschätzende Folgekosten auslösen wird. Im Weiteren sind viele Reformen noch bevorstehend und deren Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen noch unbekannt, so zum Beispiel die möglichen Zusatzaufwendungen im Bildungs-, Sicherheits- und Sozialhilfebereich. Bei der Festlegung der Steuerfüsse sind die Planzahlen und Aussichten für die nächsten Jahre massgebend.


    Beschluss:

    I.

    1. Der Voranschlag 2008 der Laufenden Rechnung mit einem Mehrertrag von
    Fr. 3'277’200 wird genehmigt.

    2. Die Investitionsrechnung der Allgemeinen Verwaltung und der Spezialfinanzierung mit Nettoinvestitionen von Fr. 20'388’000 wird genehmigt.

    3. Die Feuerwehrersatzabgabe wird unverändert auf 9 % der einfachen Staatssteuer festgelegt (Minimum Fr. 20.--, Maximum Fr. 400.--).

    4. Der Stadtrat wird ermächtigt, zur Deckung des gesamten neuen Fremdkapitalbedarfs (ohne Refinanzierungen, inkl. Kapitalvermittlungen sbo, Pensionskasse) maximal 5 Millionen Franken aufzunehmen.

    5. Der Steuerfuss für die natürlichen Personen wird um 3 Steuerpunkte gesenkt und auf neu 103 % der einfachen Staatssteuertarife festgelegt.

    6. Der Steuerfuss für die juristischen Personen wird um 5 Steuerpunkte gesenkt und auf neu 103 % der einfachen Staatssteuertarife festgelegt.

    II.

    Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.


    4600 Olten, 15. Oktober 2007


    NAMENS DES STADTRATES VON OLTEN
    Der Präsident: Der Stadtschreiber:

    Ernst Zingg Markus Dietler
  • BeschreibungHTML
    21 novembre 2007
    Mit 46:0 Stimmen wurde Eintreten beschlossen.

    Mit 27:19 Stimmen siegte der Antrag der GPK auf Steuerfüsse von je 100% über den Antrag der Grünen/JA auf Steuerfüsse von je 104%.

    Mit 24:23 Stimmen siegte der Antrag der GPK auf Steuerfüsse von je 100% über den Antrag des Stadtrates auf Steuerfüsse von je 103%.

    Mit 25:10 Stimmen zugestimmt wurde folgendem

    Beschluss:

    I.

    1. Der Voranschlag 2008 der Laufenden Rechnung mit einem Mehrertrag von
    Fr. 1'132’200 wird genehmigt.

    2. Die Investitionsrechnung der Allgemeinen Verwaltung und der Spezialfinanzierung mit Nettoinvestitionen von Fr. 20'388’000 wird genehmigt.

    3. Die Feuerwehrersatzabgabe wird unverändert auf 9 % der einfachen Staatssteuer festgelegt (Minimum Fr. 20.--, Maximum Fr. 400.--).

    4. Der Stadtrat wird ermächtigt, zur Deckung des gesamten neuen Fremdkapitalbedarfs (ohne Refinanzierungen, inkl. Kapitalvermittlungen sbo, Pensionskasse) maximal 5 Millionen Franken aufzunehmen.

    5. Der Steuerfuss für die natürlichen Personen wird um 3 Steuerpunkte gesenkt und auf neu 100 % der einfachen Staatssteuertarife festgelegt.

    6. Der Steuerfuss für die juristischen Personen wird um 5 Steuerpunkte gesenkt und auf neu 100 % der einfachen Staatssteuertarife festgelegt.

    II.

    Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

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