Suchthilfe Region Olten, Alkoholikertreff, Beitrag/Kreditbewilligung
(59748)Parlamento della Comunità Olten (SO)21 nov 2007
Profilo
- Stato
- Bericht und Antrag
- Parlamento
- Parlamento della Comunità Olten (SO)
- Numero
- 59748
- Inizio
- 21 nov 2007
Riferimenti e fonte
- Fonte ufficiale
- Profilo ufficiale
- ID esterno
- 59748
Trattande
- 258121 nov 2007
Cronologia(2)
- Eingereicht
Documenti(1)
Testi(2)
- Beschreibung21 novembre 2007Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat von Olten unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Der Stadtrat beobachtet die Situation der randständigen Personen im öffentlichen Raum seit längerer Zeit. Er ist besorgt über die Anziehungskraft einer Zentrumsgemeinde auf randständige Personen. Alle Zentrumsgemeinden der Schweiz sind mit vergleichbaren Aufgaben konfrontiert. Der grössere Teil der Bevölkerung steht den stets wechselnden öffentlichen Szenen mit alkoholkonsumierenden Personen ablehnend gegenüber. In Olten bildeten sich solche „Szenen“ in der Winkelunterführung, bei der Wildsau und auf dem Schwanenmätteli. Dabei handelt es sich um Bereiche der Fussgängerzone und um die schönen Orte, die für ein Stadtbild wichtig sind.
Unter der verdankenswerten Führung der Suchthilfe Region Olten, einem vom Regionalverein Olten Gösgen Gäu (OGG) geführten Betrieb, wurden mit den Anwohnenden und den Gewerbetreibenden der Winkelunterführung regelmässige Gesprächsrunden durchgeführt. Auf Seiten der Stadt nahmen die Baudirektion, die Direktion öffentliche Sicherheit und die Sozialdirektion teil. Weiter waren die Kantonspolizei Solothurn, der Rechtsdienst der Kantonspolizei und das Oberamt involviert. Zusammen wurden Probleme aufgelistet, Schwierigkeiten aufgezeigt und Massnahmen besprochen und umgesetzt.
Die Ansicht, die „Szenen“ liessen sich mit Mitteln der Polizei, mit Druck und mit Strafe vertreiben, wurde in der Öffentlichkeit häufig vertreten. In unserem Rechtsstaat werden jedoch öffentliche und private Interessen gegeneinander abgewogen. Privatpersonen dürfen im öffentlichen Raum ihr Bier konsumieren. Die Grenzen werden erst dann erreicht, wenn Interessen Dritter zu schützen sind. Damit die Polizei interveniert, braucht es eine Anzeige.
Stadt- und Kantonspolizei führten unzählige Personenkontrollen durch. Die betroffenen Personen gewöhnten sich jedoch schnell an die Kontrollen, kannten die Polizeibeamten und streckten ihre Ausweise schon von weitem entgegen. Die Gruppe wurde durch diese Massnahmen nicht kleiner!
Die jeweiligen Gruppen waren und sind heterogen zusammengesetzt. Die Personen treffen sich aus verschiedensten Bedürfnissen. Die „Szenen“ mit Alkohol konsumierenden Personen lassen sich nicht auflösen sondern höchstens verlagern und eingrenzen. Die Belastung der Öffentlichkeit soll in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Der Platz bei der Wildsau wurde für die Öffentlichkeit attraktiviert. Die Filiale des Bier-Discounters in der Winkelunterführung stellte den Verkauf von Alkohol an Personen aus der Szene ein. Das Geschäft wurde mittlerweile geschlossen. Stadtpräsident Ernst Zingg engagierte sich im Kantonsrat für die Aufnahme eines Wegweisungsartikels in das Polizeigesetz. Wegweisen allein genügt jedoch nicht. Gleichzeitig muss auch eine „Zuweisung“ erfolgen. Es muss ein Ort zur Verfügung stehen, wo betroffene Personen ihr Bier konsumieren können ohne die Öffentlichkeit zu stören, wo sie somit toleriert werden. Nur ist ein solcher Ort nicht einfach zu finden. Wo sollen sich alkoholkranke Personen aufhalten?
Die Trägerschaft der Suchthilfe wehrte sich dagegen, in ihren Räumen einen Alkoholtreff einzurichten. Sie sah ihre Aufgabe in den Bereichen Beratung und Prävention. Auf Grund der gemeinsamen Erfahrungen und Diskussionen im Zusammenhang mit den verschiedenen „Szenen“ eröffnete die Suchthilfe auf Probe an der Tannwaldstrasse 50 einen Alkoholtreff. Aus dem provisorischen Betrieb konnten wertvolle Erfahrungen gewonnen werden. Das Projekt gewann das Vertrauen der Trägerschaft. Der Alkoholtreff wurde in der Folge an die Aarburgerstrasse 63 in die Räumlichkeiten der Suchthilfe verlagert. Die Suchthilfe ist dazu bereit, den Treff weiterzuführen, wenn die Stadt ihren jährlichen Betriebsbeitrag leistet. Andernfalls wird das Projekt aus finanziellen Gründen abgebrochen.
2. Betriebserfahrungen an der Tannwaldstrasse 50
Die Suchthilfe eröffnete auf eigene Rechnung im zweiten Quartal 2006 provisorisch einen Alktreff an der Tannwaldstrasse 50 in Olten. Das Angebot entsprach den Bedürfnissen der Betroffenen. 54 Personen nutzten den Treff regelmässig. 35 Personen hatten ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Stadt Olten. Die Suchthilfe wollte deshalb den Betrieb weiterführen. Der Vorstand OGG beantragte einen städtischen Beitrag in der Höhe der Hälfte der anfallenden Kosten, maximal Fr. 100'000.--, für die Weiterführung des Betriebes im Jahre 2007.
Die Kosten des Betriebes wurden mit Fr. 202'178.-- für das Jahr 2007 veranschlagt. Das Gehalt für die Betreuung wurde mit Fr. 133'600.-- angegeben und wie folgt begründet:
- Öffnungszeiten November bis Februar von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, 5h pro Tag, 4 Monate
=> 600h
- Öffnungszeiten März bis Oktober 13.00 Uhr bis 21.00 Uhr, bis 18.00 eine Betreuungsperson, ab 18.00 Uhr 2 Betreuungspersonen, da ab 18.00 Uhr schwierigere Klienten auftauchen, 11h pro Tag, 8 Monate
=> 2'640h
- Total: 3’240h, Nettoarbeitszeit pro 100% Stelle 1’775h (2'000 Jahresarbeitszeit abzüglich 164h Ferien, 41h Krankheit, 20h Sitzungen und Mitarbeitergespräche)
=> 180 Stellen-%, Bruttolohn pro 100%-Stelle Fr. 72'200.--
Zeitweise wurde der Treff für Drogenhandel missbraucht. Mit der kurzfristigen Verkürzung der Öffnungszeiten und stärkerer Repression konnte die Situation jedoch wieder stabilisiert werden. Die Suchthilfe ist davon überzeugt, mit erhöhtem Betreuungsanteil und in Zusammenarbeit mit der Stadt- und der Kantonspolizei den Alktreff so führen zu können, dass die Belastung der Umgebung in einem zumutbaren Rahmen bleibt.
Aufgrund des Anteils der Klienten mit Wohnsitz in Olten (35 von 54 oder 65%) schlug der Regionalverein OGG einen Gemeindebeitrag der Einwohnergemeinde Olten in der Höhe der Hälfte der anfallenden Kosten, maximal Fr. 100'000.--, vor.
Mit Beschluss vom 15. Januar 2007 sprach der Stadtrat einen Nachtragskredit für die Aufrechterhaltung des Betriebes im Jahre 2007 aus. Am 14. Mai 2007 genehmigte der Stadtrat den entsprechenden Leistungsauftrag.
3. Neuer Standort des Alkoholikertreffs an der Aarburgerstrasse 63
Mitte 2007 konnte der Alktreff in die Räumlichkeiten der Stadtküche der Suchthilfe an der Aarburgerstrasse 63 verlegt und dort weitergeführt werden. Die Stadtküche ist ohnehin der Ort wo sich diese Personen an häufigsten aufhalten, und die Infrastruktur ist ebenfalls vorhanden. Mit der Verlegung des Treffs an die Aarburgerstrasse 63 hat sich auch die Drogenproblematik entschärft.
Die Öffnungszeiten wurden aufgrund der Erfahrungen aus dem früheren Betrieb neu festgelegt. Täglich von 11:30 bis 13:30 Uhr wird wie bis anhin das Mittagessen ausgegeben, ohne Ausschank von Alkohol. Ab 14 bis 21 Uhr können die Besuchenden im Treff Bier kaufen und trinken. Das Bier wird von den Mitarbeitenden verkauft. Im Treff werden zudem gratis alkoholfreie Getränke angeboten. Während der warmen Jahreszeit besteht die Möglichkeit, einige Bänke und Tische aufzustellen und das ganze mit einem Sichtschutz zu umgeben. Da keine unmittelbare Nachbarschaft existiert, können die Randständigen im Sommer draussen in Ruhe konsumieren. Es können nur Personen aus dem Raum Olten – Gösgen – Gäu den Treff aufsuchen, diese haben auch einen eigens dafür ausgestellten Ausweis. Die geschulten Mitarbeitenden der Suchthilfe kennen die Klientinnen und Klienten und können auf weitere Bedürfnisse reagieren (Triage). Gleichzeitig entstehen für die Mitarbeitenden Synergien in ihrem Aufgabengebiet.
4. Erwägungen
Grundsätzlich entspricht ein solcher Treff dem Bedürfnis der Betroffenen. Diese - das entspricht leider den Tatsachen – wollen sich weder mit Hilfe einer Therapie noch durch andere Hilfestellungen vom Alkoholkonsum abbringen lassen. Auch das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt den Städten die Schaffung solcher Treffs (Nationales Programm Alkohol 2007 – 2011).
Aktuell wird der Alktreff von 81 Personen, davon 50 mit Wohnsitz in Olten, benützt.
Aus städtischer Sicht sollte der Regionalverein OGG den Zweck der Suchthilfe Region Olten erweitern und neben Beratung, Prävention und den schon bestehenden Angeboten der Schadensminderung den Betrieb eines Treffs für Alkoholkonsumentinnen und –konsumenten in das Angebot aufnehmen. Der Regionalverein OGG steht zwar hinter einem Alktreff, erachtet die Führung des Alktreffs jedoch als Sonderleistung insbesondere für die Stadt Olten.
Wird der Treff nicht weitergeführt, treffen sich die Betroffenen an anderen Orten in der Stadt Olten und stossen dort auf Widerstand in der Umgebung. Die Belastung wäre grösser als mit der aktuellen Lösung, da keine Betreuung und keine Infrastruktur vorhanden wären. So gesehen hat sich der Alktreff – bis auf die problematische Phase des Missbrauchs durch Drogenkonsumenten und –händler – bewährt. Die Umsetzung des Wegweisungsartikels kann zudem nur erfolgen, wenn auch ein Ort existiert, der Randständigen zur Verfügung steht. Sonst greift die Wegweisung ins Leere.
Mit der Fortführung des Betriebes sind die damit verbundenen Probleme nicht gelöst. Jedoch wird die Szene geordnet, Betreuung vor Ort findet statt und die Belastung der Umgebung wird – verglichen mit anderen Szenarien – gering gehalten.
Soll der Alktreff weitergeführt werden, ist ein entsprechender Kredit vom Parlament zu bewilligen. Der Regionalverein OGG rechnet weiterhin mit der Übernahme der Hälfte der anfallenden Kosten, jährlich in der Höhe von maximal Fr. 100'000.--. Über das Präsidium des Regionalvereines durch Stadtpräsident Ernst Zingg sowie den beiden Mitgliedern des Fachausschuss Sucht, Stadtrat Peter Schafer und dem Verwaltungsleiter der öffentlichen Sicherheit, Franco Giori, ist die Einflussnahme auf den Betrieb durch die Stadt Olten jederzeit gewährleistet.
5. Wirtschaftlichkeit
Die Kosten zulasten der Einwohnergemeinde Olten betragen jährlich die Hälfte der anfallenden Kosten, maximal Fr. 100'000.--. Die Leistungsvereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde Olten als Auftraggeberin und dem Regionalverein Olten – Gösgen - Gäu als Auftragnehmer wird angepasst und verlängert.
Beschlussesantrag:
I.
1. Zugunsten von Konto 450.362.01 Suchthilfe Region Olten wird ein jährlich wiederkehrender Kredit von maximal Fr. 100'000.-- bewilligt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziffer I.1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
Beilagen:
- Leistungsauftrag 2007 (wird bei Zustimmung erneuert und angepasst)
4600 Olten, 24. September 2007
NAMENS DES STADTRATES VON OLTEN
Der Stadtpräsident: Der Protokollführer:
Ernst Zingg Markus Dietler - Beschreibung21 novembre 2007Mit 42:4 Stimmen wurde ein Nichteintretensantrag der SVP abgelehnt.
Mit 40:4 Stimmen wurde ein Rückweisungsantrag der SVP abgelehnt.
Mit 40:4 Stimmen wurde dem Beschlussesantrag des Stadtrates zugestimmt.
Dati: OpenParlData · CC BY 4.0