Aller au contenu principal

Antwort vom 04. September 2026

deHTML
Liechtenstein4 septembre 2026

zu Frage 1:

Ja. Im Rahmen der Behandlung des BuA Nr. 54/2022 betreffend die Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg sowie die zukünftige Ausrichtung und Sanierung der Bergbahnen Malbun hat der Landtag die Regierung am 3. Juni 2022 beauftragt, die gesetzliche Grundlage für die Erhebung einer Abgabe für Ferienwohnungs- und Zweitwohnungsbesitzer durch die Gemeinden auszuarbeiten, um dadurch eine Mitfinanzierung der touristischen Infrastruktur zu ermöglichen und dem Landtag eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Entsprechende Priorität misst die Regierung dieser Vorlage auch zu.

zu Frage 2:

Der Zeitpunkt der Vorlage des Zweitwohnungsabgabegesetzes für die 2. Lesung ist abhängig von der Abstimmung mit den involvierten Anspruchsgruppen. Aus Sicht der Regierung erscheint eine Behandlung im ersten Halbjahr 2027 grundsätzlich möglich.

zu Frage 3:

Die Weiterbehandlung des Zweitwohnungsabgabegesetzes hat sich insbesondere deshalb verzögert, weil die Vorlage Teil eines umfassenderen Gesamtprozesses zur Weiterentwicklung des Berggebiets ist. Neben der Gesetzesvorlage waren und sind auch Abstimmungen zu weiteren Teilprojekten erforderlich, insbesondere zur künftigen organisatorischen Ausgestaltung und Professionalisierung des Tourismus im Berggebiet. Aktuell befindet sich das Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport diesbezüglich in Gesprächen mit den verschiedenen Anspruchsgruppen.

zu Fragen 4 und 5:

Die Stellungnahme zum Zweitwohnungsabgabegesetz für die 2. Lesung ist fertig ausgearbeitet. Wie in der Antwort zur Frage 3 festgehalten dauern jedoch die Abklärungen im Rahmen des Gesamtprozesses an.

Données: OpenParlData · CC BY 4.0