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Frage vom 02. September 2026

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Liechtenstein2 septembre 2026

Der Landtag hat im November 2025 rund CHF 1,7 Mio. für Möbel und Umbau des Amtes für Volkswirtschaft im Haus der Wirtschaft gestrichen. Die Mittel sollten ein New-Work-Konzept ermöglichen; die Regierung bezeichnete das Vorhaben als sistiert. Mit Bericht und Antrag Nr. 60/2026 (Nachtragskredite II/2026) holte sie sich einen Teil als «betrieblich notwendiges Minimum» zurück. Der Landtag stimmte am 11. Juni 2026 zu.

Im Herbst 2026 sollen Erdgeschoss und 1. Obergeschoss reorganisiert werden: zwei Sitzungszimmer werden zu drei Beratungsräumen und im 1. Obergeschoss «grössere zusammenhängende Arbeitsbereiche». Personalberatung und Arbeitslosenversicherung sollen im Grossraum arbeiten, vertrauliche Gespräche können in nur drei Zimmern im Erdgeschoss geführt werden. Zwei Räume im 1. Obergeschoss stehen frei.

Im Mai 2026 hat die Regierung festgehalten, dass die Revision der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 den Verwaltungsaufwand der Arbeitslosenversicherung erhöhen wird.

  1. Welche konkreten Raumkonzepte (Einzelbüros, Zweierbüros, Grossraumbüro bzw. Open Space) sind nach dem bewilligten Nachtragskredit für die Personalberatung und die Arbeitslosenversicherung im 1. Obergeschoss vorgesehen, und inwieweit unterscheiden sie sich vom im November 2025 abgelehnten New-Work-Konzept?

  2. Wurden die betroffenen Mitarbeitenden nach Vorlage der aktuellen Umbaupläne angehört beziehungsweise ist die Regierung bereit, vor Baubeginn eine anonyme Umfrage unter den Betroffenen durchzuführen und dem Landtag das Ergebnis zur Kenntnis zu bringen?

  3. Wie viele Beratungszimmer stehen nach dem Umbau den Personalberatenden für Einzelgespräche und Telefonate zur Verfügung, und wie stellt die Regierung sicher, dass vertrauliche und kurzfristige Termine ohne Mithören im Grossraum und ohne zusätzlichen Koordinationsaufwand wahrgenommen werden können?

  4. Ist vorgesehen, dass Führungsverantwortliche Einzelbüros behalten, während Personalberatung und Arbeitslosenversicherung in Grossraumbüros versetzt werden?

  5. Wie bewertet die Regierung den Flächenbedarf der Abteilung Arbeit, wenn die revidierte Verordnung (EG) Nr. 883/2004 übernommen wird, und weshalb wird ein Umbau vorgezogen, der diese Entwicklung nicht abbildet?

Données: OpenParlData · CC BY 4.0