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Frage vom 02. September 2026

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Liechtenstein2 septembre 2026

Liechtenstein hat mit der EU, was die Zuwanderung angeht, eine Sonderregelung aushandeln können. Ukraine-Flüchtlinge sind diesbezüglich keinen Restriktionen unterworfen. Ihnen wird der Schutzstatus S im Land gewährt, selbst wenn sie sich vorher in einem anderen westeuropäischen Land aufgehalten haben. Die Schweiz gewährt Neuankömmlingen aus 7 Oblasten im Westen der Ukraine nicht mehr automatisch den Schutzstatus S.

Das EWR-Land Norwegen stuft sogar 14 Oblasten als sicher ein. Personen mit dem Schutzstatus S, die sich in der Schweiz aufhalten, dürfen sich pro Halbjahr höchstens 15 Tage in ihrem Herkunftsland Ukraine aufhalten. In Norwegen verlieren Personen den Schutzstatus S, wenn sie ohne triftigen Grund in die Ukraine reisen. Gemäss einer Berechnung des britischen Innenministeriums, die sich auf die Unterbringungs- und Unterstützungskosten von Migranten für etwa vier Jahre bezieht, rechnet man in England mit Kosten von ca. CHF 30'000 pro Flüchtling und Jahr.

Dazu folgende Fragen an die Regierung:

  1. Lässt das Abkommen mit der EU bezüglich der Personenfreizügigkeit zu, dass jährlich mehr Personen aus Drittstaaten zuwandern dürfen als aus dem EU/EWR-Raum?
  2. Wie viele Flüchtlinge aufgeschlüsselt nach Personen mit Schutzstatus S und anderen Flüchtlingen sind seit dem 1. Januar 2026 in Liechtenstein aufgenommen worden und wie viele halten sich insgesamt per 31. August 2026 in Liechtenstein auf?
  3. Wie lange dürfen sich im Land aufgenommene Ukrainer mit Schutzstatus S während eines Jahres in der Ukraine aufhalten?
  4. Was sind die Gründe dafür, warum die Regierung die automatische Schutzgewährung gemäss schweizerischem oder norwegischem Modell nicht einschränken will?
  5. Wie viel kostet bei uns, wo die Lebenshaltungskosten um zirka 50 Prozent höher sind als in England, im Schnitt ein Flüchtling pro Jahr (Wohnraum, Ausbildung, Sprachkurse, Sozialleistungen, Krankheitskosten, Zahnarzt etc.)?

Données: OpenParlData · CC BY 4.0