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Francesco Marco Rappa · Le Centre

de
Grand Conseil (BE)2 juin 2025
Francesco Marco Rappa, Burgdorf (Die Mitte), Büro-Sprecher. Genau, also, auch zu diesem Geschäft nehme ich als Vorsitzender des Ausschusses PrüfPar, der das Geschäft wieder für das Büro vorbereitet hat, kurz Stellung. Mit diesem Bericht werden zwei überwiesene Postulatsaufträge umgesetzt: einerseits das Postulat «Mehr Effizienz bei Wahlen im Grossen Rat» (M 199-2023) und andererseits die als Postulat überwiesene Ziff.  1 des Vorstosses «Wahlverfahren im Grossen Rat nachhaltig und ressourcenschonend gestalten» (M 222-2023). Beide Postulate forderten, dass gewisse Bereiche der Wahlverfahren der Ratsorgane zu überprüfen sind: einerseits, ob bei unbestrittenen Fällen die Wahl der Ratsorgane und der weiteren Behördenmitglieder durch Aufstehen oder elektronisch erfolgen soll, und andererseits, ob unbestrittene Ersatzwahlen in Ratsorganen grundsätzlich durch das Büro erfolgen können sollen.

Das Büro hat sich eingehend mit den verschiedensten Lösungsmöglichkeiten befasst und die jeweiligen Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen. Wahlen durch Aufstehen wären z. B. zeitsparend, aber sie würden das Stimmgeheimnis nicht wahren. Elektronisch wählen geht mit der jetzigen Abstimmungsanlage nicht, zudem wäre der Zeitaufwand im Rat auch dann noch beträchtlich. Ersatzwahlen unbestrittener Ratsorgan-Mitglieder durch das Büro würden zwar zu einer gewissen Zeitersparnis im Rat führen, dafür wäre der Aufwand im Büro aber deutlich höher.

Eine gänzliche Delegation der Wahlen – das Büro kommt für gewisse Funktionen schon kraft Verfassung gar nicht in Frage, z. B. für den Grossratspräsidenten oder die Grossratspräsidentin. Für die Kommissionsmitglieder und Stimmenzählerinnen wäre das zwar möglich, es könnten dann aber nicht mehr alle Grossratsmitglieder über die Kommissionszusammensetzung befinden.

Angesichts all dieser Umstände ist das Büro zum Schluss gekommen, vorderhand am Status quo festzuhalten. Allerdings soll bei einer nächsten Gesetzesänderung eine Bestimmung mitaufgenommen werden, die es erlaubt, die Wahlen elektronisch durchzuführen, sobald die Technik das dann auch ermöglichen würde.

Zusammenfassend ist der grosse Vorteil der jetzigen Regelung, dass der Grosse Rat die volle Handlungsfähigkeit behält. Wahlen durch Aufstehen im Rat bei Unbestrittenheit dürften insgesamt nicht zu einem einfacheren Verfahren führen. Das Gleiche gilt bei Ersatzwahlen unbestrittener Ratsorgan-Mitglieder; eine Delegation nur von gewissen Wahlen an das Büro würde nur zu ganz kleinen Effizienzsteigerungen im Ratsplenum führen. Und ein elektronisches Wahlverfahren könnte zwar möglicherweise effizienter sein, steht im Moment aber wie erwähnt einfach gar nicht zur Verfügung. Zudem müsste dann das Stimmgeheimnis unbedingt sichergestellt und gewahrt werden.

Aus all diesen Gründen schlägt Ihnen das Büro vor, vorderhand keine Änderung des Verfahrens vorzunehmen, und beantragt Ihnen, vom vorliegenden Bericht so auch Kenntnis zu nehmen. Merci.

Transcription
tagblatt.gr.be.ch
Institution
Grand Conseil

Données: OpenParlData · CC BY 4.0