Christine Bühler · Le Centre
Die Begründung: Einerseits ist der Personalaufwand infolge einer langen Unfallabsenz und von Mutterschaft überschritten worden. Der Löwenanteil dieser Überschreitungen ist aber den Änderungen der Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) zuzuschreiben. Es wurden neue Berechnungsgrundlagen für anrechenbare Kosten im stationären Bereich festgelegt. Das hatte erhebliche Mehrkosten zur Folge. Auch die steigenden Krankenkassenprämien haben ihre Spuren hinterlassen. Es mussten total 7,5 Prozent mehr Krankenkassenprämienverbilligungen ausbezahlt werden. Auch mussten zusätzlich Abgrenzungsbuchungen vorgenommen werden, weil rückwirkende Leistungen der Ergänzungsleistungen (EL) und eben auch der Krankenkassenprämienverbilligungen noch rückwirkend ausbezahlt werden mussten.
Die FiKo hat diesen Nachkredit diskutiert, und 14 der 15 Anwesenden haben ihm zugestimmt. Es gab wie gesagt eine Enthaltung. Gleichzeitig regt die Kommission an, dass zukünftig in den Budgetierungen die geänderten Verordnungen besser einbezogen werden.
Die Mitte wird diesem Nachkredit einstimmig zustimmen. Merci.