Hanspeter Steiner · PEV
Punkt 2: Diese Forderung ist laut dem Regierungsrat schon heute erfüllt und kann somit angenommen und abgeschrieben werden.
Punkte 3 und 4: Der Regierungsrat erläutert in seiner Antwort, dass die Schiessstände den gesetzlichen Forderungen entsprechen, und es besteht schon heute nach Bundesrecht die Möglichkeit, eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Weiter besitzen bestehende Schiessplätze eine Bau- und Betriebsbewilligung. Wenn man also dort etwas ändern will, müsste man eine Gesetzesanpassung machen. Somit können wir auch den Punkten 3 und 4 nicht zustimmen.
Zum Punkt 5: Bleihaltige Munition ist wirklich heute nicht mehr nötig. Da sind wir voll und ganz einverstanden. Wenn die beiden Jagd-Kantone Wallis und Graubünden es schaffen, ein Verbot einzuführen, dann ist es auch richtig, wenn wir das im Kanton Bern einführen würden. Jetzt sagt uns aber die Regierung, dass laut der WEU ein Verbot beim Regierungsrat beantragt werden soll. Dann sind wir also dort auf dem richtigen Weg. Somit könnte man aus Sicht der EVP diesen Punkt 5 annehmen, aber noch gleich wieder abschreiben.
Punkt 6: Schon heute sind Sanierungskosten verursachergerecht zu tragen. Es braucht aus unserer Sicht hier keine Änderung. Somit empfehlen wir auch den Punkt 6 zur Ablehnung. Merci.