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Marianne Schild · PVL

de
Grand Conseil (BE)10 sept. 2024
Marianne Schild, Bern (GLP), Sprecherin SiK-Minderheit. Nach einem Ihnen sicher bestens bekannten Sprichwort muss man im Leben eigentlich nur zwei Sachen: sterben und Steuern zahlen. Neu muss man im Kanton Bern möglicherweise auch noch etwas Drittes, nämlich an eine obligatorische Sicherheitsveranstaltung gehen. Eine Minderheit der SiK empfiehlt Ihnen, auf die Einführung dieser obligatorischen Sicherheitsveranstaltung und damit auf die Aufnahme der Art. 50 bis 54 in das KBSG ersatzlos zu verzichten. Gerne erkläre ich Ihnen kurz, weshalb wir nach sorgfältiger Überlegung zu dieser Haltung gekommen sind.

Zugegeben, man muss neben dem Ausfüllen der Steuererklärung und dem Sterben auch noch ein paar andere Sachen tun, nämlich Geburten, Todesfälle und Umzüge melden, und man muss zur Schule gehen. Männer müssen zusätzlich an die Aushebung gehen. Aber sonst muss man als Bürgerin und als Bürger eigentlich fast nichts. Man muss fast nichts, und man darf sehr viel. Und dieses wenige Müssen und dieses sehr viele Dürfen ist eine Stärke unseres liberalen Staats.

Wenn man als Parlament ausnahmsweise zum seltenen Schluss kommt, eine neue staatliche Pflicht einzuführen, muss es offensichtliche und glasklare Gründe dafür geben. Die gewünschte Wirkung muss nicht nur hier für uns in diesem Saal greifbar oder nachvollziehbar sein, sondern sie muss für alle dieser Pflicht unterworfenen Personen augenblicklich und mühelos erkennbar sein.

Diese zu recht strengen Bedingungen sind aus unserer Sicht bei dieser angedachten Sicherheitsveranstaltung nicht erfüllt. Die Organisationen, um die es hier im Gesetz geht, beklagen einen Mangel an Nachwuchs. Das muss uns Politikerinnen und Politiker alarmieren. Könnte es deshalb eine Art Ergänzung zur obligatorischen Aushebung sein? Nein, es ist keine Ergänzung zur Aushebung. Es handelt sich hier eben gerade nicht um eine Art Aushebung für alle Frauen und für alle Männer, die im Alter von 18 bis 22 Jahren eingebürgert worden sind. Denn für aushebungsähnliche Veranstaltungen mit dem Ziel der Rekrutierung haben wir als Kanton gar keine Befugnis.

Das Ziel des Regierungsrates ist ein anderes. Das Ziel ist die Einführung eines systematischen Sensibilisierungsmechanismus, um die unbestrittene Tatsache, dass es für die Gewährleistung des Bevölkerungsschutzes in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger braucht, bekannt zu machen und die Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, ihren Beitrag zur Sicherheit zu leisten. Die Leistungen von Feuerwehr, Zivilschutz und Zivildienst sind unbezahlbar, sind nicht käuflich und sind nicht kommerzialisierbar. Der Zustand dieser Organisationen ist ein Spiegel unserer Bereitschaft, uns für das Gemeinwesen einzusetzen.

Es ist uns hier – denjenigen, die der SiK-Minderheit angehören – ein ganz grosses Anliegen, dass den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder ins Bewusstsein gerufen wird und ihr Bewusstsein dafür geschärft wird, wie unsere Blaulichtorganisationen eigentlich überhaupt funktionieren, dass die Feuerwehr, der Zivilschutz und der Zivildienst im Katastrophenfall – und die Anzahl der Katastrophenfälle nimmt zu – das Fundament bilden, auf das wir uns alle stützen wollen und worauf wir angewiesen sind, um uns sicher zu fühlen und tatsächlich sicher zu sein.

Als SiK-Minderheit sind wir überzeugt: Sensibilisieren können wir anders besser, wirkungsvoller, breiter und gleichzeitig günstiger – man rechnet hier mit einem Aufbau von rund 400 Stellenprozenten –, indem wir einerseits auf Zwang verzichten und andererseits die gesamte Bevölkerung und nicht nur die 22-jährigen Frauen und die kürzlich eingebürgerten Ausländer in die Zielgruppen aufnehmen und mit diesen Sensibilisierungsmassnahmen konfrontieren.

Ich bitte Sie im Namen der SiK-Minderheit, auf die Einführung dieser obligatorischen Sicherheitsveranstaltung zu verzichten. Wer dies im Prinzip eine gute Idee findet, aber noch nicht ganz sicher ist, kann in aller Ruhe zuerst die Erfahrungen des einzigen Kantons, der im Moment einen solchen Passus in seine Gesetze aufgenommen hat, abwarten und schauen, welche Wirkung es dort hat. Wenn diese Erfahrung nachweislich eine positive Wirkung auf den Bestand der Organisationen hat, kann man diese Veranstaltung immer noch faktenbasiert einführen – und nicht basiert auf Hoffnung. Danke fürs Zuhören.

Transcription
tagblatt.gr.be.ch
Institution
Grand Conseil

Données: OpenParlData · CC BY 4.0