Andreas Hegg · PLR
Auch der Rechtsmediziner hatte zu diesem Zeitpunkt schon lange geäussert, dass 1 Minute 13 klar ungefährlich sei. Auch das haben die Medien gewusst. Vorhandene, klärende Bilder, die belegen, dass das Knie nicht auf dem Hals der angehaltenen Person war, hielt man zurück. Die Bilder wurden nicht korrekt verpixelt, darum wurde der Polizist erkannt, und auch seine Familie kam unter Druck. In diesen wiederholten Berichten wurden Online-Kommentare provoziert und man liess diesen Kommentaren wie «Mörder!» freien Lauf. Die Unschuldsvermutung wurde mit diesen wiederholten Berichten klar missachtet. Erst nach einer Woche und nach mehreren Berichten gab man quasi in einer Randnotiz zu, dass sich die zwei Fälle nicht vergleichen lassen. Der Polizist war zu diesem Zeitpunkt schon längstens vorverurteilt.
Fazit: Eine solche Berichterstattung ist aus Sicht der FDP-Fraktion unseriös und populistisch. Es geht gar nicht, dass unsere Kantonsangestellten in einer solchen Art und Weise bewusst vorverurteilt werden. Unsere Polizistinnen und Polizisten erfüllen im Auftrag des Kantons Bern schwierige Aufgaben und verdienen eine faire und objektive Berichterstattung. Im Übrigen wurde der Polizist rechtskräftig freigesprochen.
Ich bitte Sie, diese Richtlinienmotion zu unterstützen, damit unsere Kantonsangestellten nicht mehr solcher Willkür ausgesetzt werden. Danke vielmals.