Ueli Augstburger · UDC
Damit würde einer Verlängerung der Gesetzgebung bis ins Jahr 2038 ebenfalls nichts entgegenstehen, sodass man dieses Geschäft, wenn man den Anträgen der Mehrheit der FiKo in der 2. Lesung folgen will, vereinfachen und das Anliegen der Initianten im Rahmen des Gegenvorschlags auf Gesetzesebene regeln könnte.
Der Frage der Dauer der gesetzlichen Regelung bis ins Jahr 2038 hat die FiKo dann auch mit 9 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die FiKo hat sich aber in der Sessionssitzung vom letzten Dienstag auch noch mit dem Antrag der GLP, von Arx, der eine verkürzte Dauer bis 2034 verlangt, befasst und Stellung dazu genommen. Sie hat den Antrag von Arx mit 4 zu 9 Stimmen ... (Die Präsidentin bittet um Ruhe im Saal. / La présidente réclame le silence dans l’assemblée.) ... bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Was die Schlussabstimmung betrifft, hat die FiKo dem vorliegenden Gegenvorschlag mit 9 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt.