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Patrick Freudiger · UDC

de
Grand Conseil (BE)7 mars 2023
Patrick Freudiger, Langenthal (SVP), Fraktionssprecher. Die SVP hat diesen Vorstoss, der ja in seiner Art nicht zum ersten Mal Gegenstand einer Debatte ist, grundsätzlich kritisch gewürdigt; dies aus zwei grundsätzlichen Überlegungen. Die Erste: Wir haben ein Milizparlament, und im Gegensatz vielleicht zum National- und zum Ständerat ist das einfach nicht ein reiner Euphemismus. Ich glaube, man kann hier wirklich noch von Milizstrukturen sprechen. Und das, was hier eigentlich gefordert wird, ist ein klarer Schritt in Richtung einer zumindest teilweisen Professionalisierung der Parlamentsstrukturen. Dafür kann es ausnahmsweise gute Gründe geben. Im Grundsatz sehen wir es aber kritisch.

Das Zweite ist: Wenn man beginnt, Stellvertretungen einzuführen, beginnt man ein Stück weit, an der Legitimation der Gewählten zu zweifeln. Wir alle, Grossrätinnen und Grossräte, sind nicht einfach Parteisoldaten, die nur gewählt werden, weil wir auf einer gewissen Liste sind und dann als Folge davon auch einfach austauschbar wären. Selbstverständlich, es gibt einen Unterschied zum Majorzsystem. Aber in einem Proporzsystem haben die Listen ein hohes Gewicht, aber nichtsdestotrotz sind auch Proporzwahlen Personenwahlen. Und eine Person, die auf einer Liste gewählt wird, wird eben auch als Person gewählt und sollte nicht so einfach ersetzbar sein.

Wenn man jetzt Leute, die auf dem ersten Ersatzplatz sind, stellvertretungsweise als Nichtgewählte und auch nicht als Nachrutschende ins Parlament einziehen lässt, schickt man eigentlich Nichtgewählte ins Parlament. Dies ist unter dem Gesichtspunkt der Legitimation aus unserer Sicht fragwürdig. Die andere Lösung, nämlich dass man sagt, die Stellvertretungen würden direkt vom Volk als Stellvertretungen gewählt – das ist, glaube ich, nicht das, was den Motionären vorschwebt –, würde zu einer erheblichen Verkomplizierung des Wahlsystems führen und scheint uns auch keine angemessene Lösung zu sein. Deshalb sind wir im Grundsatz skeptisch.

Jetzt zu den fünf Punkten. Punkt 1, Mutterschaft: Wir haben hier einiges Verständnis für die Problematik, welche die Motionärinnen aufgezeigt haben, dass man, wenn man nach einer Mutterschaft in den Rat kommt, um abzustimmen, die Mutterschaftsentschädigung verliert. Das ist ein Problem, und das ist stossend. Aber die Lösung, die hier angepriesen wird, geht in die falsche Richtung. Wenn man das Thema Mutterschaftsentschädigung ins Feld führt, dann thematisiert man ein Problem im Rahmen der Entschädigung, und das ist auch in diesem Rahmen zu lösen. Hier sind allenfalls auch auf eidgenössischer Stufe – das Bundeshaus ist ja nicht allzu weit weg – die nötigen Korrekturmassnahmen einzuleiten, um diesen Zustand, der in der Tat ein Missstand ist, zu beheben. Aber der Missstand sollte aus unserer Sicht nicht der Grund sein, dass man beginnt, am Proporzsystem und am System, dass einfach die Gewählten hier im Rat sind und eben nur die Gewählten, zu schrauben, sondern man sollte das auf der Entschädigungsebene lösen.

Den Punkt 2 erachten wir als nicht umsetzbar. Krankheit, Unfall: Das sind zwar persönliche Schicksalsschläge, das steht ausser Frage, aber es dürfte schwierig sein, eine saubere Grenze zu ziehen zwischen einem persönlichen Schicksalsschlag über mehrere Jahre und einer vielleicht kürzeren, krankheitsbedingten Abwesenheit, die ja dann nicht im Ernst dazu führen kann, dass eine Stellvertretung Einzug hält. Das Büro scheint sich der Problematik dieser Grenzziehung bewusst zu sein und empfiehlt die Annahme als Postulat. Wir sind schon jetzt der Meinung, dass sich eine saubere, faire Grenzziehung praktisch nicht durchführen lässt, und lehnen den Punkt von vornherein ab.

Punkt 3: In der Konsequenz – weil wir eben keine Professionalisierung wollen – erklären wir auch den Punkt 3 nicht für erheblich. Mit einem gewissen Schmunzeln haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Büro offenbar den Militärdienst mit rein freiwilligen Abwesenheiten wie einem Sabbatical gleichstellt, mit dem Hinweis, das sei ja gut planbar und könne um die Session herum geschoben werden. Wir bitten hier, die Redaktorinnen und Redaktoren der Vorstossantwort darauf hinzuweisen, dass der Militärdienst kein Angebot, sondern ein Aufgebot und verpflichtend ist. Diese Gleichsetzung scheint uns einigermassen deplatziert.

Zu den Punkten 4 und 5: Wir sind der Auffassung, dass die Motionärinnen hier schlicht überbordet haben. Das sind zum Teil ... Gerade studienbedingte Abwesenheiten oder Sabbaticals sind im besten des Sinne des Wortes freiwillige Abwesenheiten. Diese sind, und hier ist die Vorstossantwort richtig, bestens planbar. Wir sehen eigentlich keinen sachlichen Grund, dass man aufgrund von solchen rein freiwilligen Abwesenheiten beginnt, am parlamentarischen System mit der besonderen Legitimation der Gewählten zu schrauben.

Vielleicht noch ein Hinweis in diesem Zusammenhang: Man hat ja, selbst wenn man die Sabbaticals und die studien- und arbeitsbedingten Abwesenheiten als Grund für eine Stellvertretung nehmen möchte, im Endeffekt doch nicht alle Probleme der Vereinbarkeit von Politik und Beruf gelöst. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass in vielen Kanzleien und Unternehmen eine relativ hohe Präsenz erwünscht ist: dass man z. B. Ferienstopps im November hat; ich kenne Anwaltskanzleien, die einen Ferienstopp im November haben. Diese gestatten es auch nicht, dass man im November im Rat sitzen würde. Wer sich entscheidet, bei einer solchen Kanzlei zu arbeiten, hat automatisch entschieden, nicht im Grossen Rat dabei zu sein. Solche Priorisierungen werden hier gar nicht erst erwähnt, aber dort könnte man mit diesem Vorstoss auch nicht helfen. Es gäbe dann doch nur situative Verbesserungen.

Deshalb, zusammengefasst: Die SVP-Fraktion lehnt alle 5 Punkte ab, sowohl als Motion wie auch als Postulat. Danke für die Aufmerksamkeit.

Transcription
tagblatt.gr.be.ch
Institution
Grand Conseil

Données: OpenParlData · CC BY 4.0