Martin Schlup · UDC
In der Motion steht es klar: Es gibt eine Anzahl von Beispielen im Oberland, bei denen ausschliesslich der Altbestand, also die alten Bäume des Waldes, die NaiS-Kriterien (Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald) erfüllt, da sich aufgrund der massiven Wildschadenssituation kein oder zu wenig Jungwuchs etablieren kann. NaiS – vielleicht um schnell zu erklären, was das ist – ist die Abkürzung von Nachhaltigkeit im Schutzwald. Das heisst, dass waldbauliche Eingriffe dort faktisch verunmöglicht sind respektive wenn man sie macht, dann sind sie nutzlos, weil das Wild die jungen Bäume wieder wegfrisst. Genau diese gravierenden Fälle werden bis heute nicht systematisch erfasst. Das sind die blinden Flecken, die wir mit dieser Motion schliessen wollen.
Was bestätigt der Regierungsrat? Der Regierungsrat anerkennt die Problematik ausdrücklich. Er schreibt, dass im aktuellen Wildeinflussgutachten 18 Prozent der Schutzflächen, also rund 17’700 Hektaren, als untragbar eingestuft werden. In diesem Gebiet ist natürlich eine Verjüngung nur mit erheblichem Zusatzaufwand möglich. Das heisst, dass bei neun Prozent der Objektschutzwälder ... (Die Präsidentin bittet den Redner, zum Schluss zu kommen. / La présidente demande à l’orateur de conclure.) ..., bei knapp 4000 Hektaren, akute Gefahr besteht.
Damit ist klar: Wir müssen die Motion aufrechterhalten und dürfen sie nicht abschreiben, denn wenn wir sie abschreiben, gehen wir die gefährliche Sache ein, dass der Wald uns nicht mehr schützen kann. Merci ... (Die Präsidentin schaltet das Mikrofon aus. / La présidente coupe le micro.)