Sandra Hess · PLR
Deshalb stimmen wir diesem Objektkredit zu, und zwar so, wie er von der Regierung vorgelegt wird. Damit ist auch gesagt, dass wir die beiden BaK-Anträge ablehnen. Wir sind gegen eine Festlegung am Maximum der Bandbreite. Wir sind aber auch gegen eine tiefere Festsetzung als vom Regierungsrat empfohlen. Die Festlegung auf 1,18 Franken, wie sie der Regierungsrat jetzt empfiehlt, ist eine substanzielle Erhöhung gegenüber heute und stellt den Energieberatungsstellen die nötigen Mittel zur Verfügung, die sie brauchen, um der gesteigerten Nachfrage gerecht werden zu können. Sie bewegt sich aber auch im finanzpolitisch vernünftigen Rahmen und ist budgetverträglich. Darum stimmen wir, wie gesagt, dem Objektkredit, wie von der Regierung vorgelegt, zu; die beiden BaK-Anträge lehnen wir ab.