Benjamin Marti · UDC
Aber es ist für den Gesundungsprozess auch nicht nur förderlich, wenn sie allzu lang aus sämtlichen sozialen Umfeldern herausgeholt sind und bleiben. Man muss auch davon ausgehen, dass das Menschen sind, die in der Ausbildung sind, und sie sollten auch in diesem Bereich ihres Lebens nach einer möglichst kurzen Zeit wieder Tritt fassen können.
Fazit also zu dieser hitzig diskutierten Thematik: Es ist für die bernische Opferhilfe ein Meilenstein – dieser Meinung bin ich auch –, dass es ein Mädchenhaus gibt. Wenn jetzt also die vorgesehene Aufenthaltsdauer fachlich überprüft werden soll, dann sagen wir: Selbstverständlich, ja, das braucht es. Also Zustimmung zur Planungserklärung 4.
Wenn in der Planungserklärung 10 gefordert wird, dass die GSoK dazu informiert wird, dann möchte ich einfach sagen: Also, wir in der GSoK werden vom Gesundheits- und Sozialdirektor in der nötigen Ausführlichkeit und in der nötigen Tiefe zu diesen Themen informiert, die für ihn von brennendem Interesse sind, die aber auch für uns von besonderem Interesse sind. Und das ist das Mädchenhaus ganz explizit. Dies in einer Planungserklärung zu formulieren, ist nach unserer Meinung nicht nötig.
Zur Planungserklärung 11: Liebe Leute, junge Frauen, die in das Mädchenhaus gehen müssen, sind Opfer. Ihnen und ihren Angehörigen soll geholfen werden, und das mit den nötigen Mitteln und mit der nötigen Zeit. Wir erachten es aber nicht als notwendig, dem Regierungsrat mitzugeben, nach welchen kantonalen Bedingungen das passieren soll. Und darum lehnen wir die Planungserklärung 11 ab.