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Georg Mattmüller · SP

de
Grand Conseil (BS)15 oct. 2025

Georg Mattmüller (SP): Vor fast acht Jahren, es war der Nikolaustag 2017, hat dieses Parlament den Direktabzug der Steuern vom Lohn bereits einmal diskutiert. Die Motion von Ruedi Rechsteiner für einen automatisierten freiwilligen Direktabzug der Steuern vom Lohn führte in der Kommissionsberatung schon damals zu Mehr- und Minderheitsberichten. Die Vorlage scheiterte dann denkbar knapp mit einer Stimme Unterschied. Nur weil diese Auseinandersetzung im Parlament negativ verlief, hiess es für die SP Basel-Stadt aber nicht, das Thema ad acta zu legen. Die öffentliche Ausmarchung der Initiativvorschläge gewann der Direktabzug klar. Die Unterschriftensammlung war in der Folge einfach, die Bürgerinnen und Bürger dieses Kantons verstehen und unterstützen das Anliegen mehrheitlich.

Die Forderung nach einem Direktabzug der Steuern vom Lohn ist weiss Gott keine Schweizer Erfindung und auch kein Basler Finish, wie von Seiten der Arbeitgebenden kolportiert, wenn schon, dann wäre es ein Basler Start, ein Impuls für die Schweiz, dieses Steuerverfahren umzusetzen. Halb Europa kennt dieses System, Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, England, Irland, Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden setzten es vergleichbar mittels klassischem Quellensteuerverfahren um, unter anderem, weil dieses Verfahren effizienter ist als unser aktuelles Steuerverfahren und auch, weil es zu weniger Steuerausfällen führt. Der Lohnabzug respektive das Lohnabzugsverfahren ist also kein Luftschloss. Selbst Frankreich hat sich 2019 für dieses System entschieden, also sogar nach der Debatte, die wir 2017 in diesem Rat geführt haben.

Die nun angedachte Umsetzung des Direktabzuges der Steuer vom Lohn in Basel-Stadt beziehungsweise der vorliegende Gegenvorschlag der Kommissionsminderheit schlägt eine sehr moderate und pragmatische Umsetzung des Initiativanliegens vor. Der Sprecher der Kommissionsminderheit hat bereits detailliert zu den Inhalten ausgeführt. Einerseits ist der Direktabzug freiwillig. Alle können sich gegen einen Lohnabzug entscheiden. Im Gegensatz zu der von der Mehrheit vorgeschlagenen provisorischen monatlichen Steuerrechnung hat ein System nach dem Opt-out-Prinzip aber eine verhaltensökonomische Wirkung, dass das bereits zitierte Gutachten von FehrAdvice bestätigt. Andererseits beinhaltet der Vorschlag der Minderheit im Sinne eines Entgegenkommens an die KMU die Pflicht zur Umsetzung für Betriebe erst ab einer Anzahl von 50 Mitarbeitenden und soll einen vordefinierten Abzug von 10% haben, der relativ einfach umzusetzen ist. Zudem ist eine Bezugsprovision für die Arbeitgebenden und eine schrittmässige allmähliche Einführung des Verfahrens vorgesehen. Der Aufwand für Arbeitgebende hält sich nach einem einmaligen Einführungsaufwand in Grenzen und ist vergleichbar mit den bereits bestehenden Abzügen wie etwa jene der Sozialversicherungsbeiträge. Bei Lohnveränderungen haben Arbeitgeber übrigens einen zusätzlichen Aufwand, der im Gegensatz zum Direktabzug nicht abgegolten ist.

Mir ist nun aber wichtig, noch einmal auf den grundsätzlichen Aspekt der Vorlage einzugehen. Es geht um Schuldenprävention. Es geht eben darum, dass Menschen erst gar keine Schulden machen. Gerade junge Erwachsene etwa stolpern häufig unbedarft mit den ersten Erwerbseinskommen in Schulden. 80% von jenen, die Schulden haben, haben Steuerschulden. Wir vergessen schnell, dass viele Leute mit der persönlichen Administration nur schlecht wie recht klarkommen und viele Menschen, noch nicht einmal nur finanziell Schlechtgestellte, kämpfen im Alltag mit dem zur Verfügung stehenden Budget, damit die Steuerrechnung am Ende des Tages auch beglichen werden kann. Es geht also um Entlastung und nicht um Bevormundung. Es ist auch keine Bevorzugung des Staates vor anderen Gläubigern, da die Steuerforderung kein frei verfügbares Einkommen darstellt. Es ist eben eine Pflicht und kein Entscheid, Steuern zu zahlen. Es ist nicht eine Frage, ob ich die Steuerschuld zahle oder nicht zahle und in dem Sinne auch nicht in Verhältnis zu setzen mit anderen Konsumentscheiden.

Der Aspekt der Entlastung ist es, der das Anliegen bei einer Volksabstimmung mehrheitsfähig macht, weil er allen Steuerpflichtigen hilft, das persönliche Budget im Griff zu haben. Denken Sie daher daran, Sie haben heute die Möglichkeit, sich für ein Vorhaben zu entscheiden, das sich eine breite Bevölkerung wünscht, eine deutliche Chance also für eine Politik, die nicht am Willen und den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei politisiert. Ich bitte Sie daher im Namen der SP Basel-Stadt, der Kommissionsminderheit zu folgen und den Gegenvorschlag gutzuheissen.

Transcription
bs.recapp.ch
Institution
Grand Conseil

Données: OpenParlData · CC BY 4.0