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Sarah Noger-Engeler · GLP

de
Conseil du canton (SG)3 mars 2026Mitglied des Kantonsrates

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP-Gruppe): Auf die Motion ist einzutreten.

Die ursprüngliche Motion der bürgerlichen Mehrheit zum Lotteriefonds irritierte uns sehr. Zwar anerkennen wir, dass der Topf des Lotteriefonds aktuell gut gefüllt ist und die Kriterien für die Vergabe von Geldern einer Überarbeitung bedürfen. Die in der Motion vorgeschlagene Stossrichtung geht jedoch klar in die falsche Richtung. Mit dem vorgeschlagenen Kahlschlag für Kultur und Soziales sowie der Zweckentfremdung des Lotteriefonds für wirtschaftliche Zwecke wird der Ursprungsgedanke der Gemeinnützigkeit ausgehöhlt. Der Lotteriefonds ist kein Ersatzhaushalt für ordentliche Staatsausgaben, sondern soll gemeinnützige Projekte ermöglichen und stärken. Wir unterstützen deshalb die von der Regierung vorgeschlagenen Bandbreiten. Diese schaffen die notwendige Flexibilität, um auf unterschiedliche Bedürfnisse reagieren zu können, ohne den gemeinnützigen Charakter des Fonds preiszugeben. Wir möchten den Fonds nicht schleichend für reguläre wirtschaftspolitische Aufgaben zweckentfremden. Für uns ist klar: Vielfältige Kultur ist ein zentrales Schmiermittel unserer Gesellschaft. Sie verbindet Menschen und trägt wesentlich zur Lebensqualität im Kanton bei. Entsprechend darf sie nicht zum Sparposten oder zur Verfügungsmasse für andere politische Zwecke werden. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind hier Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung. Die Menschen sorgen sich um die Kulturprojekte in ihrer Region, in ihrer Stadt oder ihrem Dorf – im gesamten Kanton. Erkennen Sie die Tragweite, die sich vielleicht am Anfang nicht als offensichtlich gezeigt hat? Diese Motion vernichtet Kultur jeder Couleur in allen Regionen des Kantons.

Zum kurzfristig eingereichten Antrag der Mitte-EVP-Fraktion: Es ist beruhigend zu wissen, dass sich diese Fraktion – obwohl Erstunterzeichnende – nochmals vertieft mit den Konsequenzen der Motion auseinandergesetzt und einen besseren, moderaten und v.a. bundesrechtskonformen Antrag eingereicht hat. Für uns ist klar, dass dieser Antrag – insbesondere auch durch die Streichung von Bst. a Ziff. 3 und 4 – klar dem ursprünglichen Wortlaut, aber auch dem Antrag der Regierung vorzuziehen ist. Den Antrag der FDP-Fraktion / SVP-Fraktion lehnen wir gemäss dem Votum unserer Gesamtfraktion ab.

Transcription
sg.recapp.ch

Données: OpenParlData · CC BY 4.0