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Adrian Locher

de
Grand Conseil (AI)20 oct. 2025Grand Conseiller

Grossrat Adrian Locher, Appenzell, erklärt, dass in Art. 29 Abs. 1 neu bei Krankheit und Unfall für sechs Monate der volle Lohn von 100% ausbezahlt werden soll. Heute kommen nur Mitarbeitende in den Genuss einer solchen Lohnfortzahlung, welche schon mindestens 19 Jahre für den Kanton arbeiteten. Die übrigen Mitarbeiter erhalten im Krankheitsfall heute, abgestuft nach Anzahl Dienstjahren, lediglich für eine geringere Zeit den vollen Lohn und müssen sich im Übrigen mit einer Lohnfortzahlung von 80% begnügen. Die Standeskommission will nun, dass sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankheitsfall für sechs Monate den vollen Lohn erhalten. Dies als Anreiz, um neues qualifiziertes Personal für die kantonale Verwaltung zu finden. Diese Änderung soll jährlich Mehrkosten von knapp Fr. 100'000.-- kosten. Er glaubt nicht, dass jemand die Entscheidung für einen Wechsel auf die kantonale Verwaltung von dieser Mehrleistung abhängig macht. In den letzten Jahren hat sich auf dem Arbeitsmarkt eine ärgerliche Unsitte breit gemacht, dass vereinzelt Mitarbeiter, welchen gekündigt wird, gleich in den Krankenstand wechseln. Solche Mitarbeiter würden von dieser neuen Regelung profitieren. Jedes Jahr wird in der Budgetberatung die jährlich steigenden Personalkosten diskutiert und kritisiert. Die momentane angespannte finanzielle Situation des Kantons sollte hier auch berücksichtigt werden. Es ist wichtig zu erwähnen, dass die kantonale Verwaltung über sehr gutes und engagiertes Personal verfügt. Wenn man die vorgeschlagene Änderung ablehnt, verliert das bestehende Personal aber nichts, da sie diese Mehrleistung bis jetzt auch nicht bekommt. Jeder, der im zivilen Leben arbeitet, erhält auch nicht mehr als 80% Lohnfortzahlung. Er möchte betonen, dass das kantonale Personal bereits heute ab dem dritten Dienstjahr bei Krankheit oder Unfall für zwei Monate den vollen Lohn von 100% erhält. Dieser Wert steigt mit der Anzahl der Dienstjahre kontinuierlich an. Man spricht deshalb nur von einer geringen Verbesserung der Mitarbeiter, welche keinerlei Anreize schafft, den Kanton jedoch unnötig finanziell belastet. Er stelle daher den Antrag die vorgeschlagenen Änderungen von Art. 29 Abs. 1 und Abs. 2 abzulehnen und es bei den heutigen Regelungen zu belassen.

Transcription
ai.recapp.ch
Institution
Grand Conseil

Données: OpenParlData · CC BY 4.0