Intervention
Wir haben deshalb die Auflagen erhalten, die Schule in direkter Bahnhofsnähe unterzubringen. Wir haben gesucht. Wir fanden dort keine passende kantonale Liegenschaft, aber auch kein passendes Mietobjekt. Der Eigentümer der Liegenschaft Salzhausstrasse 18, in unmittelbarer Bahnhofsnähe, hat sich nachher bereit erklärt, er wolle sein Gebäude aufstocken und uns diese Fläche vermieten. Aber es ist keine Investition nur in die Bildung, sondern auch in Holz. Es ist also nichts mit Beton.
An der Salzhausstrasse mieten wir bereits Fläche an. Aufgrund von Auflagen im Rahmen der Baubewilligung der Aufstockung muss zusätzlich ein Annexbau gemacht werden, mit dem man dann auch das oberste Stockwerk erschliessen kann. Es gibt dadurch Mehrflächen, die nicht abtrennbar sind und die wir mit anmieten müssen.
Es ist ein schon früh öffentlich kommunizierter Entscheid, dass man die Schule beim Bahnhof Biel unterbringt. Das hat uns hinsichtlich der Verhandlungen über den Mietzins nicht geholfen. Er ist zwar eher hoch, widerspiegelt aber die tatsächliche Marktsituation. Wir haben schlicht keine Alternative. Wir erhalten dafür Flächen, die auf die Bedürfnisse des Ceff zugeschnitten sind.
Wir haben im selben Gebäude schon die Technische Fachhochschule des BBZ Biel und die Schule für Gestaltung untergebracht. In direkter Nachbarschaft arbeiten wir, bauen wir am Campus Biel. Damit gibt es beim Bahnhof Biel einen richtigen Bildungscluster. Das ist natürlich attraktiv für die Berufsbildung der Jugendlichen und vor allem auch für die französischsprachigen Lehrstellen in der Region Bern.
Zur Auflage der BaK, von Herrn Grossrat Remund vorgestellt: Diese nehmen wir sehr gerne an. Wir überprüfen so oder so regelmässig, ob man eine gemietete Fläche braucht, weiterhin braucht, ob man etwas abmieten kann. Wir wollen auch keinen Leerstand, schon gar nicht bei gemieteten Flächen. Die BKD wird die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen sorgfältig überwachen. Über den Stand erstatten wir Ihnen Bericht, einerseits im Rahmen der Berichterstattung zu den Vorstössen, andererseits zu den Planungserklärungen und Auflagen zu den Kreditgeschäften. Wir werden auch die BiK und die BaK nach dem Umzug des Ceff per 2026 auf dem Laufenden halten. Es ist ein Geschäft, das man auch weiterhin rapportieren wird.
Die Auflage hat einen Einfluss auf das nachfolgende Geschäft, Nummer 42. Es ist der Sammelbeschluss der kantonalen Anmieten. Wir werden schauen, dass man die Anmiete für die Schule für Gestaltung an der Salzhausstrasse 21 per August 2029 kündigen kann, vorausgesetzt natürlich, dass Sie zustimmen. Ich danke Ihnen, dass Sie zu diesem Verpflichtungskredit für die Anmiete Ja sagen.