Rahel Ruch · Les VERT-E-S
Es ist schon gesagt worden: Es geht hier um Menschen mit sehr grossen Vermögen, die aber ihr Vermögen so angelegt haben, dass es verhältnismässig wenig Ertrag abwirft. Und weil es also – der FiKo-Präsident hat es ausgeführt – ein paar Fälle gibt, in denen jemand mit einem, sagen wir, Vermögen von 2,5 Mio. Franken alle paar Jahre vielleicht 2000 bis 3000 Franken vom eigentlichen Vermögen an die Allgemeinheit beisteuern muss, hat man diesen Artikel eingeführt, der bei Reichen zu massiven Steuerersparnissen führen wird. Es ist gesagt worden: 300 Mio. Franken entgehen dem Fiskus jährlich durch diesen Artikel, 300 Mio. Franken für Kanton und Gemeinden.
Wichtig scheint mir auch: Die überwiegende Mehrheit der Kantone kennt keine solche Sonderbehandlung von Superreichen. Nur gerade sechs andere Kantone kennen auch eine solche Vermögenssteuerbremse. Auch in der Ausgestaltung sind sie sehr unterschiedlich, und hier geht der Kanton Bern sehr weit. In anderen Kantonen fängt diese Bremse z. B. erst ab einer Belastung von 50 Prozent des Vermögensertrags an, oder die Mindestbelastung ist bei 5 statt nur bei 2,4 Promille, oder die Steuerentlastung gibt es wenigstens nur auf Antrag. Sprich: Der Kanton Bern kommt hier den Superreichen extrem entgegen.
Im Sinne von mehr Steuergerechtigkeit bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen und dieses Steuerprivileg für ein paar Superreiche abzuschaffen. Merci.