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Andreas Binswanger · SVP

deMitglied GR
Grand Council (TG)13 janv. 2010
Ich führe Ihnen die finanziellen Herausforderungen für die Schweiz und ihre Bevölkerung bei einem Agrarfreihandel anhand einiger Zahlen vor Augen. Die Strukturen der Landwirtschaftsbetriebe des Kantons Thurgau sind mit denjenigen von Bayern und Baden-Württemberg vergleichbar, nicht aber die Höhe der Produktionskosten. In einer Studie wurden 14 Kostenpositionen in der Schweiz und in Bayern verglichen. Pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche hat sich eine Kostendifferenz von rund Fr. 3'000.-- ergeben. Mit einem Freihandelsabkommen reduzieren sich die Kosten lediglich bei 8 Positionen. Sie verändern sich nicht bei den Abschreibungen, dem Unterhalt von Gebäuden und Maschinen, den Löhnen, den Pachtzinsen, der Lohnarbeit und der Energie. Werden nun die Kosten nach Abschluss eines Freihandelsabkommens verglichen, beträgt die Differenz pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche immer noch Fr. 2'000.--. Ein Grund der verbleibenden hohen Kostendifferenz sind die unzähligen Förderprogramme für die Land- und Ernährungswirtschaft in der EU. Ich fasse konkrete mir vorliegende Beispiele aus den Förderprogrammen der EU wie folgt zusammen: Investitionen der Land- und Ernährungswirtschaft für Produktion und Vermarktung werden von der EU mit 20 % bis 50 % der Investitionskosten beziehungsweise mit 4 % bis 5 % des Umsatzes entschädigt. Bei einem Agrarfreihandelsabkommen müssten die Bundesund Kantonsparlamente bereit sein, ähnliche Begleitmassnahmen finanziell mitzutragen. Nur so wäre gewährleistet, dass die Land- und Ernährungswirtschaft, wie wir sie im Kanton Thurgau kennen, weiterhin konkurrenzfähig wäre. Dazu wären bis 6 Milliarden Franken einmalig und etwa 2 Milliarden Franken jährlich wiederkehrend notwendig. Die Schweiz hat die Wahl, entweder als Bittstellerin ein Freihandelsabkommen mit der EU zu erzielen, mit der Folge einer massiven Mehrbelastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, oder die aktuellen Importregelungen beizubehalten, was die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wesentlich weniger belastet. Die Thurgauer Land- und Ernährungswirtschaft ist grossmehrheitlich überzeugt davon, dass der politische Wille, die notwendigen Begleitmassnahmen zusätzlich zu den Direktzahlungen zu finanzieren, nicht vorhanden ist. Um Zeit, Energie und Kosten zu sparen, bin ich zusammen mit den allermeisten meiner Berufskolleginnen und Berufskollegen der Meinung, dass der Bundesrat die Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen abbrechen und die bestehenden Handelsschranken wo nötig und sinnvoll über den bilateralen Weg abbauen muss. Ich bitte den Regierungsrat, sich zugunsten der Thurgauer Land- und Ernährungswirtschaft, aber auch der Thurgauer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiterhin und noch etwas energischer gegen einen Agrarfreihandel mit der EU einzusetzen.
Institution
Grand Council

Données: OpenParlData · CC BY 4.0