Roger Martin · Die Mitte
Grand Council (TG)5 févr. 2025
Der Tourismus nimmt aktuell zwar noch eine untergeordnete Rolle in der Thurgauer Wirtschaft ein, könnte sich aber durchaus künftig zu einer ansehnlichen Branche entwickeln. In seiner "Strategie 2040" will der Regierungsrat den Thurgau als sympathischen Kanton positionieren, der mehr als Landwirtschaft und Äpfel zu bieten hat. Spezifisch vermerkt wird, dass er ein idealer Ort für Seminare, Festlichkeiten, für Terroir und Kulturgenuss sowie für Ausflüge und Ferien mit aktiver Erholung sein soll. Die gezielte Positionierung als Ferien- und Erholungsdestination ist geeignet, den Kanton Thurgau in seiner Schönheit bekannt zu machen. Hierfür sind jedoch Anstrengungen in der Weiter- respektive Entwicklung des Tourismus- und Freizeitangebots sowie in der Kommunikation notwendig. Diese Leistungen werden heute vor allem von Thurgau Tourismus gemeinsam mit den Gemeinden, touristischen Leistungserbringern und weiteren Akteuren erbracht und brauchen die nötigen finanziellen Ressourcen. Bisher werden diese Aktivitäten vor allem durch kantonale und kommunale Steuergelder sowie von bisher freiwilligen Abgaben der Leistungserbringer finanziert. Bei der Einführung einer in der Schweiz gängigen und wenig kritisierten Kurtaxe oder Tourismustaxe wäre es zwar wünschenswert, dass das Portemonnaie von Kantonen und Gemeinden geschont werden, sie aber nicht ganz aus der Verantwortung genommen werden sollten. Für die Standardpromotion wie Werbemassnahmen sollen weiter Finanzen aus dem öffentlichen Haushalt verwendet werden. Die neu einzuführende Tourismusabgabe soll vor allem Massnahmen finanzieren, die letztendlich wieder den Gästen zukommen. Dazu gehören Betreiben von Tourismus-Offices, Infostellen, die Produkteentwicklung und vor allem die Finanzierung von attraktiven Angeboten, sei dies mit Gästekarten für ÖV-Nutzung, Vergünstigungen etc. Die Befürchtung, dass mit der Einführung der Tourismusabgabe die Administration aufgebläht wird, ist absolut unbegründet. Schon jetzt wird die Anzahl Übernachtungen für statistische Zwecke erfasst. Der Mehraufwand beschränkt sich somit darauf – basierend auf diesen Zahlen –, eine Rechnung zu stellen. Die Kontrolle der zweckdienlichen Verwendung kann über eine definierte Spezialfinanzierung, über das Budget und die Rechnung einfach gehandhabt werden. Dies wird in den Gemeinden für verschiedenste Abgaben seit Jahren unkompliziert gehandhabt. In der Beantwortung des Regierungsrates wird dargelegt, dass bereits jetzt Beherbergungsbetriebe mit Mitgliedschaft bei Thurgau Tourismus (TGT) auf freiwilliger Basis bei ihren Gästen einen Tourismusbeitrag erheben, wovon ein Teil der jeweilige Betrieb für eigene Marketingaktivitäten einsetzen kann und den Rest für Marketingaktivitäten auf Stufe Destination an TGT überweist. Deshalb erachtet der Regierungsrat das Anliegen als nicht nötig. Kann man so vertreten, sollte man aber nicht, wenn man Wirtschaftsförderung betreiben will. Es ist störend, dass nicht alle Betriebe der Para- und Hotellerie sich an der Aktion beteiligen, zumal alle touristischen Leistungserbringer von den Marketingaktivitäten profitieren. Das Schaffen von gleichlangen Spiessen wäre hier wünschenswert. Die aktuelle Motion zielt zwar in die richtige Richtung, wie das bereits angetönt wurde, bei der Erarbeitung sollte aber eher von einer Tourismusförderungsabgabe mit entsprechender Verwendung ausgegangen werden. Dieser Ansatz ist eine Chance: Reduktion der Beiträge für die öffentliche Hand sowie Mehrleistungen, die die Beherbergungsbranche anbieten und wovon Gäste profitieren können; dies alles mit der Tourismusabgabe auf vernünftigem Niveau. Ich fasse zusammen: Der Kanton und die Gemeinden müssen weiter für Standortpromotion aufkommen. Der Betrag kann aber reduziert und verursachergerecht erhoben werden. Mit einer Abgabe können attraktive Produkte und Angebote für Touristen geschaffen oder ausgebaut werden. Der Mehraufwand für die Administration ist, wenn richtig aufgegleist, sehr bescheiden. Sämtliche Leistungserbringer werden gleichbehandelt. Die grosse Mehrheit der Fraktion Die Mitte/EVP befürwortet deshalb die Schaffung eines Tourismusförderungsgesetzes mit einer Kurtaxe oder besser Tourismusförderungsabgabe als integriertem Bestandteil. Bei der Ausarbeitung ist nebst den genannten Aspekten vor allen Dingen eine einfache administrative, allenfalls digitale Handhabung anzustreben. Hier gibt es andernorts schon einige gute Beispiele. Wir empfehlen deshalb, die Motion erheblich zu erklären.