Jürg Rothenbühler · Le Centre
Den jährlichen Energieverbrauch eines Einfamilienhauses oder den Eigenverbrauch muss man sicher noch einmal anschauen. Da gibt es ja auch eine Gesamtenergieeffizienz, die in Art. 42 des KEnG schon geregelt ist. Deshalb müssen wir dies noch einmal genauer prüfen. Was steht darin? Was können wir machen, damit ein Hauseigentümer, wenn er baut, dies finanziell überhaupt tragen kann?
Die Fläche des Erweiterungsbaus ist bereits im Nachtrag aufgelistet. Dies hat der Kommissionssprecher, Casimir, bereits gesagt. Darauf gehe ich nicht mehr ein.
Die Frage der Unverhältnismässigkeit oder -wirtschaftlichkeit müssen wir ebenfalls noch einmal genau anschauen. Wir von Die Mitte haben einfach den Anspruch, dass über eine mehrjährige Periode angeschaut werden muss, ob eine wirtschaftliche Beständigkeit besteht, also nicht nur heute oder vielleicht noch morgen, sondern auch übermorgen. Wir müssen dafür sorgen, dies irgendwie zu regeln. Vielleicht regelt es ja dann der Mantelerlass, über den wir abstimmen werden.
Zur Frage der Freiwilligkeit werde ich in einem nächsten Votum, wenn es um den nächsten Artikel geht, noch etwas sagen. Deshalb: Wir von Die Mitte stimmen den Rückweisungen an die BaK grossmehrheitlich zu – und zwar an die BaK und nicht an die Regierung. Wir sind der Meinung, dass die Regierung ihre Arbeit gut macht und die Zusammenarbeit mit der BaK gut funktioniert, und deshalb möchten wir es an die BaK zurückgeben. Merci.