Sarah Gabi Schönenberger · PS
Die Regierungsrichtlinien beruhen auf fünf strategischen Zielen, welche die Schwerpunkte der kantonalen Politik in den Bereichen Innovation, Digitalisierung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Zweisprachigkeit sowie nachhaltige Entwicklung definieren. Der Regierungsrat hält mit den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 bis 2026 die übergeordneten Ziele seiner Legislatur fest. Diese Ziele basieren auf der Vision 2030, sind auf diese ausgerichtet und werden durch konkrete Entwicklungsschwerpunkte und Projekte greifbar gemacht. Der Bericht zeigt, wie der Kanton Bern durch diese Massnahmen seine strategischen Ziele verfolgt und wichtige Schritte zur Umsetzung der Vision 2030 unternimmt.
Der Regierungsrat dokumentiert jetzt hier den aktuellen Umsetzungsstand dieser Ziele, differenziert nach Schwerpunkten und ergänzt durch konkrete Massnahmen. Der Bericht ermöglicht dadurch eine transparente Beurteilung der Fortschritte. Die Review-Tabelle kann leider nicht der gesamten Ratsöffentlichkeit zugänglich gemacht werden, der Regierungsrat hat sich bewusst dafür entschieden, diese Tabellen weiterhin ausschliesslich intern zu nutzen und nur der SAK zur Vorbereitung bereitzustellen. Neu enthält dieser Bericht auch bisherige Planungserklärungen zu den Entwicklungsschwerpunkten. Diese sind klar erkennbar in kursiver Schrift dargestellt. Zusätzlich wird auf den jeweiligen Stand der Arbeiten zu diesen Planungserklärungen eingegangen.
Die SAK hat sich intensiv mit dieser aktuellen Berichterstattung befasst. Die SAK anerkennt die erreichten Fortschritte in verschiedenen Politikfeldern. Sie will aber stärkere Massnahmen bei der Biodiversität; sie sieht in diesem Bereich dringenden Handlungsbedarf.
Deshalb noch zur Planungserklärung der SAK-Mehrheit: Die Kommissionsmehrheit erkennt im Bereich Biodiversität ein offensichtliches Vollzugsdefizit. Zusätzlich verweist sie darauf, dass eine vom Grossen Rat bereits in der Frühlingssession 2023 überwiesene Planungserklärung bislang nicht umgesetzt worden ist. In dieser Erklärung war der Regierungsrat beauftragt worden, seine Anstrengungen gegen Biodiversität zur Klimakrise zu intensivieren, auf Basis der Nachhaltigkeit sowie des Verursacherprinzips. Die SAK stellt fest, dass bisher keine genügenden, ausreichenden Massnahmen erfolgt sind. Deshalb beantragt eine Mehrheit der Kommission dem Grossen Rat erneut die Einreichung einer Planungserklärung in diesem Bereich, um den Druck auf konkrete Fortschritte und die Umsetzung zu erhöhen, sodass wir auch das Bundesrecht umsetzen können.
Die Kommissionsmehrheit erwartet vom Regierungsrat, dass er auch im Bereich der Biodiversität seine Ziele einhalten kann sowie eben das Bundesrecht beachtet und konsequent umsetzt. Wir haben im Rahmen der Vorbereitung in der Kommission gesehen, dass z. B. bei der Energiestrategie – die auch nicht auf Kurs ist – der Regierungsrat einen Massnahmenkatalog überprüft und auch angepasst hat, mit dem Ziel, wieder besser auf Kurs zu kommen. Ein solches analoges Vorgehen wie in diesem Bereich wäre auch im Bereich Biodiversität erforderlich.
Die bestehenden Vollzugsdefizite sind erheblich, zentrale Grundlagen und Übersichten von Inventar fehlen. Objekte des Bundesinventars sind erst zu einem geringen Teil umgesetzt und das, obwohl Fristen des Bundes eben bereits abgelaufen sind. Und trotz dieser Planungserklärung aus der Frühlingssession 2023 sind wir weiter nicht auf Kurs.
Zusammenfassend ist zu sagen: Die SAK spricht sich einstimmig für eine Kenntnisnahme dieser Berichterstattung aus, und zugleich will die Kommissionsmehrheit mit der geplanten neuen Planungserklärung verdeutlichen, dass der Kanton verstärkt seine Bemühungen bei der Biodiversität im Sinne der bereits überwiesenen Planungserklärung der Frühlingssession 2023 auch wirklich wahrnehmen muss, dass die Regierung zielgerichtete Massnahmen ergreift und diese auch umsetzt, und so Bundesrecht und Legislaturziele umsetzen und einhalten kann, notwendige Grundlagen vorhanden sind und Inventar und die Planbarkeit verbessert wird.
Eine Minderheit der Kommission lehnt die Kommissions-Planungserklärung ab. Die Kommission empfiehlt ... (Die Präsidentin bringt ein, die Minderheit werde sich noch äussern. / La présidente fait savoir que la minorité s’exprimera encore.) – Ja. Die Kommission empfiehlt einstimmig die Kenntnisnahme dieses Berichts. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt dem Grossen Rat mit dem Stimmenverhältnis 6 Ja, 6 Nein bei 3 Enthaltungen, die Planungserklärung anzunehmen. Der Stichentscheid Kommissionspräsidium ergibt diese Kommissionsmehrheit. Ich danke für die Aufmerksamkeit.