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Regula Bühlmann · Les VERT-E-S

de
Grand Conseil (BE)2 sept. 2025
Regula Bühlmann, Bern (GRÜNE), Motionärin. Wir beraten heute vier Vorstösse – oder vielleicht auch morgen – zum Kinderrecht. Es geht um Kinder, die nicht in der Schweiz geboren sind, sondern mit ihren Eltern auf der Suche nach einem würdigeren Leben hierhergekommen sind. Die Eltern haben in vielen Fällen ihre Heimat nicht freiwillig verlassen, sondern weil sie dort keine Zukunft für sich und ihre Kinder sehen. Erst recht sind die Kinder nicht freiwillig hierhergekommen. Aber weil die Behörden die Migrationsgründe der Eltern nicht als legitim anschauen, erfahren die Kinder hier eine Behandlung, die kein Kind verdient hat.

Diese Kinder leben mit ihren Familien und weiteren Menschen in Rückkehrzentren auf engstem Raum. Letztes Jahr waren es über 100 Kinder im Kanton Bern. Sie leben unter dem Existenzminimum, in ständiger Angst vor einer Ausschaffung. Wenn Schweizer Kinder so behandelt werden würden, würde das wohl sehr schnell die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) auf den Plan rufen. Aber im Fall dieser Kinder ist es eine Abschreckungsstrategie, um als Migrationsland möglichst unattraktiv zu bleiben. Die Kinder bezahlen den Preis für die kaltherzige Asylpolitik der Schweiz und des Kantons Bern und sie bezahlen einen hohen Preis.

Das Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI) hat letztes Jahr in einem umfassenden Bericht aufgezeigt, welche Folgen diese Behandlung für die betroffenen Kinder hat. Die unsichere Situation, die fehlende Privatsphäre, die fehlenden Tagesstrukturen führen zu schweren psychischen Belastungen, zu Entwicklungsauffälligkeiten, zu Schlaf- und Angststörungen. Diese Situation aufrechtzuerhalten, um Asylsuchende zur Ausreise zu bewegen, ist nicht nur kaltherzig, sondern auch kurzsichtig und schlichtweg falsch. Sogar, wenn man sie gutheisst, was ich explizit nicht tue, zeigt die Abschreckungstaktik nicht die erhoffte Wirkung. Viele Asylsuchende bleiben deshalb über Jahre in Rückkehrzentren, die eigentlich als kurzfristige Aufenthaltsorte konzipiert sind.

Die Folgen für die betroffenen Kinder werden langfristig wesentlich mehr kosten, als es kostet, bei der Betreuung und in der Unterkunft ein Minimum an Menschenwürde zu schaffen. Entweder werden wir die Kosten hier tragen, weil viele Familien trotz aller Abschreckung nicht ausreisen können, oder wir exportieren die Probleme und ihre Folgekosten in die Herkunftsländer. Wir sind überzeugt, dass der Kanton Bern die Verantwortung für alle Kinder, die hier leben, übernehmen muss, auch für solche, die er eigentlich nicht hier haben will.

Von den Antworten des Regierungsrates sind wir enttäuscht. Bei der Motion zur Gesundheitsversorgung bemerkt er auf dem Drittel einer Seite, dass er sich bei der Beantwortung der Motion (M 057-2022) «Menschenwürdige Bedingungen auch für abgewiesene Asylsuchende» umfassend zur Gesundheitsversorgung in den kantonalen Rückkehrzentren geäussert habe. In der Antwort auf diese Motion sind dann die umfassenden Ausführungen zur Gesundheitsversorgung ca. eine halbe Seite lang – umfassend ist anders.

Immerhin will der Regierungsrat die Motion annehmen. Er beantragt auch gleich die Abschreibung. Doch aufgrund der kurzen und unsorgfältigen Antwort bitten wir Sie, die Motion nicht abzuschreiben.

Die Gesundheitsversorgung sei zugänglich und ausreichend. Doch von einer aktiven Begleitung mit Erst- und Folgeinformationen, wie wir sie fordern, lesen wir nichts, und eine interkulturelle Übersetzung sei halt auch nicht immer möglich.

Über die psychologisch-psychiatrische Behandlung der Kinder und Jugendlichen schweigt sich der Regierungsrat gänzlich aus. Aber diese ist besonders nötig. Die Kinder und Jugendlichen sind in Rückkehrzentren täglich psychischen Belastungen ausgesetzt. Nicht zu wissen, ob und wann man aus dem vertrauten Umfeld wieder herausgerissen wird, mitanzuschauen, wie Mitbewohnende von einem Tag auf den anderen weggebracht werden, wie die Eltern die Hoffnung verlieren und nicht mehr in der Lage sind, einem die nötige Geborgenheit zu bieten, hinterlässt bei Kindern und Jugendlichen Spuren, die ihr ganzes Leben auf den Kopf stellen können. Dem müssen wir mit bedarfsgerechter, psychologischer, sozialer und bei Bedarf auch psychiatrischer Begleitung begegnen.

Und nein: Anders, als es in der Antwort steht, nimmt der Bericht des MMI den Kanton Bern nicht aus der Verantwortung, sondern er richtet sich explizit an Bund und Kanton. Das gilt auch für den Kanton Bern. Auch der Kanton Bern steht in der Pflicht, für die vulnerabelsten Mitglieder unserer Gesellschaft gute Bedingungen zu schaffen.

Bitte nehmen Sie diese Motion an und schreiben Sie sie nicht ab. Merci.

Transcription
tagblatt.gr.be.ch
Institution
Grand Conseil

Données: OpenParlData · CC BY 4.0